Vergleichsangebot der DRV - annehmen oder ablehnen? |
sarah 
B-C
 
Dabei seit: 30.08.2007
Beiträge: 15
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Vergleichsangebot der DRV - annehmen oder ablehnen? |
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Hallo Ihr Lieben.
Seit 4tagen hat meine tante
vom sozialgericht die sie Widerspruch abgegeben hatte gegen den deutsche rentenstelle den Bescheid bekommen.da teilte mann ihr mit,Das sein Antrag auf Erwerbsminderung von der beklagte (LVA)einen Vergleichsvorschlag angebot gemacht worden und ob sie dieses
angebot annehmt fragt der sozialgericht zum meinen Tante
wir wollten wissen ob sie dieses angebot annehmen soll
hier im board sind wir sicher das viele uns helfen werden,
im vergleichsvorschlag von rentenstelle steht so geschrieben....
die beklagte erkennt die klägerin von voller Erwerbsminderung
gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI in der ab 01.01.2001
geltende Fassung und seit dem 03.05.2007
(tag der Untersuchung beim Gutachter) auf zeit bis zum 31.10.2009 an und verpflichtet sich ,ihr für die
zeit vom 01.02.2008(Beginn des 7 Kalendermonat nach Eintritt der Minderung- der Erwerbsfähigkeit
§ 101 Abs . 1 SGB VI -) bis 31.10.2009 die gesetzliche zustehende leistung zu gewähren.
die Klägerin nimmt dieses Vergleichsangebot an und im übrigen
die Klage zuruck.
zu Stellen Jetzt meine Frage.Was kann ich tun.......
Wir wollten wissen sollte meine Tante dieses Angebot annehmen soll
oder sollte sie diese Angebot doch nicht annehmen
was meint ihr ,,,
,
was ist dieses § 101 Abs . 1 SGB VI -
gibt es versteckte Hintergrund die wir nicht wissen
was wäre danach ab 31.10.2009
es ist nicht absehbar wann ich wieder Arbeiten kann.
kann man das verlängern oder muß man nochmals klage erheben
ab 31.10.2009 .
wir sollten schnell das alles wissen und einen Entscheidung abgeben
.Für eure Hilfe bin ich euch Dankbar Gruß sarah
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04.01.2008 02:01 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von sarah am 04.01.2008 um 02:01 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
Moderator
   

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RE: Sozialgericht Tante hat die Rechtstreit gegen LVA gewonnen juhuuu***** |
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Hallo Sarah,
ob Deine Tante den Vergleich annehmen soll oder nicht, kann man schwer sagen, ohne dass man die Hintergründe kennt.
Ohne kennen der Hintergründe würde ich aber sagen, wenn die Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist, dann ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis Ende 2009 natürlich erstmal OK.
Verlängerung muss natürlich dann wieder rechtzeitig beantragt werden.
Der § 101 im SGB VI sagt nur aus, was auch schon im Bescheid steht, nämlich dass die Rente erst ab dem 7. Kalendermonat nach Feststellung der Erwerbsminderung gezahlt wird.
Hoffe Dir hilft diese kanppe Antwort weiter.
Lieben Gruß
Martin
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04.01.2008 10:27 |
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sarah 
B-C
 
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Beiträge: 15
Themenstarter 
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Hallo
danke fur den antwort
aber wir wollten unbediengt wissen i
was wäre danach ab 31.10.2009.....
hat sie den anspruche weiter den rente zu verlängern
01.02.2008(Beginn -ende) 31.10.2009
weil es mein
Tante nicht besser wird sie hat zu viele krankheiten)
oder!!!!!!!!
muss sie wieder von vorn neu antrag stellen mussen
weil meine tante im sozialgericht klage gemacht hatte für den zeitraum
datum 01.02.2008(Beginn -ende) 31.10.2009
von beklagte angegeben hat in diesen zeitraum
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04.01.2008 13:30 |
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sarah 
B-C
 
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Hallo
Freunde ich wollte mal unbedingt wissen
was wenn meine Tante den lva vergleichvorschlag ABLEHNT !!!!!!WICHTIG*****
entscheidet dann das SOZIALGERICHT!!!!!!
und wen kann es sein das sie dauer
Rente bekommen kann ist es möglich zu viele krankheiten
ach so der rente antrag von meinen tante wurde schon 11.11.2005
abgegeben und das Angebot von Vergleichs Vorschlag
ist wirklich ein betrug was passiert wen sie wirklich ablehnt
für die Gericht kosten und so weiter wer bezahlt
für antworten wäre ich dankbar
grusse allem sarah
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04.01.2008 18:24 |
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Träne 
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Hallo sarah,
wenn Deine Tante den Vergleichsvorschlag ablehnt, kann sie entweder mehr oder auch gar nichts erreichen.
Wenn sie es ablehnt, läuft das Verfahren weiter.
Wenn sie den Vergleichsvorschlag zustimmt, kann sie vor dem Auslaufen (31.10.2009) der befristeten Rente, die Weitergewährung beantragen.
Und nächstes Mal, bitte eine aussagekräftige Überschrift wählen! Habe es jetzt umgeändert.
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Viele Grüße Träne
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24.02.2008 15:53 |
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Biggi0001 
Administrator
     

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Träne hat recht, wenn sie weitermacht, könnte es auf "alles oder nichts" herauslaufen, das "Risiko" müsst ihr selbst einschätzen.
Wie du jedoch schriebst "anspruche weiter den rente zu verlängern" - sowas gibts nicht.
Wie Träne sagt, man kann die Weitergewährung BEANTRAGEN, einen "Anspruch auf Weitergewährung" gibts jedoch in diesem Sinne nicht, auch bei "vielen Krankheiten" nicht.
Theoretisch könnte man aber sagen: Spatz in der Hand, Taube auf dem Dach ...
__________________
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24.02.2008 19:41 |
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sarah 
B-C
 
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Themenstarter 
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[quote]Original von sarah
Hallo
habe bescheid bekommen von sozialgericht
wie sie wissen hatte tante vergleichsangebot abgelehnt
jetzt rückantwort von sozialgericht
Lva hatte wieder geschrieben nun rente vergleich ab
01.06.2007 - 31.10.2009-ob wir dieses annehmen
oder ablehnen
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01.03.2008 14:41 |
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Träne 
Co-Admin
    

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Hallo sarah,
ich verstehe Deine ganze Thematik nicht. Das sollte Deine "Tante" doch selbst entscheiden, ob sie es ablehnt oder annimmt.
Und außerdem, warum schreibst Du, das Du bescheid vom Sozialgericht bekommen hast? Ich verweise auf die beiden Beiträge über Deinen, da steht bereits die Antwort auf Deine Frage.
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Viele Grüße Träne
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02.03.2008 18:13 |
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sarah 
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hallo träne
ich denke auch dass du verwirrt bist!!!mit meinen schreiben
natuerlich kan mein "Tante" doch selbst entscheiden
ob sie es ablehnt oder annimmt.
es ist nur so von meiner tante dass ich an seiner stelle hier schreibe sie hatte mich gebeten dass ich es hier zu schreiben
und von euch hilfe zu bekommen!!!!!!
anstatt zu helfen suchst du nadel in heu!!!!!!!!!!!
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02.03.2008 22:39 |
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Träne 
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Hallo sarah,
ich suche nicht die Nadel im Heuhaufen und ich bin eigentlich ganz klar im Kopf. Ich versuche nur Deine Beiträge zu verstehen und weiß nicht so recht, was Du von uns hören willst.
Also, wenn ich jetzt an der Stelle Deiner Tante wäre, würde ich jetzt dieses Angebot annehmen. Denn mehr, ist definitiv nicht rauszuholen.
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Viele Grüße Träne
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03.03.2008 18:54 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 03.03.2008 um 18:54 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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heinz77 
Benutzer

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Beiträge: 7
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also ICH würde den vergleich annehmen 1.rente sicher bis 10.09.
was will sie denn mehr erreichen? eine unbefristete volle erwerbsminderungsrente? auch die wird in der regel alle 2 jahre überprüft,wobei das wohl nicht ganz so streng ist wie bei der rente auf zeit.
Heinz
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05.03.2008 18:36 |
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