Ausweis mit 50% bekommen :-) |
gragry
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Dabei seit: 10.10.2008
Beiträge: 6
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Ausweis mit 50% bekommen :-) |
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Hallo zusammen,
ich habe heute meinen Ausweis mit 50% bekommen. Nun habe ich mal einige Fragen. Habe ich bei meiner Krankenkasse irgendwelche Vorteile durch die 50%? Ist man vielleicht von den Zuzahlungen befreit? Und man hat doch auch eine Steuerersparnis? Auch bei den KFZ Steuern? Habe schon bei google gesucht, aber das ist alles recht kompliziert. Das Einzige was ich weiss, man kann nicht mehr gekündigt werden und hat 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Wäre sehr nett, wenn mir jemand weitere Vorteile auflisten könnte. Oder wo man es evtl. recht einfach nachlesen kann?!
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10.10.2008 11:38 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von gragry am 10.10.2008 um 11:38 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: Ausweis mit 50% bekommen :-) |
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Hallo gragry,
mit Vergünstigungen von der Krankenkasse kannst Du nicht rechnen. Erst ab einem Gdb von 60 und einer chronischen Erkrankung. Unkündbar bist Du auch nicht, nur wenn die Kündigung in Zusammenhang mit Deiner Schwerbehinderung steht.
Nun zu Deinen Rechten:
- 5Tage Mehrurlaub
- Behindertenpauschpetrag von 570€ im Jahr
- absetzbar eine Haushaltshilfe für 924€ im Jahr ( können auch Verwandte sein )
Quittung und Unterschirft reichen
- Altersrente mit 63 Jahren ( kann je nach Alter auch länger sein )
- Freistellung von Mehrarbeit ( Ausnahmen sind dringende betrieblich Gründe )
- bevorzugte Einstellung von Schwerbehinderten
- erhöhter Kündigungsschutz
Freifahrten im Öffentlichen Nahverkehr gibt es erst mit dem Merkzeihen " G " .
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Alles Gute Wolfgang
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mfG
Wolfgang
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10.10.2008 18:00 |
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gragry
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Dabei seit: 10.10.2008
Beiträge: 6
Themenstarter 
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ok eine chronische Erkrankung habe ich, allerdings keine 60% :-)
schonmal besten Dank für die kurze Info :-)
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10.10.2008 18:34 |
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paraplegiker 
M
 
Dabei seit: 13.07.2008
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Herkunft: Engers am Rhein
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Hallo,
hast Du denn wegen "chronischer Erkrankung" die Zuzahlung bei der KK auf 1 % reduziert?
Herbert
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11.10.2008 11:16 |
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Manitoba 
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Hallo Herbert,
für die 1% Regelung muss er neben der chronischen Krankheit noch mindestens einen GdB von 60 haben. Ansonsten greift die Regelung nicht.
Alles Gute
Wolfgang
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mfG
Wolfgang
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11.10.2008 11:32 |
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gragry
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bin im Moment noch als Student eingeschrieben, und muss ca. 40 euro im Jahr selbst tragen! Ab dann ist man von den Zuzahlungen befreit!
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11.10.2008 11:55 |
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gragry
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Dabei seit: 10.10.2008
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habe gerade mal nachgelesen, der Ausweis hat mit der 1% Regelung nichts zu tun. Bei einer chronischen Erkrankung muss man 1% zuzahlen, wenn man den Nachweis der Erkrankung erbringt. Steht bei der BEK auf der HP!
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11.10.2008 12:11 |
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paraplegiker 
M
 
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Hallo,
schade, dass ich schon wieder korrigieren muss (sorry Wolfgang), aber der GdB von mind. 60 % ist nur eine der Bedingungen in der Chroniker-Richtlinie (§ 2, b) Es gibt noch andere Alternativen. Unter Punkt a) steht "Pflegestufe 2 oder 3" und unter c) heisst es: "
]Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist."[/I]
Und das trifft dann auch zu.
Herbert
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11.10.2008 12:21 |
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Gerlinde 
B-C
 
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Schließe mich meinem Vorschreiber vollstens an.
Eine SB von 60 ist nicht notwendig, wenn eine der anderen Voraussetzungen greift.
L.G.
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12.10.2008 13:04 |
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RE: Ausweis mit 50% bekommen :-) |
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Hallo
ich wollt nur sagen, dass ich einen GdB von 50% habe und mir meine Krankenkasse mitgeteilt hat, dass ich schwer chronisch krank bin und daher die Zuzahlung auf 1% reduziert hat. Ein Wesensmerkmal war dabei meines Erachtens, dass ich mindestens ein Jahr durchgehend wegen einer Krankheit in Behandlung war.
Liebe Grüße
vom Sonnenblümchen
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13.10.2008 10:32 |
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gragry
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irgendwie hat man bei 50% ja auch noch nicht sehr viele Vorteile. Oder wie seht ihr das?
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13.10.2008 10:51 |
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paraplegiker 
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"Vorteile" hat man überhaupt keine, sondern nur "Nachteilsausgleiche". Das ist ein Unterschied. Aber zu Details kannst Du hier viel lesen. (Suchen-Button oder Katalog)
Herbert
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13.10.2008 10:58 |
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gragry
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Ok der Nachteilsausgleich sind ja in dem Sinne Vorteile für den "Behinderten" kann man so ja auch sehen!
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13.10.2008 11:21 |
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