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berndf berndf ist männlich
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Parkausweis soll erweitert werden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Setze die Antwort kurz hier rein .

Sehr geehrter Herr Fritz,

die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, dankt für Ihre E-Mail vom 29. Juli 2008. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie kritisieren, dass Ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, von den Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen Gebrauch zu machen.

Hinsichtlich der Parkerleichterungen muss zwischen dem generell geltenden Bundesrecht und den Ausnahmeregelungen der Bundesländer unterschieden werden.

Nach dem in allen Bundesländern geltenden Recht der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO können Parkerleichterungen im Straßenverkehr generell nur schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") sowie Blinden eingeräumt werden. Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind danach solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Hüftexartiku-lierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen zu können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

Ebenso wie Sie sind bereits zahlreiche weitere Petenten an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung herangetreten und haben darum gebeten, dass sie sich für einen erleich-terten Zugang zu den Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen einsetzen solle. In der Vergangenheit wurden auch bereits entsprechende Gespräche mit den beteiligten Ministerien geführt. Seitens der zuständigen Bundesressorts (Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Stadtentwicklung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bestand Einvernehmen, dass die geltende bundesweite Regelung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen keiner Erweiterung hinsichtlich des begünstigten Personenkreises bedarf. Eine Gesetzesänderung somit war bisher nicht angezeigt.

Diese zu Gunsten der außergewöhnlich gehbehinderten Schwerbehinderten getroffene Ent-scheidung wird häufig von schwerbehinderten Menschen, die die eng gefassten Vorausset-zungen nicht erfüllen, als unbefriedigend empfunden und kann im Einzelfall zu unvertretba-ren Härten führen. Zur befriedigenden Regelung solcher Einzelfälle können die örtlich zu-ständigen Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen von Parkverboten erteilen, obwohl diese die in der VwV-StVO genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Diese Genehmigungen ha-ben zwar nicht den "umfassenden" Charakter des Schwerbehindertenparkausweises. Sie sind aber durchaus geeignet, die Mobilitätseinschränkungen schwerbehinderter Menschen im Straßenverkehr zu mildern.

Eine generelle Einbeziehung eines größeren Personenkreises der Schwerbehinderten in die bundesrechtlich geregelten generellen Parkerleichterungen für behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") würde die Zahl der Berechtigten von ca. 600.000 auf über 4 Millionen ansteigen lassen. Das daraus folgende Erfordernis, die Zahl der ausgewiesenen Behindertenparkplätze ebenfalls um den Faktor 7 zu erhöhen, erscheint jedoch angesichts des allgemeinen Parkraummangels in den Städten einerseits und der gegenüber Behinderten mit dem Merkzeichen "aG" geringeren Mobilitätseinschränkung der übrigen Personengruppe der schwerbehinderten Menschen Behinderten andererseits kaum leistbar.

Nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 StVO besteht - wie bereits erwähnt - die Möglichkeit, in be-stimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von allen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen erlassenen Verboten oder Beschränkungen zu genehmigen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung steht im Ermessen der Verkehrs-behörden. Um eine einheitliche und ermessensfehlerfreie Entscheidungspraxis der Straßen-verkehrsbehörden innerhalb eines Bundeslandes zu gewährleisten, hat ein Teil der Bundes-länder Verwaltungsvorschriften erlassen, welchem Personenkreis Parkerleichterungen neben den in der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b StVO aufgeführten gewährt werden kann. Diese Ländererlasse entfalten für die örtlich zuständigen Genehmi-gungsbehörden eine ermessenseinschränkende bzw. -bindende Wirkung bei der Entscheidung über Anträge auf Parkerleichterungen.

Derartige Regelungen - mit teilweise voneinander abweichenden Genehmigungsvoraussetzungen sowie Unterschieden hinsichtlich des Umfangs der gewährten Parkerleichterungen - bestehen derzeit in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Wichtig

Ich möchte Ihnen nicht die Information vorenthalten, dass die Verkehrsministerkonferenz im Hinblick auf die verschiedenen Ausnahmeregelungen der Bundesländer und die nur zum Teil stattfindende gegenseitige Anerkennung eine umfassende Angleichung im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung für erforderlich hält. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiten zur Zeit gemeinsam eine bundesweite Änderung im Verkehrsrecht, die weiteren Personengruppen, z. B. Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa leiden, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt, Parkerleichterungen ermöglichen soll. Menschen mit einem Reizdarmsyndrom werden von den geplanten Neuregelungen jedoch nicht erfasst und eine solche Forderung ist leider politisch auch nicht durchsetzbar.

Meine Antwort muss für Sie trotz aller Informationen mehr als enttäuschend sein. Ich bedau-ere sehr, dass ich Ihnen insgesamt nichts Günstigeres mitteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sabine Tekir
Mitarbeiterin des interministeriellen Arbeitsstabes
bei der Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
11017 Berlin

Was haltet ihr davon ?
10.08.2008 11:18 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie berndf in Ihre Kontaktliste ein
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Hallo Bernd,

grundsätzlich finde ich die zu erwartende Überarbeitung gut. Allerdings ist es wirklich so, daß es immer wieder Menschen "erwischt", die dann nicht von den entsprechenden Regelungen erfasst werden, das liegt nun mal in der Natur der Sache - eine Begrenzung auf bestimmte Erkrankungen zieht nun mal eine direkte Ausgrenzung anderer nach sich.

Ich glaube, das ist wieder mal ein echter Fall von "eine Menge erreicht", aber halt nicht für alle und jeden passend ... mehr wüsste ich nicht, was ich da sagen soll.

Viele Grüße von Biggi

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12.08.2008 15:45 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Olli0815 Olli0815 ist männlich
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RE: Parkausweis soll erweitert werden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo !

Ich komme mit der ganzen Sache nicht ganz klar. Viieleicht kann mir hier ein Profi mal auf die Sprünge helfen.

Ich habe 100 % GdB, Merkzeichen"G" und "RF". Pflegestufe I ,
Ich kann keine 10 m ohne Gehhilfe(2 Krücken)gehen.
Sonnst sitze ich im Rollstuhl. Meine Lendenwirbelsäüle und Halswirbelsäule sind durch einen Betriebsunfall stark verletzt worden. Zeitweise Lähmung der Beine.
Chronisch : Pancreatites, Herz - Kreislaufschaden, Rechtes Auge blind, linkes Ohr taub, Links Klumpfuß, Gleichgewichtsstörung, starke Diabetis (ca.6xtäglich spritzen),
Bluter(Falithrom wegen Tiefentrombose in der rechten Vena Subclavia. Dadurch rechter Arm fast unbrauchbar. Durch den HWS - Schaden zeitweise Lähmung des linken Armes. Eine degenerative Wirbelsäule. Keine OP - Möglichkeit. Sinnlos.
Ich habe vor längerer Zeit mal einen Antrag auf Parkerleichterung gestellt.
Ich weis jetzt nicht, ob ihr mich jetzt richtig versteht, aber die anderen Krankheiten zusammen überwiegen die starke Gehbehinderung, also müßte ich einen Ausweis mit 180% GdB haben. Ich weiß, das ist blöde ausgedrückt, aber das eine hebt das andere auf. Ich habe ein Behindertenaufkleber fürs Auto bekommen. Der klebt an der Heckscheibe.

Nun zu meiner Frage: Bin ich berechtigt, eine Parkerleichterung zu erhalten ?
Die Ämter tun sich auch schwer und es ist mir nicht immer möglich, dort hin zu fahren, ich wohne in einem kleinen Dorf.
Was muß ich machen ?
Mit den neuen Regelungen kenne ich mich nicht aus.

MfG und Danke
Olli0815

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Albert Einstein (*14.03.1879-†18.04.1955), Physiker
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Hallo,

Du musst einen Antrag auf Zuerkennung des merkzeichens aG stellen und so wie Du das geschildert hast gehe ich auch davon aus, dass Du das erreichen kannst. der blaue parkausweis ist dann nur einer von einigen nachteilsausgleichen (z.B. bei derSteuer, am besten mal über die "Suche" informieren)

herbert
05.12.2008 11:51 paraplegiker ist offline E-Mail an paraplegiker senden Homepage von paraplegiker Beiträge von paraplegiker suchen Nehmen Sie paraplegiker in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von paraplegiker: fgqrecht@engers.de
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Olli0815 Olli0815 ist männlich
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Hallo Herbert !

Vielen Dank für Deine Info. KFZ - Seuererleichterung erhalte ich.
Ich werde es nochmal versuchen. Meine Ärztin wird mich unterstützen. Wie gesagt, es ist ein Grenzfall bei mir.
Und ganz ehrlich gesagt, viele Mitarbeiter der entscheidenden Ämter wissen auch nicht, was sie in meinem Fall machen sollen.
Ich parke schon auf den Behindertenparkplätzen, habe meinen Ausweis mit der Rückseite sichtbar ins Fenster gelegt, so das jeder das "G" "RF" und 100% sehen konnte. Habe seit vielen Jahren deshalb noch nie Schwierigkeiten bekommen. Die Polizei hat mich darauf hingewiesen, dass ich es so machen soll. Und wenn einer vom Amt mal reinguckt, sieht er entweder die Krücken oder den Rollstuhl. Aber sicher ist sicher !

Und wenn die Polizei mir schon so einen Ratschlag gibt, ist für mich klar, dass es darüber unterschiedliche Meinungen, sogar bei den öffentlichen Ämtern gibt.

Nochmals Danke für Deine Info !

MfG
Olli0815

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05.12.2008 13:31 Olli0815 ist offline E-Mail an Olli0815 senden Beiträge von Olli0815 suchen Nehmen Sie Olli0815 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo,

das mag ja menschlich gedacht sein, aber sei froh, dass Du nicht z.B. in Koblenz wohnst. Da ist man - auch auf unsere Iniative hin -knallhart. Die geben (erzieherische Maßnahme) auch einem ein Knöllchen, der seinen Ausweis nicht dabei hat. bei den vielen Mißbrauchsfällen finde ich das auch richtig.

Herbert
05.12.2008 15:06 paraplegiker ist offline E-Mail an paraplegiker senden Homepage von paraplegiker Beiträge von paraplegiker suchen Nehmen Sie paraplegiker in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von paraplegiker: fgqrecht@engers.de
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Manitoba Manitoba ist männlich
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Hallo an alle die es betrifft, die einen gelben Parkschein haben.
Bin selber im Besitz eines solchen Ausweises, darf alles was ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" haben, ausser auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Wirst gnadenlos abgeschleppt, zumindest in Wetzlar. Achtung für alle die am 27.12. nach Wetzlar kommen. Das ganze ist sowieso ziehmlich verworren, ich kenne z.B. meinen Nachbarn, der hat kein Merkzeichen "aG", hat aber irgendwie eine Ausnahmeregelung bekommen.
War schon einmal beim Amt und die sagten mir, daß es das nicht gäbe. Als ich auf die Informationen, die ich im Internet u.a. gefunden habe hinwies winkte sie nur ab und sagte," eine solche Ausnahmeregelung gäbe es in Wetzlar und ganz Hessen nicht ". Naja, das Ganze widerspricht sich doch. Einmal "hüh" und einmal "hot". Wenn ich aus dem ganzen Desaster, das ich zur Zeit um die Ohren habe, erst einmal heraus bin, werde ich den Leuten Augenzwinkern vom Amt nocheinmal richtig auf den Geist gehen.

Alles Gute
Wolfgang

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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

( Richard von Weizsäcker )
05.12.2008 21:30 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Olli815,
1. würde ich auf keine Fall meinen Originalausweis im Auto auslegen,
2. da kann man mal sehen, wie das bei den Ämtern so läuft, da weiss die eine Hand nicht was die andere tut. Sei froh, daß Du damit so durchkommst, bei uns in Hessen, hättest Du schlechte Karten. Also solltest Du einmal nach Hessen einmarschieren, hüte Dich davor auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Kannst Dein Auto dann irgendwo wieder gegen entsprechender Gebühr unglücklich und Punkte freuen.
Also " aufgepasst " , und das gilt für ganz Deutschland, die können im Internet schreiben was sie wollen, wenn Du kein Merkzeichen "aG" hast, gehst Du immer eine sehr schwierige Gradwanderung ein.

Alles Gute
Wolfgang

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05.12.2008 21:42 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Das ist ein Problem ! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@Manitoba
Um Gottes Willen ! Ich habe eine doppelseitige Farbkopie angefertigt und diese vom Amt mit Stempel und Unterschrift beglaubigen lassen. Das haben die sogar kostenlos gemacht.(Staune !!) Du hast absolut recht. Das Original nie im Auto liegen lassen ! Das mit der Gradwanderung stimmt. Wie gesagt, hier hat mir die Polizei den Tip gegeben und die Politessen in den anliegenden kleinen Städten haben es bis jetzt akzeptiert und wir sprechen auch darüber. Aber es ist schon richtig. Kann mal böse ausgehen. Danke !

@paraplegiker
Ich stimme Dir zu. Unsereiner quält sich durchs Leben. Die Gradwanderung: Werde ich abgeschleppt oder nicht......und dann vor allem, was mich besonders ärgert. Wenn man mal auf dem Parkplatz steht und die Behinderten anschaut, die auf den gekennzeichnetten Parkplätzen parken, kommt man oft ins Staunen. Junge, kräftige Menschen steigen da aus, laufen los, um einen Einkaufswagen zu holen, haben aber die für a.G. benötigte Karte im Fenster zu liegen ! Als ich mich da mit meinem Rolli vorbeiquälte, fragte ich diese jungen Leute, warum sie auf einem Behindertenparkplatz stehen. Wurde natürlich vollgepflaumt und darauf hingewiesen, ob ich den Ausweis nicht sehen kann. Wenn einer von den jungen Leuten Schwerbehindert war, bin ich der Weinachtsmann. Die liefen wie die Weltmeister, tobten mit ihrem Hund umher, bevor sie im Supermarkt zwischen den Regalen umherhopsten. Das war mit Sicherheit der Ausweis der Omma, aber nicht der, eines der Autoinsassen. Und da muß die Polizei hart durchgreifen ! Der Mißbrauch hat unwarscheinlich zugenommen und viele geben sich nicht
mal mehr die Mühe, sich zu verstellen, dass man glauben soll, sie seien behindert.
Frechheit siegt !

MfG
Olli0815

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08.12.2008 20:23 Olli0815 ist offline E-Mail an Olli0815 senden Beiträge von Olli0815 suchen Nehmen Sie Olli0815 in Ihre Freundesliste auf
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joe


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Es gibt nun eine neue, bundesweite Regelung für Parkerleichterungen außerhalb des Mz. aG. Ausgenommen bleiben weiterhin die mit 'Rollisymbol' gekennzeichneten Flächen, für die anderen Parkerleichterungen (Lade- und Fußgängerzonen, parken im Parkverbot etc.)
wurde jedoch der dazu 'berechtigte Personenkreis' erweitert.

Detaillierte Infos hierzu c/o http://linkmessie.wordpress.com/schwerbehindertenausweis/

ciao
joe
27.08.2009 10:47 joe ist offline Beiträge von joe suchen Nehmen Sie joe in Ihre Freundesliste auf
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Manitoba Manitoba ist männlich
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RE: Parkausweis soll erweitert werden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Berdt,
also ich kann mich nur dieser Argumentation anschliessen. Man muss auch mal den gesunden Menschenverstand zu Worte kommen lassen. Wenn ich mir überlege, das es dann 4Millionen Schwerbehindertenparkplätze geben soll, ja da frage ich mich natürlich auch, wo bitte sollen die bei den schlechten Ifrastrukturen der Städte denn angesiedelt sein. Oder gibt es dann nur noch Schwerbehindertenparkplätze, die wahrscheinlich sowieso dann nicht alle genutzt werden, weil die dazu Berechtigten ja sowieso meistens nicht unterwegs sind. Ich glaube die Lösung mit dem gelben Parkschein ist immer noch die Beste. Ist man doch immer noch mobil und kann auch vor Geschäften in der Fussgängerzone vorfahren ohne eine Strafe zu riskieren. Im Gegenteil. Der Weg vom Schwerbehindertenparkplatz aus ist wahrscheinlich wesentlich länger. Ich war ja froh, daß ich den gelben Ausweis bekommen habe und er hilft einem auch wirklich weiter. Aber mehr brauche ich auch nicht. Also meiner Meinung nach muss man die Kirche auch einmal ím Dorf lassen. Stell Dir einmal vor Du brauchst eine Parkplaz und fährst an zig`Schwerbehindertenparkplätzen vorbei, die nicht belegt sind. Das einem stressten " normalen " Arbeitnehmer der nur am Wochenende Zeit hat einzukaufen dann die Galle hochkommt ist eigentlich, für mich zumindest, verständlich. Im Gegenteil, im Unterbewusstsein dieser Menschen wird nur registriert " also die Schwerbehinderten, haben alle Parkmöglichkeiten und nehmen sie nicht wahr. Und ich düse hier rum und suche einen." Genauso kommt das nähmlich herüber. Also noch einmal klipp und klar, wenn einer kaum noch gehen kann hat er dieses " Privileg " auch verdient. Aber ich mit Sicherheit nicht. Würde mir auch schäbig dabei vorkommen, dieses in Anspruch zu nehmen, obwohl ich es vieleicht sogar könnte. Bin aber noch voll berufstätig und ich wüsste nicht was ich einm Schwerbehinderten, dem es wesentlich schlechter geht als mir, denn dann sagen?

Ist aber nur meine bescheidene Meinung.

Alles Gute

Wolfgang fröhlich

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27.08.2009 20:20 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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