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Zum Ende der Seite springen Arbeitslosengeld
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Renee
Benutzer


Dabei seit: 23.09.2008
Beiträge: 1
Herkunft: Köln

Arbeitslosengeld Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
bin neu hier und freue mich, hier aufgenommen zu werden.
Habe heute Morgen die erfreuliche Nachricht erhalten, Schwerbehindertenbescheid 100 % RF, GI großes Grinsen
Habe lange darum gekämpft, um mit 63 in Rente ohne Abzüge zu gehen.
Bin als Kleinkind schwerhörig und habe die ganzen Jahren 40 % gehabt.
Da meine Schwerhörigkeit sich stark verschlechtert hat, teilte man heute mit,
1 Hörminderung, Taubstummheit geschockt
2 Periarthritis humeroscapularis links verwirrt
3 Degenerative Veränderungend der Wirbelsäule und Bandscheiben Zunge raus
Wurde auch gleich mitgeteilt, Befreiung der Rundfunkgebühren und Ermäßigung der Telefongebühren und undentgeltlichen Beförderung in Personenverkehr ( also doch jährlich 60 €). Ist auch OK für mich Augen rollen
Bin 60 Jahre jung und beziehe nach 43 Jahren Arbeit seid einen Monat Arbeitslosengeld smile
Meine Frage, verpflichte ich mich weiter für Arbeitssuche oder die von Arbeitsamt eingereichte Arbeitsangebote böse
Muss ehrlich sagen, nach 43 Jahre habe ich echt keinen Bock mehr für was neues rotes Gesicht
Welchen Rat oder Tips könnt IHR mir mit auf dem Weg geben.
Wo gibt es sonst noch Vergünstigungen rotes Gesicht

Gruss renee
23.09.2008 18:41 Renee ist offline E-Mail an Renee senden Beiträge von Renee suchen Nehmen Sie Renee in Ihre Freundesliste auf
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Cat Cat ist weiblich
Moderator


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Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 135

RE: Arbeitslosengeld Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Renee,

Schwerbehindertenstatus und Erwerbsfähigkeit sind zunächst zwei verschiedene Dinge. Hast Du einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt oder erhältst Du in irgendeiner Form eine andere Rente?

__________________
Beste Grüße, Cat
03.10.2008 13:01 Cat ist offline Beiträge von Cat suchen Nehmen Sie Cat in Ihre Freundesliste auf
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paraplegiker paraplegiker ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 13.07.2008
Beiträge: 78
Herkunft: Engers am Rhein

RE: Arbeitslosengeld Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

Du meinst sicher die Altersrente wegen Schwerbehinderung nach § 33.2.3 SGBVI, die Du ab 63 ohne Abzüge in Anspruch nehmen kannst. Mit Abzügen geht das ja auch schon mit 60. Das ganze ist also ein rechenexempel. Wie hoch ist Dein ALG I, das Du bekommst? Wie lange noch? Wie hoch wäre deine Rente (anfragen)? Für jeden Monat vor dem 63. Geburtstag reduziert sich die bei Dir (Jahrgang 1948?) um 0,3 %. Wichtig ist dabei, dass Du den rentenantrag mind. 6 Monate vor dem geplanten rentenbeginn stellst, damit Du nicht noch in Hartz IV reinrutschst, weil die genehmigung noch nicht erfolgt ist.

Herbert
03.10.2008 15:01 paraplegiker ist offline E-Mail an paraplegiker senden Homepage von paraplegiker Beiträge von paraplegiker suchen Nehmen Sie paraplegiker in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von paraplegiker: fgqrecht@engers.de
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