Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Portal Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Krankenkasse & Krankenversicherung » Fahrtkosten zur Therapie » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Fahrtkosten zur Therapie
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Retika
Benutzer


Dabei seit: 20.12.2007
Beiträge: 1

Fahrtkosten zur Therapie Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo !
Meine Tante ist 100% schwerbehindert und hat die Pflegestufe 2
.Sie ist zudem demenzkrank.Gibt es einen §,der besagt, dass die privaten Krankenkassen(DKV) die Fahrtkosten zur KG und Lymphdrainage zahlen müssen. Hausbesuche werden nicht vergütet.Hat jemand damit Erfahrungen?
20.12.2007 12:44 Retika ist offline Beiträge von Retika suchen Nehmen Sie Retika in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Retika am 20.12.2007 um 12:44 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
Administrator


images/avatars/avatar-5.gif

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.574
Herkunft: Bonn

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Retika,

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.

Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.

Bei genehmigten Fahrten müssen 10 %, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen.

Die Sache mit den zwingenden medizinischen Gründen ist sozuagen ein "Gummiparagraph", jeder kann sich seinen Teil draus bauen. Daher wäre mein Rat, setze dich mit deiner Krankenkasse direkt in Verbindung und lass dich dort beraten.

__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
21.12.2007 17:46 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Träne Träne ist weiblich
Co-Admin


images/avatars/avatar-424.jpg

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 321
Herkunft: Brandenburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich möchte nur kurz anmerken, das es sich hier um eine private Krankenversicherung handelt.

Zitat:
DKV
Transportkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall werden erstattet, wenn der Tarif hierfür Leistungen vorsieht. Außerdem werden Transportkosten in Ausnahmefällen, z.B. Röntgentiefentherapie, intermittierende Hämodialyse, Chemotherapie und Transporte nach ambulanten Operationen in tariflicher Höhe erstattet. Sonstige Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Es kommt also auf dem Tarif an. Bitte selbst bei der Krankenkasse erkundigen. Bei einer privaten Krankenversicherung sieht der Leistungskatalog immer anders aus, als wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

__________________
Viele Grüße Träne
21.12.2007 23:32 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 21.12.2007 um 23:32 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Krankenkasse & Krankenversicherung » Fahrtkosten zur Therapie

Views heute: 222 | Views gestern: 25.204 | Views gesamt: 1.162.307

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden