Arbeitslosengeld |
Renee
Benutzer

Dabei seit: 23.09.2008
Beiträge: 1
Herkunft: Köln
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Hallo,
bin neu hier und freue mich, hier aufgenommen zu werden.
Habe heute Morgen die erfreuliche Nachricht erhalten, Schwerbehindertenbescheid 100 % RF, GI 
Habe lange darum gekämpft, um mit 63 in Rente ohne Abzüge zu gehen.
Bin als Kleinkind schwerhörig und habe die ganzen Jahren 40 % gehabt.
Da meine Schwerhörigkeit sich stark verschlechtert hat, teilte man heute mit,
1 Hörminderung, Taubstummheit 
2 Periarthritis humeroscapularis links 
3 Degenerative Veränderungend der Wirbelsäule und Bandscheiben 
Wurde auch gleich mitgeteilt, Befreiung der Rundfunkgebühren und Ermäßigung der Telefongebühren und undentgeltlichen Beförderung in Personenverkehr ( also doch jährlich 60 €). Ist auch OK für mich 
Bin 60 Jahre jung und beziehe nach 43 Jahren Arbeit seid einen Monat Arbeitslosengeld 
Meine Frage, verpflichte ich mich weiter für Arbeitssuche oder die von Arbeitsamt eingereichte Arbeitsangebote 
Muss ehrlich sagen, nach 43 Jahre habe ich echt keinen Bock mehr für was neues 
Welchen Rat oder Tips könnt IHR mir mit auf dem Weg geben.
Wo gibt es sonst noch Vergünstigungen 
Gruss renee
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23.09.2008 18:41 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Renee am 23.09.2008 um 18:41 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Cat 
Moderator
   

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 135
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Hallo Renee,
Schwerbehindertenstatus und Erwerbsfähigkeit sind zunächst zwei verschiedene Dinge. Hast Du einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt oder erhältst Du in irgendeiner Form eine andere Rente?
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Beste Grüße, Cat
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03.10.2008 13:01 |
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paraplegiker 
Benutzer

Dabei seit: 13.07.2008
Beiträge: 78
Herkunft: Engers am Rhein
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Hallo,
Du meinst sicher die Altersrente wegen Schwerbehinderung nach § 33.2.3 SGBVI, die Du ab 63 ohne Abzüge in Anspruch nehmen kannst. Mit Abzügen geht das ja auch schon mit 60. Das ganze ist also ein rechenexempel. Wie hoch ist Dein ALG I, das Du bekommst? Wie lange noch? Wie hoch wäre deine Rente (anfragen)? Für jeden Monat vor dem 63. Geburtstag reduziert sich die bei Dir (Jahrgang 1948?) um 0,3 %. Wichtig ist dabei, dass Du den rentenantrag mind. 6 Monate vor dem geplanten rentenbeginn stellst, damit Du nicht noch in Hartz IV reinrutschst, weil die genehmigung noch nicht erfolgt ist.
Herbert
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03.10.2008 15:01 |
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