Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
makumel 
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Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
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Ein Hallo ins Rund 
Ich hoffe ich bin hier richtig 
und erhoffe mir von jemandem Aufklärung.
Habe gerade folgendes Problem,
Bin Schwerbehindert mit SBA 60% mit MZ G (Verschlimmerungsantrag ist gestellt)
Habe Pflegestufe 1
Im Zuge meines Behinderungsbedingten Umzuges sind wir meine Unterlagen durch gegangen und es wurde fest gestellt, das die Pflegestufe nicht im Wohngesldbescheid berücksichtigt wurde und ich somit auch nicht den jährlichen Freibetrag von 1200,-euro geltend gemacht habe.
Macht monatlich 100,-euro aus !
Wollte das heute bei der Wohngeldstelle nachholen, da mir auch alle Wohngeldrechner im Netz aussagen, das wenn unter 80% Behinderung aber dazu die Pflegestufe1 zuerkannt ist, der Freibetrag zum tragen kommt.
Sind etwa alle Online-Rechner nicht auf dem neuesten Stand oder gar falsch 
Die Dame beim WG-Amt sagt ,,Nein erst ab Pflegestufe2" und überhaubt auf ihrem Pflegestufenbescheid steht ja nicht mal ein § nach welchem sie Pflegegeld bekommen 
Habe nun im Netz überall gesucht-finde aber nichts richtiges 
Und stimmt auf meinem Bescheid stehen tatsächlich keine §§§§ nach denen berechnet oder gezahlt wird 
Kann mir jemand weiter helfen BITTE 
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herzliche Grüße makumel
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26.08.2008 15:31 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von makumel am 26.08.2008 um 15:31 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Flora 
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Hallo Makumel,
Völlig richtig, bei Pflegestufe 1 bekommst du einen Freibetrag von 1200 EUro. Das der Dame vom Amt nachzuweisen, sollte leicht sein. Druck dir aus : Wongeldgesetz, § 13 ( Frei-und-Abzugsbeträge) . Da steht wörtlich: 1200 Euro..... wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig ist im SInne des § 14 des SGB XI .
Und was ist also häuslich pflegebedürftig im Snne des § 14 SGB XI ? Peronen, die in ERHEBLICHEM oder höherem Maße der Hilfe bedürfen....usw Und nun §15 : Pflegestufe 1 = ERHEBLICH PFlegebedürfitge.
Völliger Unsinn, dass das nur ab STufe 2 gelten soll. Druck dir die 3 § aus .
Ich hab mir grad meinen Pflegebescheid mal angeguckt, richtig, da steht nicht das Gesetz drin . Aber das ist ja unglaublich, daraus zu konstruieren, es wäre nicht das Gestez SGB XI, was denn sonst ?
Ruf mal deine Krankenkasse an und bitte die, Dir kurz eine Bestätigung zu schicken ,dass Du Pflegegeld nach SGB XI erhältst. Kannst ihnen ja sagen, wieso Du das brauchst, die werden sich wundern.
Und dann ab zur Wohngekstelle. ALso das ist schon mutwillig, wie Dir da jemand das Geld verweigert. Immer hübsch freundlich bleiben, aber lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.
Grüßle
Flora
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27.08.2008 08:11 |
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makumel 
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RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
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@Flora,
Danke dir recht herzlich, daran die Pflegekasse an zurufen hatte ich auch schon gedacht 
Doch heute rief die Wohngeld - Tante an und sagte mir sie hätte sich erkundigt und es sei so wie sie es schon sagte, erst ab Pflegestufe 2 
Nun drucke ich alles was ich dazu finde aus und sorge dafür das die WG-Amt das bekommt, sonst gehe ich weiter, wenn es sein muss in die Chefetage 
Danke nochmal und LG
__________________
herzliche Grüße makumel
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27.08.2008 12:12 |
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Flora 
B-C
 
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Beiträge: 89
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Tja, es ist nicht ausgeschlossen,dass es da irgendeine nette Durchführungsbestimmung gibt, das ist leider öfter so. Wenn es die gibt, dann halte ich sie klar für rechtswidirg, denn es steht ja explizit in den Gsestzen drin , wer gemeint ist, u. a. Menschen mit erheblichen Pflegebedarf, und das ist laut SGB XI PFkegestufe 1 !!!
Wohngeldgesetzz und SGB XI sind eindeutig. Aber ich habe mtitlerweile soviele rechtswidrige Durchführungsvorschriften im SGB 2 gesehen ,dass mich andere auch nicht mehr wundern. Lass Dir diese Durchführungsbestimmung schriftlich geben und stell es doch mal hier ein, bin neugierig.
Grüßle
Flora
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27.08.2008 13:32 |
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makumel 
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RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
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Danke Flora, werde ich machen wenn ich diese seltsamen Durchführungsbestimmungen überhaubt von der netten Dame bekomme 
Morgen bin ich da und dann heist es warm anziehen, kann doch nicht sein das ich deren Arbeit machen muss 
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herzliche Grüße makumel
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27.08.2008 18:47 |
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Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
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Zitat: |
Original von Flora
Lass Dir diese Durchführungsbestimmung schriftlich geben und stell es doch mal hier ein, bin neugierig.
Grüßle
Flora |
Hallo Flora,
Durchführungsbestimmungen zum zeigen hat die nette Dame keine, nur den Hinweis für mich ich sei in der Beweispflicht und muss den § mir von der Pflegekasse besorgen 
Habe nun die für mich zuständige Pflegekasse angerufen und die SB fiel aus allen Wolken.
Sie meinte das sie noch nie solchen Schwachsinn gehört hätte, denn die Pflegestufenbescheide seien alle einheitlich, weil schon aus der Pflegeleistung in Euro hervorgeht um welche Pflegestufe es sich handelt 
Morgen ist bei meiner Pflegekasse Teamberatung und dort soll speziell dieses Problem besprochen werden und ich erhalte einen Bescheid, der den betreffenden § beinhaltet 
Ich hoffe mal ich habe eine Welle in Gang gesetzt die so schnell nicht zu stoppen ist 
Werde weiter berichten, auch von den FÄHIGEN Wohngeld SB 
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herzliche Grüße makumel
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02.09.2008 18:33 |
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RE: Pflegest.1 u. SBA 60% G/ Wohngeldberücksichtigung? |
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Hallo ins Rund 
Mein Umzug ist geschafft und ich auch 
Einen neuen Pflegestufenbescheid mit §§§ habe ich bekommen und diesen unverzüglich an die Wohngeldstelle gereicht.
Nun war die Zuerkennung des Freibetrages plötzlich absolut kein Problem mehr, eine andere SB nahm sich dessen an und sagte mir ,,Selbstverständlich steht ihnen das auch bei Pfst 1 zu und sie bekommen dann alles nachgezahlt" weiterhin konnte sie es überhaubt nicht nachvollziehen warum die andere vorher anders gehandelt und den Freibetrag verweigert hat 
Mein Fazit , selbst in einem so kleinen Amt mit gerade 3 SB für die ganze Stadt u. umliegenden Dörfern weis die rechte nicht was die linke tut 
Euch allen noch einen schönen Feiertag u. ein schönes WE 
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herzliche Grüße makumel
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03.10.2008 16:52 |
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