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eigene Wohnung +erst Ausbildung +Behinderung |
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eigene Wohnung +erst Ausbildung +Behinderung |
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Erst einmal ein nettes HALLO AN ALLE,
kurz zu meiner Person:
ich bin 25 Jahre jung, seit einem Badeunfall 1997 sitze ich im Rollstuhl, ursprünglich Stamme ich aus Bremen (dort habe ich nach wie vor im Elternhaus meinen Zweitwohnsitz)
zu meiner jetzigen Situation:
derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Industriekaufmann in einem Berufsbildungswerk, in Baden-Württemberg (hier habe ich meinen Erstwohnsitz), wohnen tue ich im angeschlossenen Internat wo auch die notwendige Pflege die ich benötige gewährleistet wird, finanziert wird das ganze vom Arbeitsamt in Bremen
Ich erhalte derzeit 150,-€ Unterhalt/Taschengeld von meinem Vater und 93,-€ Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt, im Falle einer eigenen Wohnung würde sich dies auf 412,-€ erhöhen, doch leider reichen dann max. 562,-€ nicht aus um eine eigene Wohnung + Nebenkosten + Strom etc. zu finanzieren.
nun zu meinem Problem:
Ich möchte unbedingt in eine eigene Wohnung ziehen und mein Leben selbstständiger organisieren doch leider fehlen mir dazu die notwendigen finanziellen Mittel, das Wissen wie meine Pflege dann gewährleistet werden kann und wo ich welche Anträge stellen kann.
Was ich mir erhoffe von euch ist jeden Tipp den ihr für mich habt hier zu posten !!!
Wenn ihr noch fragen habt um mir detaillierter zu Antworten stellt sie hier und ich werde versuchen sie so genau wie möglich zu beantworten.
Vielen Dank schon jetzt einmal für eure Hilfe.
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08.12.2007 19:49 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von StadtBursche am 08.12.2007 um 19:49 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

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Beiträge: 1.567
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08.12.2007 19:56 |
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StadtBursche
B-C
 
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 6
Themenstarter 
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08.12.2007 20:19 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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RE: eigene Wohnung +erst Ausbildung +Behinderung |
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Zitat: |
Original von StadtBursche
Ich erhalte derzeit 150,-€ Unterhalt/Taschengeld von meinem Vater und 93,-€ Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt, im Falle einer eigenen Wohnung würde sich dies auf 412,-€ erhöhen, doch leider reichen dann max. 562,-€ nicht aus um eine eigene Wohnung + Nebenkosten + Strom etc. zu finanzieren. |
Hallo Stadtbursche,
bekommst Du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)? Woher weißt Du das, das sich die Summe auf 412,00 € erhöhen würde? Desweiteren hättest Du noch die Möglichkeit beim Jobcenter / Arbeitsgemeinschaft ((wie sie sich auch sonst nennen mögen) auf jeden Fall dort, wo es Arbeitslosengeld 2 / Hartz4 gibt)) Zuschüsse zu beantragen. Lass Dich dort beraten, mache nichts auf blauen Dunst vorweg, sonst hast Du das Nachsehen.
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Viele Grüße Träne
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09.12.2007 10:55 |
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StadtBursche
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BAB erhalte ich nicht, habe keinen Anspruch drauf da es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt sondern um eine in einem BBW
das es sich auf 412 erhöhen würde weis ich von meiner AA Sachbearbeiterin die für mich zuständig ist in Sachen die die Ausbildung betreffen
würde nichts einfach auf blauen Dunst machen dafür bin ich zu realistisch/zu vorsichtig
Hätte ich den überhaupt Anspruch auf Hartz4? Und welches AA wäre dann zuständig Bremen (Zweitwohnsitz) oder Heidelberg (Erstwohnsitz), denn die Ausbildung wird von Bremen finanziert?
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09.12.2007 13:40 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
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Du erhälts Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 97 ff Sozialgesetzbuch SGB III in Verbindung mit § 33 und §§ 44 ff Sozialgesetzbuch SGB IX, um mal genau zu sein.
Zitat: |
Hätte ich den überhaupt Anspruch auf Hartz4? |
Das kommt ganz darauf an, deshalb sollst Du Dich ja beraten lassen.
Zuständig ist immer das Amt, wo Du Deinem Hauptwohnsitz hast, bzw. Dich gewöhnlich aufhälts.
Habt ihr denn nicht sowas wie ein Sozialdienst im BBW? Die helfen doch auch, bei solchen Sachen.
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Viele Grüße Träne
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09.12.2007 14:29 |
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StadtBursche
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Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 6
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Zitat: |
Original von Träne
Du erhälts Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 97 ff Sozialgesetzbuch SGB III in Verbindung mit § 33 und §§ 44 ff Sozialgesetzbuch SGB IX, um mal genau zu sein. |
HÄ? Sorry aber mit den Gesetzen hab ichs net so.
Was den Sozialdienst im Haus angeht die sind leider nicht sehr behilflich und legen einem da mehr Steine in den weg als sie am Ende wegräumen, ist ja klar solange ich Intern bin verdienen sie 3400euro monatlich an mir.
Na da muß ich mir wohl einen Termin bei AA geben lassen müssen und hoffen das die mir gut zugetan sind.
Falls noch wer ein paar Tipps hat immer her damit, den je besser ich da vorbereitet hingehe desto besere Chancen auf umsetzung meines Wunsches hab ich.
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09.12.2007 14:41 |
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StadtBursche
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Beiträge: 6
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aber Danke euch/Dir ersteinml für die tipps
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09.12.2007 14:43 |
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