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Zum Ende der Seite springen Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung?
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makumel makumel ist weiblich
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Dabei seit: 20.05.2008
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Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ein Hallo ins Rund großes Grinsen

Ich hoffe ich bin hier richtig verwirrt
und erhoffe mir von jemandem Aufklärung.

Habe gerade folgendes Problem,
Bin Schwerbehindert mit SBA 60% mit MZ G (Verschlimmerungsantrag ist gestellt)
Habe Pflegestufe 1
Im Zuge meines Behinderungsbedingten Umzuges sind wir meine Unterlagen durch gegangen und es wurde fest gestellt, das die Pflegestufe nicht im Wohngesldbescheid berücksichtigt wurde und ich somit auch nicht den jährlichen Freibetrag von 1200,-euro geltend gemacht habe.
Macht monatlich 100,-euro aus !
Wollte das heute bei der Wohngeldstelle nachholen, da mir auch alle Wohngeldrechner im Netz aussagen, das wenn unter 80% Behinderung aber dazu die Pflegestufe1 zuerkannt ist, der Freibetrag zum tragen kommt.
Sind etwa alle Online-Rechner nicht auf dem neuesten Stand oder gar falsch verwirrt
Die Dame beim WG-Amt sagt ,,Nein erst ab Pflegestufe2" und überhaubt auf ihrem Pflegestufenbescheid steht ja nicht mal ein § nach welchem sie Pflegegeld bekommen geschockt

Habe nun im Netz überall gesucht-finde aber nichts richtiges Augen rollen

Und stimmt auf meinem Bescheid stehen tatsächlich keine §§§§ nach denen berechnet oder gezahlt wird verwirrt

Kann mir jemand weiter helfen BITTE rotes Gesicht

__________________
herzliche Grüße makumel
26.08.2008 15:31 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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Flora Flora ist weiblich
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Dabei seit: 05.05.2007
Beiträge: 89

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Hallo Makumel,
Völlig richtig, bei Pflegestufe 1 bekommst du einen Freibetrag von 1200 EUro. Das der Dame vom Amt nachzuweisen, sollte leicht sein. Druck dir aus : Wongeldgesetz, § 13 ( Frei-und-Abzugsbeträge) . Da steht wörtlich: 1200 Euro..... wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig ist im SInne des § 14 des SGB XI .

Und was ist also häuslich pflegebedürftig im Snne des § 14 SGB XI ? Peronen, die in ERHEBLICHEM oder höherem Maße der Hilfe bedürfen....usw Und nun §15 : Pflegestufe 1 = ERHEBLICH PFlegebedürfitge.

Völliger Unsinn, dass das nur ab STufe 2 gelten soll. Druck dir die 3 § aus .

Ich hab mir grad meinen Pflegebescheid mal angeguckt, richtig, da steht nicht das Gesetz drin . Aber das ist ja unglaublich, daraus zu konstruieren, es wäre nicht das Gestez SGB XI, was denn sonst ?
Ruf mal deine Krankenkasse an und bitte die, Dir kurz eine Bestätigung zu schicken ,dass Du Pflegegeld nach SGB XI erhältst. Kannst ihnen ja sagen, wieso Du das brauchst, die werden sich wundern.

Und dann ab zur Wohngekstelle. ALso das ist schon mutwillig, wie Dir da jemand das Geld verweigert. Immer hübsch freundlich bleiben, aber lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Grüßle
Flora
27.08.2008 08:11 Flora ist offline E-Mail an Flora senden Beiträge von Flora suchen Nehmen Sie Flora in Ihre Freundesliste auf
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makumel makumel ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von makumel
RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@Flora,

Danke dir recht herzlich, daran die Pflegekasse an zurufen hatte ich auch schon gedacht cool
Doch heute rief die Wohngeld - Tante an und sagte mir sie hätte sich erkundigt und es sei so wie sie es schon sagte, erst ab Pflegestufe 2 geschockt

Nun drucke ich alles was ich dazu finde aus und sorge dafür das die WG-Amt das bekommt, sonst gehe ich weiter, wenn es sein muss in die Chefetage großes Grinsen

Danke nochmal und LG

__________________
herzliche Grüße makumel
27.08.2008 12:12 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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Flora Flora ist weiblich
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Tja, es ist nicht ausgeschlossen,dass es da irgendeine nette Durchführungsbestimmung gibt, das ist leider öfter so. Wenn es die gibt, dann halte ich sie klar für rechtswidirg, denn es steht ja explizit in den Gsestzen drin , wer gemeint ist, u. a. Menschen mit erheblichen Pflegebedarf, und das ist laut SGB XI PFkegestufe 1 !!!
Wohngeldgesetzz und SGB XI sind eindeutig. Aber ich habe mtitlerweile soviele rechtswidrige Durchführungsvorschriften im SGB 2 gesehen ,dass mich andere auch nicht mehr wundern. Lass Dir diese Durchführungsbestimmung schriftlich geben und stell es doch mal hier ein, bin neugierig.

Grüßle
Flora
27.08.2008 13:32 Flora ist offline E-Mail an Flora senden Beiträge von Flora suchen Nehmen Sie Flora in Ihre Freundesliste auf
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RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Danke Flora, werde ich machen wenn ich diese seltsamen Durchführungsbestimmungen überhaubt von der netten Dame bekomme verwirrt
Morgen bin ich da und dann heist es warm anziehen, kann doch nicht sein das ich deren Arbeit machen muss böse

__________________
herzliche Grüße makumel
27.08.2008 18:47 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Flora
Lass Dir diese Durchführungsbestimmung schriftlich geben und stell es doch mal hier ein, bin neugierig.

Grüßle
Flora


Hallo Flora,

Durchführungsbestimmungen zum zeigen hat die nette Dame keine, nur den Hinweis für mich geschockt ich sei in der Beweispflicht und muss den § mir von der Pflegekasse besorgen geschockt

Habe nun die für mich zuständige Pflegekasse angerufen und die SB fiel aus allen Wolken.
Sie meinte das sie noch nie solchen Schwachsinn gehört hätte, denn die Pflegestufenbescheide seien alle einheitlich, weil schon aus der Pflegeleistung in Euro hervorgeht um welche Pflegestufe es sich handelt böse

Morgen ist bei meiner Pflegekasse Teamberatung und dort soll speziell dieses Problem besprochen werden und ich erhalte einen Bescheid, der den betreffenden § beinhaltet großes Grinsen

Ich hoffe mal ich habe eine Welle in Gang gesetzt die so schnell nicht zu stoppen ist großes Grinsen
Werde weiter berichten, auch von den FÄHIGEN Wohngeld SB cool

__________________
herzliche Grüße makumel
02.09.2008 18:33 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ins Rund fröhlich

Mein Umzug ist geschafft und ich auch großes Grinsen

Einen neuen Pflegestufenbescheid mit §§§ habe ich bekommen und diesen unverzüglich an die Wohngeldstelle gereicht.
Nun war die Zuerkennung des Freibetrages plötzlich absolut kein Problem mehr, eine andere SB nahm sich dessen an und sagte mir ,,Selbstverständlich steht ihnen das auch bei Pfst 1 zu und sie bekommen dann alles nachgezahlt" großes Grinsen weiterhin konnte sie es überhaubt nicht nachvollziehen warum die andere vorher anders gehandelt und den Freibetrag verweigert hat verwirrt

Mein Fazit , selbst in einem so kleinen Amt mit gerade 3 SB für die ganze Stadt u. umliegenden Dörfern weis die rechte nicht was die linke tut geschockt

Euch allen noch einen schönen Feiertag u. ein schönes WE großes Grinsen

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herzliche Grüße makumel
03.10.2008 16:52 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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