|
 |
Fahrtkosten zur Therapie |
Retika
Benutzer

Dabei seit: 20.12.2007
Beiträge: 1
 |
|
Hallo !
Meine Tante ist 100% schwerbehindert und hat die Pflegestufe 2
.Sie ist zudem demenzkrank.Gibt es einen §,der besagt, dass die privaten Krankenkassen(DKV) die Fahrtkosten zur KG und Lymphdrainage zahlen müssen. Hausbesuche werden nicht vergütet.Hat jemand damit Erfahrungen?
|
|
20.12.2007 12:44 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Retika am 20.12.2007 um 12:44 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.574
Herkunft: Bonn
 |
|
Hallo Retika,
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.
Bei genehmigten Fahrten müssen 10 %, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen.
Die Sache mit den zwingenden medizinischen Gründen ist sozuagen ein "Gummiparagraph", jeder kann sich seinen Teil draus bauen. Daher wäre mein Rat, setze dich mit deiner Krankenkasse direkt in Verbindung und lass dich dort beraten.
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
21.12.2007 17:46 |
 |
|
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 321
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Ich möchte nur kurz anmerken, das es sich hier um eine private Krankenversicherung handelt.
Zitat: |
DKV
Transportkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall werden erstattet, wenn der Tarif hierfür Leistungen vorsieht. Außerdem werden Transportkosten in Ausnahmefällen, z.B. Röntgentiefentherapie, intermittierende Hämodialyse, Chemotherapie und Transporte nach ambulanten Operationen in tariflicher Höhe erstattet. Sonstige Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Es kommt also auf dem Tarif an. Bitte selbst bei der Krankenkasse erkundigen. Bei einer privaten Krankenversicherung sieht der Leistungskatalog immer anders aus, als wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
21.12.2007 23:32 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 21.12.2007 um 23:32 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 222 | Views gestern: 25.204 | Views gesamt: 1.162.307
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|