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Zum Ende der Seite springen Vergleichsangebot der DRV - annehmen oder ablehnen?
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sarah sarah ist männlich
B-C


Dabei seit: 30.08.2007
Beiträge: 15

Vergleichsangebot der DRV - annehmen oder ablehnen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Ihr Lieben.

Seit 4tagen hat meine tante
vom sozialgericht die sie Widerspruch abgegeben hatte gegen den deutsche rentenstelle den Bescheid bekommen.da teilte mann ihr mit,Das sein Antrag auf Erwerbsminderung von der beklagte (LVA)einen Vergleichsvorschlag angebot gemacht worden und ob sie dieses
angebot annehmt fragt der sozialgericht zum meinen Tante

wir wollten wissen ob sie dieses angebot annehmen soll
hier im board sind wir sicher das viele uns helfen werden,
im vergleichsvorschlag von rentenstelle steht so geschrieben....





die beklagte erkennt die klägerin von voller Erwerbsminderung

gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI in der ab 01.01.2001

geltende Fassung und seit dem 03.05.2007
(tag der Untersuchung beim Gutachter) auf zeit bis zum 31.10.2009 an und verpflichtet sich ,ihr für die
zeit vom 01.02.2008(Beginn des 7 Kalendermonat nach Eintritt der Minderung- der Erwerbsfähigkeit
§ 101 Abs . 1 SGB VI -) bis 31.10.2009 die gesetzliche zustehende leistung zu gewähren.


die Klägerin nimmt dieses Vergleichsangebot an und im übrigen
die Klage zuruck.

zu Stellen Jetzt meine Frage.Was kann ich tun.......
Wir wollten wissen sollte meine Tante dieses Angebot annehmen soll
oder sollte sie diese Angebot doch nicht annehmen

was meint ihr ,,,
,
was ist dieses § 101 Abs . 1 SGB VI -

gibt es versteckte Hintergrund die wir nicht wissen

was wäre danach ab 31.10.2009

es ist nicht absehbar wann ich wieder Arbeiten kann.

kann man das verlängern oder muß man nochmals klage erheben
ab 31.10.2009 .

wir sollten schnell das alles wissen und einen Entscheidung abgeben




.Für eure Hilfe bin ich euch Dankbar Gruß sarah
04.01.2008 02:01 sarah ist offline E-Mail an sarah senden Beiträge von sarah suchen Nehmen Sie sarah in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
Moderator


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Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 556
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RE: Sozialgericht Tante hat die Rechtstreit gegen LVA gewonnen juhuuu***** Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Sarah,

ob Deine Tante den Vergleich annehmen soll oder nicht, kann man schwer sagen, ohne dass man die Hintergründe kennt.

Ohne kennen der Hintergründe würde ich aber sagen, wenn die Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist, dann ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis Ende 2009 natürlich erstmal OK.
Verlängerung muss natürlich dann wieder rechtzeitig beantragt werden.

Der § 101 im SGB VI sagt nur aus, was auch schon im Bescheid steht, nämlich dass die Rente erst ab dem 7. Kalendermonat nach Feststellung der Erwerbsminderung gezahlt wird.

Hoffe Dir hilft diese kanppe Antwort weiter.

Lieben Gruß
Martin
04.01.2008 10:27 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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sarah sarah ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von sarah
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Hallo

danke fur den antwort

aber wir wollten unbediengt wissen i

was wäre danach ab 31.10.2009.....

hat sie den anspruche weiter den rente zu verlängern
01.02.2008(Beginn -ende) 31.10.2009
weil es mein
Tante nicht besser wird sie hat zu viele krankheiten)

oder!!!!!!!!

muss sie wieder von vorn neu antrag stellen mussen
weil meine tante im sozialgericht klage gemacht hatte für den zeitraum

datum 01.02.2008(Beginn -ende) 31.10.2009
von beklagte angegeben hat in diesen zeitraum
04.01.2008 13:30 sarah ist offline E-Mail an sarah senden Beiträge von sarah suchen Nehmen Sie sarah in Ihre Freundesliste auf
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sarah sarah ist männlich
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Hallo

Freunde ich wollte mal unbedingt wissen

was wenn meine Tante den lva vergleichvorschlag ABLEHNT !!!!!!WICHTIG*****

entscheidet dann das SOZIALGERICHT!!!!!!
und wen kann es sein das sie dauer
Rente bekommen kann ist es möglich zu viele krankheiten

ach so der rente antrag von meinen tante wurde schon 11.11.2005
abgegeben und das Angebot von Vergleichs Vorschlag
ist wirklich ein betrug was passiert wen sie wirklich ablehnt
für die Gericht kosten und so weiter wer bezahlt
für antworten wäre ich dankbar

grusse allem sarah
04.01.2008 18:24 sarah ist offline E-Mail an sarah senden Beiträge von sarah suchen Nehmen Sie sarah in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Hallo sarah,

wenn Deine Tante den Vergleichsvorschlag ablehnt, kann sie entweder mehr oder auch gar nichts erreichen.

Wenn sie es ablehnt, läuft das Verfahren weiter.

Wenn sie den Vergleichsvorschlag zustimmt, kann sie vor dem Auslaufen (31.10.2009) der befristeten Rente, die Weitergewährung beantragen.

Und nächstes Mal, bitte eine aussagekräftige Überschrift wählen! Habe es jetzt umgeändert.

__________________
Viele Grüße Träne
24.02.2008 15:53 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Träne hat recht, wenn sie weitermacht, könnte es auf "alles oder nichts" herauslaufen, das "Risiko" müsst ihr selbst einschätzen.

Wie du jedoch schriebst "anspruche weiter den rente zu verlängern" - sowas gibts nicht.

Wie Träne sagt, man kann die Weitergewährung BEANTRAGEN, einen "Anspruch auf Weitergewährung" gibts jedoch in diesem Sinne nicht, auch bei "vielen Krankheiten" nicht.

Theoretisch könnte man aber sagen: Spatz in der Hand, Taube auf dem Dach ...

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24.02.2008 19:41 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
sarah sarah ist männlich
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[quote]Original von sarah
Hallo

habe bescheid bekommen von sozialgericht
wie sie wissen hatte tante vergleichsangebot abgelehnt

jetzt rückantwort von sozialgericht

Lva hatte wieder geschrieben nun rente vergleich ab

01.06.2007 - 31.10.2009-ob wir dieses annehmen

oder ablehnen
01.03.2008 14:41 sarah ist offline E-Mail an sarah senden Beiträge von sarah suchen Nehmen Sie sarah in Ihre Freundesliste auf
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Hallo sarah,

ich verstehe Deine ganze Thematik nicht. Das sollte Deine "Tante" doch selbst entscheiden, ob sie es ablehnt oder annimmt.
Und außerdem, warum schreibst Du, das Du bescheid vom Sozialgericht bekommen hast? Ich verweise auf die beiden Beiträge über Deinen, da steht bereits die Antwort auf Deine Frage.

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Viele Grüße Träne
02.03.2008 18:13 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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hallo träne

ich denke auch dass du verwirrt bist!!!mit meinen schreiben
natuerlich kan mein "Tante" doch selbst entscheiden
ob sie es ablehnt oder annimmt.
es ist nur so von meiner tante dass ich an seiner stelle hier schreibe sie hatte mich gebeten dass ich es hier zu schreiben
und von euch hilfe zu bekommen!!!!!!

anstatt zu helfen suchst du nadel in heu!!!!!!!!!!!
02.03.2008 22:39 sarah ist offline E-Mail an sarah senden Beiträge von sarah suchen Nehmen Sie sarah in Ihre Freundesliste auf
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Hallo sarah,

ich suche nicht die Nadel im Heuhaufen und ich bin eigentlich ganz klar im Kopf. Ich versuche nur Deine Beiträge zu verstehen und weiß nicht so recht, was Du von uns hören willst.

Also, wenn ich jetzt an der Stelle Deiner Tante wäre, würde ich jetzt dieses Angebot annehmen. Denn mehr, ist definitiv nicht rauszuholen.

__________________
Viele Grüße Träne
03.03.2008 18:54 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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heinz77 heinz77 ist männlich
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also ICH würde den vergleich annehmen 1.rente sicher bis 10.09.
was will sie denn mehr erreichen? eine unbefristete volle erwerbsminderungsrente? auch die wird in der regel alle 2 jahre überprüft,wobei das wohl nicht ganz so streng ist wie bei der rente auf zeit.

Heinz
05.03.2008 18:36 heinz77 ist offline Beiträge von heinz77 suchen Nehmen Sie heinz77 in Ihre Freundesliste auf
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