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Brauche Hilfe bezüglich Integrationsamt, Arbeitsamt usw. und Kündigung wegen Krankheit |
Kara 
Benutzer

Dabei seit: 26.03.2007
Beiträge: 9
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Brauche Hilfe bezüglich Integrationsamt, Arbeitsamt usw. und Kündigung wegen Krankheit |
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Hallo zusammen,
ich hoffe, daß ich in die richtige Rubrik geschrieben habe.
Zu meiner Vorgeschichte:
Bin seit 2006 krank geschrieben, Antrag auf Erwerbsminderungsantrag läuft seit Okt. 2007 (zwei Gutachtertermine hatte ich bereits), Klage auf Höherstufung Schwerbehinderung läuft beim Sozialgericht (derzeit habe ich 30 % und bin gleichgestellt). Beim Arbeitsamt war ich schon und habe mich dort gemeldet, weil mein Krankengeld zum Feb. 2008 ausläuft, ich also ausgesteuert werde. Morgen habe ich beim Arbeitsamt einen Termin.
Habe heute den Bescheid vom Integrationsamt erhalten, daß mir mein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen darf und ich 4 Wochen einen Widerspruch einlegen könnte.
(Das Integrationsamt und mein Arbeitgeber wissen nicht, daß eine neue Krankheit seit Mai 2007 hinzugekommen ist)
Meine Fragen:
1) Sollte ich einen Widerspruch einlegen bezüglich dem Schreiben vom Integrationsamt?
2) Sollte ich zum Anwalt gehen, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber kommt?
3) Habe ich Nachteile beim Arbeitsamt usw., wenn ich keine Klage einreiche bzw. wenn ich nichts gegen die Kündigung unternehme?
4) Was sollte oder muss ich beim Arbeitsamtbesuch (morgen!) beachten?
5) Habt Ihr sonstige Ratschläge für mich die ich in meiner Situation beachten sollte?
Danke für Eure Hilfe und für Eure Ratschläge
LG
Kara
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06.12.2007 11:41 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Kara am 06.12.2007 um 11:41 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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RE: Brauche Hilfe bezüglich Integrationsamt, Arbeitsamt usw. und Kündigung wegen Krankheit |
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Hallo Kara,
viele Fragen auf einmal.
zu 1. ja: Widerspruch ist auf jeden Fall angezeigt! Bitte aber vorher die Begründung des IA genau durchlesen. Wenn dem AG eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, ist ein Widerspruch zwr angebracht aber hat keine Aussicht auf Erfolg!
zu 2: Auf jeden Fall anwaltliche Beratung einholen! Bei Aussicht auf Erfolg sofort über den Anwalt Kündigungsschutzklage einreichen (zumindest kann hierdurch eine Abfindung erstritten werden!
Nachteile beim AA sind in erster Linie nicht zu befürchten.
Traurig ist, dass nicht einmal Dein AG über weiter Erkrankungen informiert wurde. Auch für das IA wäre es in der Entscheidungsfindung von Vorteil gewesen über entsprechende Erkrankungen bescheid zu wissen!
Liebe Grüße
Wolfgang
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06.12.2007 14:18 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 06.12.2007 um 14:18 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Kara 
Benutzer

Dabei seit: 26.03.2007
Beiträge: 9
Themenstarter 
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RE: Brauche Hilfe bezüglich Integrationsamt, Arbeitsamt usw. und Kündigung wegen Krankheit |
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Hallo Wolfgang,
lieben Dank für Deine Antwort.
zu 1) Warum sollte ich Widerspruch einlegen? Die Entscheidung vom Integrationsamt, daß mir der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen darf wird doch deshalb vom Integrationsamt. Im Gegenteil, ich habe ja eine neue Krankheit (Schultersteife rechts) hinzubekommen.
zu 2) Anwalt hatte vor der Entscheidung des Integrationsamt schon mal bei meinem Arbeitgeber schriftlich angefragt und Vorschlag gemacht wegen Aufhebungsvertrag und Abfindung. Wurde negativ beschieden vom Arbeitgeber. Daraufhin habe ich das Integrationsamt über den Negativbescheid informiert.
Ich bin u.a. psychisch krank, daher möchte ich mir unnötige Aufregungen ersparen und nur das tun was mir wirklich hilft. Anwalt heißt wieder Prozesskostenhilfe, über Monate Abwartephase, Aufregungen usw. und am Ende ganz wenig Abfindung (vielleicht?!) da ich sehr wenig verdient hatte bei meinem Arbeitgeber. Krank bin ich und eine Verbesserung ist in naher Zukunft wenig bis gar nicht gegeben.
Meinen Job kann ich nicht mehr ausführen und Arbeitgeber wurde um Versetzung gebeten. Es handelt sich um eine Tochter eines sehr großen Unternehmens (ansässig deutschlandweit). Aber ist klar, daß die "Großen" keine Möglichkeit zur Versetzung haben .....
Du schreibst "Traurig ist, dass nicht einmal Dein AG über weitere Erkrankungen informiert wurde. Auch für das Integrationsamt wäre es in der Entscheidungsfindung von Vorteil gewesen über entsprechende Erkrankungen Bescheid zu wissen" ..... Meine Antwort: Wenn die gewusst hätten, daß ich eine Schultersteife (rechts) habe, dann denke ich wäre der Schuss sofort nach hinten losgegangen, weil das keine vorrübergehende Erkrankung ist und der Heilungsprozess sehr lange (wenn ich Glück habe 1 Jahr, unter Umständen auch wesentlich länger) dauert.
Ich werde morgen mal den Arbeitsamttermin abwarten und ggf. dann Anwalt einschalten.
Nochmals danke an Dich.
LG
Kara
PS: Über Ratschläge bin ich (auch von anderen) sehr dankbar
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06.12.2007 15:01 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Kara am 06.12.2007 um 15:01 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Hallo,
ein Widerspruch gegen den Bescheid vom Integrationsamt bringt meiner Meinung nach wenig.
Du schreibst selbst, dass Du seit 2006 krank geschrieben bist und durch die Neuerkrankung noch lange krank sein wirst. Unter diesen Voraussezungen ist der Bescheid vom Integrationsamt eigentlich nicht anzuzweifeln. Lange Fehlzeiten infolge Krankheit sind nun einmal ein hinreichender Kündigungsgrund.
Wenn Du absehbar noch lange krank bist, ist dem Arbeitgeber auch eine Versetzung nicht zuzumuten.
Was bleibt, ist die Kündigung an sich anzufechten, da kann Dich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht entsprechend beraten. Solltest Du Mitglied einer Gewerkschaft sein, diese bieten eine recht gute Rechtsberatung an, die Dich in aller Regel nichts kostet.
Wenn die Kündigung als solche rechtens ist, gibt es grundsätzlich keine Abfindung !
Nur wenn dies zweifelhaft sein sollte, lohnt sich der Weg zum Arbeitsgericht.
Manchmal zahlt der Arbeitgeber dann was, um auf Nummer sicher zu gehen und das Prozessrisiko zu vermeiden.
Sorry, aber ich kann Dir leider keine große Hoffnung machen!
Alles Gute und vor allem Gesundheit
Holger
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07.12.2007 13:51 |
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Kara 
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Dabei seit: 26.03.2007
Beiträge: 9
Themenstarter 
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Hallo Holger,
ja, ist vermutlich (leider) so.
Danke Dir und wünsche auch Dir alles Gute!
LG
Kara
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08.12.2007 12:45 |
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