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Gekündigt in der Ausbildung(probezeit-abgelaufen)      |
nina22 
Benutzer

Dabei seit: 18.12.2007
Beiträge: 4
Herkunft: Kiel
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Gekündigt in der Ausbildung(probezeit-abgelaufen) |
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Hallo,
bin neu hier...22 jahre...und war bis gestern in der Ausbildung.
Bin 50% schwerbehindert....und habe am 4.09.07 meine Ausbildung zur Fachfrau für Systemgastronomie begonnen.Im Vertrag waren 3 Monate Probezeit festgelegt...die ja demnach am 4/5.12.07 abgelaufen wäre...nun habe ich in der Woche darauf erfahren das ich rückwirkend seit 1995 als Schwerbehindert gelte und das umgehend meinem Betrieb gemeldet und ein paar Tage später die Kündigung bekommen habe...mein Betrieb schrieb folgendes:
hiermit.....fristgerecht während der Probezeit zum....
Laut Berufsbildungsreformgesetz , gültig ab 1.04.05, wurde die Probezeit für Auszubildende von 3 auf 4 Monate verlängert!
meine Fragen :
was hat es mit der Gleichstellung auf sich?
ist das so überhaupt rechtens?
Habe ich möglichkeiten dagegen vor zu gehen??
Bitte um Hilfe 
lg Nina
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18.12.2007 17:11 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von nina22 am 18.12.2007 um 17:11 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Katzenfreak 
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Hallo Nina,
das ist natürlich erstmal eine Sauerei!
Was steht bzgl. Probezeit denn in deinem Vertrag? Darauf kommt es nämlich in erster Linie an.
Du wärest also am 5.12. spätestens als Azubi dort eingestiegen mit allen erschwerten Kündigungsgründen, die das Azubileben so mit sich bringt (nur aus besonderem Grund etc.).
"Schwerbehinderung" an sich ist gerade in der Ausbildung kein solcher "schwerwiegender Grund", es sei denn, dadurch wäre das Ausbildungsziel in Gefahr (z.B. Ausbildung zur Schriftsetzerin und eine gerade festgestellte zur Schwer"behinderung" führende progrediente Augenerkrankung).
Du hast also gute Chancen, weiterhin Auszubildende zu bleiben :-)
Setze dich aber bitte umgehend, und zwar wirklich: morgen vormittag, mit dem für dich zuständigen Integrationsamt sowie der für dich zuständigen Kammer in Verbindung (die haben eine Abteilung für Probleme von Azubis), um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Wichtig ist jetzt vor allem, dass du schnell handelst, bevor dir irgendwelche Fristen "kaputtgehen".
Weiterhin solltest du morgen entweder zum Betrieb gehen und deine "Arbeitsleistung zur Verfügung stellen", wie das juristisch heisst, oder aber zumindest eine Krankschreibung deiner Ärztin organisieren, damit dir kein "unerlaubtes Fernbleiben" unterstellt werden kann.
Frage dazu bitte auch noch einen Rechtsanwalt, meine Ausbilung in Sachen Personalwesen ist schon etwas her.
Schreib die weitere Entwicklung hier weiter rein - erstens kann so eine Sauerei immer mal wieder auch bei anderen probiert werden (viele Betrieben wollen sich halt mit "sowas" wie uns nicht "belasten" und versuchen jeden, auch ungesetzlichen, Dreh zum Rauswurf zu finden), und vielleicht fällt ja noch anderen zu irgendwelchen Entwicklungen was ein.
Im allgemeinen gilt natürlich Bangemachen gilt nicht - schließlich sind wir hier nicht im "Wilden Westen", auch Arbeitgeber haben sich nach Recht und Gesetz zu richten.
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Lieber lebendig als normal ;-)
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18.12.2007 17:58 |
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nina22 
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Danke erstmal,
also in meinem vertrag stehen 3 mon.!
ein Termin beim Anwalt habe ich morgen um 16 uhr...um mich noch einmal zu informieren..wegen einer Kündigungsschutzklage....integrationsamt wird erledigt!
Kammer?? also bei der IHK war ich....dort hat man mich weder gut beraten noch das man auf meinerSeite( bzw. unparteiisch) war.
ein Gespräch mit meinem Betrieb wurde geführt...und ich wurde frei gestellt bis ende des monats..sollte ich mich trotzdem krankschreiben lassen??
ach ja in der kündigung steht i.A. ( im Auftrag) , da ich aber leider nicht entziffern kann wer unterschrieben hat weiß ich nicht wie des damit aussieht...(hatte da so ein bericht gelesen)??
so des erstmal
lg
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18.12.2007 18:12 |
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Katzenfreak 
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Hi Nina,
hm … Kündigung i.A. geht eigentlich nur, wenn der Kündigende Prokura hat, also Zeichnungsberechtigung. Kenn mich natürlich in deinem Betrieb nicht aus - aber üblicherweise kündigt der Chef/die Chefin, oder eben die ProkuristIn.
Gut, dass du morgen schon mal einen Anwaltstermin hast :-) Geh aber trotzdem morgen früh mal zum Integrationsamt, das ist irre wichtig bei "Behinderten"-Kündigungen.
Dass die IHK nichts in deinem Sinne unternommen hat, ist eine Ungehörigkeit - eigentlich sind die nämlich zuständig. Aber wie so häufig - bei "Behinderten"-Angelegenheiten hält sich jeder einfach mal raus und stellt sich unkundig. *grr*
Achte beim Anwalt bitte darauf, ob der Mensch Fachanwalt für Arbeitsrecht (besser noch Sozialrecht, aber die sind sehr selten) ist.
Wenn du eh eine Freistellung hast, ist natürlich die Frage, ob diese zu Recht erfolgte. Ich bin mir diesbezüglich etwas unsicher - auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall, wenn du eine Krankschreibung beibringst, am besten auf das Ende der Freistellung datiert. Ob du sie tatsächlich benötigst, kann dir morgen der Anwalt sagen.
Auf jeden Fall bist du mit Integrationsamt und Fachanwalt schon mal gut gerüstet :-). Ich bin recht zuversichtlich, dass sich der ganze Kram in deinem Sinne lösen lässt, vor allem, wo du die richtigen Fachleute jetzt ins Boot holst!
Take care, und berichte bitte weiter.
Solidarischen Gruß
Katzenfreak
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Lieber lebendig als normal ;-)
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18.12.2007 19:54 |
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nina22 
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Hallo,
so war nun beim Anwalt und die Kündigung ist definitiv unwirksam!
Klage wird eingereicht und morgen soll ich die arbeit (versuchen) "normal" anzutreten....
bin mal gespannt wie die reagieren....
lg nina
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19.12.2007 21:51 |
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Katzenfreak 
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Ja klasse :-)
Fein, dass auch der Fachmann sagt, dass das Ding zweifelhaft ist :-)
Morgen musst du also auf jeden Fall hin. Die Frage ist, wie deine Vorgesetzten reagieren. Lass dich nicht von KollegInnen "abwimmeln" - wenn du nach Hause geschickt wirst, dann _nur_ von einem Chef bzw. deinem direkten Vorgesetzten (notfalls was zu lesen mitbringen und im Vorzimmer warten).
Sollte das der Fall sein - dann nimm direkt morgen wieder mit dem Anwalt Kontakt auf, der wird dann das Weitere einleiten (du musst eine bestimmte Anzahl Versuche erfüllen, in denen du deine "Arbeitskraft anbietest", das weiss der aber auf jeden Fall und viel genauer als ich).
Aber wahrscheinlich sind sie morgen alle erstmal völlig verdattert, wenn du da auftauchst ;-).
Und sollte es zu "dummen Reaktionen" kommen in Form von blöden Bemerkungen etc., schreib auf jeden Fall ein Gedächtnisprotokoll, also wer was wann sagte. Kann bei den Verhandlungen nochmal nützlich sein ;-)
Heute Abend aber nicht vergessen, den Zwischensieg tüchtig zu feiern :-)))
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19.12.2007 22:12 |
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Biggi0001 
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Ich war mal in einer ähnlichen Situation, da hilft wirklich nur "Kopf hoch, Zähne zusammenbeißen und durch"
Geh hin, sage explizit "ich bin hier, um meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen" - an sich müssten sie dich dann beschäftigen (und zwar mit sinnvoller Arbeit, also nicht den Hof kehren oder sowas).
Sollte dein Arbeitgeber es vorziehen, dich nach Hause zu schicken, bitte um eine schriftliche Ausfertigung dieser Anweisung (nicht, daß die dir am Ende mit "unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz" kommen, weil sich plötzlich niemand dran erinnern kann, wer das jetzt angewiesen hat 
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19.12.2007 23:28 |
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nina22 
Benutzer

Dabei seit: 18.12.2007
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Hallo Ihr Lieben,

also...war bei meinem Arbeitgeber und wurde wie zu erwarten nach hause geschickt!
Habe mich "zur verfügung" gestellt und gesagt das ich telefonisch erreichbar sei und jeder zeit arbeiten könnte....
Zu dem Brief vom Anwalt den ich dort auf den Tisch gelegt habe wurde nichts gesagt...weder das dieser geöffnet wurde...ich bat um Kenntnissnahme....-dazu- da habe ich jetzt keine zeit für-...
soweit so gut...telefonhörer in die Hand genommen..Anwalt angerufen...Klage läuft...Anwalt-: die wollen es wohl nicht anders und nun bekommen sie es erst recht! 
Ich werde morgen und die Tage danach immer mal wieder dort auftauchen und mich eben zur arbeit melden....
erstmal bin ich erleichter!!!
lg
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20.12.2007 21:30 |
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Vorstand 
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Hallo Nina 22,
habe Deine Aussagen sehr gründlich gelesen! Das Integrationsamt ist die wichtigste Institution in diesem Fall! Falls besteht auch der Betriebsrat, denn der hätte in die Anhörung gemusst.
Dein Anwalt ist sehr guter Dinge, bin ich auch, aber die Kosten für Anwalt und Verfahren sind bei Dir!
Trotzdem alles RICHTIG gemacht!!!
Glückwunsch und trotz aller Probleme ein wunderschönes Weihnachtsfest und ein Gesundes, erfolgreiches und GLÜCKLICHES neues Jahr!
Liebe Grüße
Wolfgang
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22.12.2007 01:22 |
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