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Grundsicherung für 18 j. Tochter |
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Grundsicherung für 18 j. Tochter |
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Sozialamt in St.Augustin weiss nicht wer zustädnig ist oder kann die bestehenden Gesetze nicht umsetzten.
Ich war beim Sozialamt St.Augustin und wollte die Grundsicherung für meine 18jährige behinderte Tochter (Down Syndrom) beantragen. Nachdem ich hin-
und hergeschickt wurde und ich den Eindruck hatte, das man nicht Bescheid wusste, schickte man mich zur ARGE.Dort wusste man zuerst auch nicht so recht Bescheid, nahme den Antrag dann aber irgendwann an, nachdem ich einen Tag kopiert hatte und die Beamtin nochmals ca. 1 Stunde Kopien anfertigen musste (Was für ein Bürokratismus???).Der Antrag wurde aber mittlwerweile abgelehnt, so das ich mich wieder an das Sozialamt wendete. Diese behaupten jetzt doch wahrhaftig, ich hätte gewisse Unterlagen nicht eingereicht, wie sollte ich denn auch, die wollten ja noch nicht einmal den Antrag annehmen.Und ich sollte doch ein amstsärztliches Gutachten bringen.
Sie hätten mich ja auch nur zur ARGE geschickt, weil meine Tochter mit Down Syndrom dem Arbeitsmarkt für mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen könnte
und wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Deshalb hätten sie den Antrag auch nicht annehmen können. Als wenn ich als alleinerziehender Vater nicht schon genug Probleme hätte. Jetzt hänge ich erst mal fest. Hat jemand eine Idee oder hat jemand von euch schon mal solche Erfahrungen gemacht.
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21.12.2007 15:05 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Stahlwolf am 21.12.2007 um 15:05 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 301
Herkunft: Ba-Wü
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Hallo Stahlwolf,
erstmal herzlich Willkommen.
zur Grundsicherung kann ich dir nur einen Link anbieten ... steht aber sehr viel informatives drin.
http://www.bvkm.de/0-10/recht,index.html
Wie ich gelesen hab, darf das Kindergeld nicht mit angerechnet werden ... auf der Seite, rechts steht Merkblatt zur Grundsicherung ... ist pdf und drunter
Musterwiderspruch und Musterklage bei Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung ... auch pdf.
Wünsche dir schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.
Grüssle Nele toi toi toi
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21.12.2007 16:49 |
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