Persönliches Budget (Anrechnung von ALG I o.II?) |
Paulchen
B-C
 

Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 9
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Persönliches Budget (Anrechnung von ALG I o.II?) |
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Hallo aus Nauen,bin 60% behindert aufgrund einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit und placke mich durch den Behörden -und Gesetzesdschungel zwecks Finanzierung meiner beiden Hörgeräte.
Nun steht die Frage,wie weit das persönliche Budget mit dem Einkommen (ALG I oder II bzw.sonstigen Sozialleistungen wie Wohn-oder Pflegegeld) verrechnet wird.Bisher konnte ich das nirgendwo in Erfahrung bringen
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06.12.2007 19:12 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Paulchen am 06.12.2007 um 19:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 331
Herkunft: Brandenburg
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Hallo Paulchen,
auf das Arbeitslosengeld 1 wird überhaupt (außer Nebeneinkommen über dem Freibetrag von 165,00 Euro) nichts angerechnet.
Und bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist es soweit ebendso, denn das persönliche Budget ist zweckbestimmt. Es ist dafür bestimmt, das sich die behinderten Menschen (also wir) sich ihre Sachleistungen "selbst" einkaufen. Das heißt konkret, das es nicht angerechnet wird.
Auszug aus dem SGB II
§11 Abs. 3 Satz 1
Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären
(Ich hatte Dir bereits in einem anderen Thema zu diesem Thema geantwortet.)
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Viele Grüße Träne
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11.12.2007 05:11 |
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Cat 
Moderator
   

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 58
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Zitat: |
Original von Paulchen
Hallo aus Nauen,bin 60% behindert aufgrund einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit und placke mich durch den Behörden -und Gesetzesdschungel zwecks Finanzierung meiner beiden Hörgeräte.
Nun steht die Frage,wie weit das persönliche Budget mit dem Einkommen (ALG I oder II bzw.sonstigen Sozialleistungen wie Wohn-oder Pflegegeld) verrechnet wird.Bisher konnte ich das nirgendwo in Erfahrung bringen |
Hallo Paulchen,
ALG I und II sind Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - berühren also nicht die Funktion des Persönlichen Budgets (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft). Demnach darf dieses auch nicht auf eine andere Sozialleistung angerechnet werden oder umgekehrt. Das PB wird ja auf Grundlage Deines Einkommens berechnet. Wohn - und Pflegegeld- vor allem Letzteres- sind selbst keine anrechenbaren Einkommen (da recht zweckgebunden bewilligt). Beim Pflegegeld müsste man evtl. schauen, inwieweit Leistungen zur Pflege durch das PB abgedeckt werden sollen (sofern gewünscht), denn doppelt gibt es natürlich nichts bezahlt. ;-)
In Deinem Falle geht es ja aber offensichtlich nicht darum, sondern um die Finanzierung von Hilfsmitteln. Auch an Dich der Rat, Dich an eine Servicestelle (zum PB) zu wenden und Dich dort ggf. noch einmal beraten zu lassen.
Liebe Grüße
Cat
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11.12.2007 16:05 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 11.12.2007 um 16:05 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Persönliches Budget für Behinderte |
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Hallo,
möchte zunächst einmal meine Bewunderung ausdrücken, mit welcher hilfreichen Genauigkeit, insbesondere des Admin, hier Stellung zu allen relevanten Fragen geantwortet wird. Bin nun schon seit Stunden am studieren, habe spontan entschlossen, mich anzumelden und habe jetzt folgende Frage zu dem PB:
Mir ist nicht klar, welche Leistungen im alltäglichen, realen Leben -denn -Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft- sein sollen. Dies wird auf allen Hinweisseiten so bürokratisch ausgedrückt, dass mir nicht klar wird, was ich nun in e i n f a c h e n Worten ausgedrückt, nach SGB IX, bei wem beantragen darf, wer mein Leistungserbringer sein soll oder muss und wie z.B. das PBentgelt ausfallen wird, wenn eine Behinderung im Zusammenhang mit einer bereits geleisteten Erwerbsunfähigkeitsrente(ggf. Anrechnung von Einkommen und Vermögen) besteht.
Kann mir hierauf bitte, bei zu Verfügung stehender Zeit, jemand eine Antwort geben?
Im Voraus herzlichen Dank.
von
-dickesSchnittchen-
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26.12.2007 04:20 |
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Cat 
Moderator
   

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 58
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RE: Persönliches Budget für Behinderte |
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hallo schnittchen,
ich arbeite gerade (rückwirkend ) an einem einführenden beitrag, welcher u.a. auch auf die von dir gestellten fragen eingehen wird und bitte deshalb um verständnis, wenn ich dich bitte, diesen abzuwarten. sollten dann noch fragen offen sein, werde ich sie dir gerne beantworten.
lg cat
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26.12.2007 13:38 |
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Cat 
Moderator
   

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 58
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RE: Persönliches Budget für Behinderte |
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Zitat: |
Original von dickesSchnittchen
Mir ist nicht klar, welche Leistungen im alltäglichen, realen Leben -denn -Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft- sein sollen. Dies wird auf allen Hinweisseiten so bürokratisch ausgedrückt, dass mir nicht klar wird, was ich nun in e i n f a c h e n Worten ausgedrückt, nach SGB IX, bei wem beantragen darf, wer mein Leistungserbringer sein soll oder muss und wie z.B. das PBentgelt ausfallen wird, wenn eine Behinderung im Zusammenhang mit einer bereits geleisteten Erwerbsunfähigkeitsrente(ggf. Anrechnung von Einkommen und Vermögen) besteht.
Kann mir hierauf bitte, bei zu Verfügung stehender Zeit, jemand eine Antwort geben?
Im Voraus herzlichen Dank.
von
-dickesSchnittchen- |
Hallo Schnittchen,
Nun doch noch einmal ganz speziell die Antwort auf Deine Fragen, falls der Infobeitrag doch noch zu allgemein gehalten sein sollte:
1.)welche Leistungen?
Budgetfähig sind laut Budgetverordnung alle Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen.
Zum Beispiel:
-Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege und Nahrungszubereitung/- verabreichung)
-Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich (Wohnung reinigen, Wäsche waschen, Einkaufen)
-Hilfe beim Erledigen von Behördenpost bzw. - gängen
-Hilfe bei der Mobilität (regelmäßige Fahrten zu Ärtzten/Behandlungen/Bildungs- oder Förderstätten/kulturellen Einrichtungen
-sozialpädagogische Hilfe (Eingliederung/Familienhilfe)
-Hilfe bei der Betreuung behinderter Kinder etc.
Vereinfacht gesagt, alle Leistungen, die nötig sind, damit ein behinderter Mensch ein normales und geregeltes Leben führen und am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen kann und die alltäglich sowie regelmäßig wiederkehrend sind.
2.welcher Leistungserbringer?
Ich hoffe, daß du Leistungserbringer und Leistungsträger nicht verwechselt hast. Sicherheitshalber folgen beide Erklärungen:
Leistungsträger ist der Träger, welcher das PB genehmigt, den Bescheid verschickt und auszahlt. Darüber, wer genau das in Deinem Falle ist, mußt Du Dir eigentlich nicht so sehr den Kopf zerbrechen. Du kannst den Antrag bei jedem Träger stellen, mit dem Du derzeit zu tun hast bzw. von welchem Du jetzt schon Leistungen beziehst (Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Sozialamt, Integrationsamt etc.). Sollte dieser nicht zuständig sein (oder sich für nicht zuständig halten), ist er verpflichtet, Deinen Antrag an den Träger, den er für zuständig hält, weiterzuleiten und zwar möglichst zeitnah. Du selbst kannst natürlich, um all zu langen Bearbeitungszeiten vorzubeugen, zuerst eine der gemeinsamen Servicestellen aufsuchen und Dich dort beraten und begleiten lassen. (Sie hierzu den Informationsbeitrag, Ende 1.Teil - Beratungsstellen und Anfang 2.Teil - Ablauf des Verfahrens)
Leistungserbringer ist derjenige, welcher die Leistung, für welche Du PB erhältst ausführt. Zum Beispiel: Pflegedienste, Assistenten, Fahrdienste, Taxibetriebe, Sozialpädagogen etc. Diesen suchst Du Dir selbst aus, beurteilst ihn selbst und bezahlst ihn selbst, denn das ist ja Sinn und Zweck des PB.
3. Höhe des PB und Anrechnung von Einkommen:
Siehe diesen Thread
Für Dich: Die Höhe des PB richtet sich nach dem vorliegenden Bedarf. Ist dieser festgestellt, wird unter Berücksichtigung Deines Einkommens (also Deiner EU - Rente) und auch des ggf. vorhandenen Vermögens Dein PB berechnet. Nach 2 Jahren findet dann eine erneute Bedarfsprüfung statt.
Liebe Grüße
Cat
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27.12.2007 14:45 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 27.12.2007 um 14:45 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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