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Zum Ende der Seite springen Ist eine GDB Höherstufung vor Rentenantragverlängerung sinnvoll ?
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ollyh4 ollyh4 ist männlich
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Dabei seit: 29.04.2007
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Ist eine GDB Höherstufung vor Rentenantragverlängerung sinnvoll ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ich beziehe seit 2005 eine voll Erwerbsminderungsrente auf Zeit, nach dem ersten Antrag wurde mir ein GDb von 50 zuerkannt, 2007 ein GDB von 70 und Rentenverlängerungsantarg wegen der selben Erkrankung, nun steht nächstes Jahr eine erneute Verlängerung an, ist es sinnvoll vor diesem Hintergrund den GDB heraufstufenn zu lassen ?
12.10.2008 10:52 ollyh4 ist offline E-Mail an ollyh4 senden Beiträge von ollyh4 suchen Nehmen Sie ollyh4 in Ihre Freundesliste auf
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Hi smile

Ich habe den Thread erst mal in die richtige Rubrik geschoben, "im Job" hat ja nicht wirklich was mit EM-Rente zu tun Augenzwinkern

An sich (sofern sich dein Zustand nicht wesentlich gebessert hat) sollte sich nichts ändern für Dich. Sollte dein Gesundheitszustand jedoch wesentlich schlechter geworden sein, halte ich eine Anpassung für sinnvoll.

Viele Grüße von Biggi

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14.10.2008 17:41 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Manitoba Manitoba ist männlich
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Hallo ollyh4,
der GdB hat nichts ( offziell ) mit der EU-Rente zu tun. Es gibt viele Schwerbehinderte mit einem GbB von 100 und sind immer noch voll Erwerbstätig.
Ich habe z.B. einen GdB von 100 und die Merkzeichen "G" und "B" und arbeite auch immer noch ganztags. Es liegt natürlich auch immer an den Gutachtern, bzw. den Sachbearbeitern der Rentenversicherung Bund. Es kann natürlich sein, daß Dein GdB bei Deinem Sachbearbeiter eine entscheidende Rolle spielt. Aber vom Gesetz her sind Schwerbehinderung und EU-Rente zwei paar verschiedene Schuhe. Du kannst auf Grund Deines Alters auch eine Verweisungstätigkeit zugeteilt bekommen.

Ich wünsche Dir alles Gute , daß Deine EU-Rente verlängert, bzw. sogar auf Dauer bewilligt wird.

Wolfgang

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Wolfgang
14.10.2008 18:03 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Themenstarter Thema begonnen von ollyh4
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Danke für die guten Zusprüche; falls der GDB eine rolle gespielt hatte, sollte er dann auf dem aktuellen Stand beibehalten werden ?
15.10.2008 11:52 ollyh4 ist offline E-Mail an ollyh4 senden Beiträge von ollyh4 suchen Nehmen Sie ollyh4 in Ihre Freundesliste auf
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Olli, dein GdB hatte bzw. hat nichts mit der Bewertung Deiner Arbeitsfähigkeit zu tun. Bist du z.B. Fliesenleger, kann dir eine Bandscheibendegeneration (=verschleiß) deine Arbeitsfähigkeit komplett nehmen. Der GdB wird aber vermutlich net soo hoch liegen.

Man könnte es salopp verdeutlichen:
EM-Renten sind Rentenversicherungsträgersache
GdB sind Sache des Versorgungsamts

Beide sagen voneinander: Was interessiert mich, was der andere festgestellt hat cool - verstehst du?

nochmal zur Klarstellung:

Der GdB hat nichts mit der Rente zu tun Freude - beispielhaft:

Person A: GdB 100, Merkzeichen RF & G , jedoch voll arbeitsfähig = keine EM-Rente
Person B: GdB 50, keine Merkzeichen, jedoch nur fähig, 3-6 Std/Tag zu arbeiten = halbe EM-Rente
Person C: GdB XX, nicht länger als drei Stunden/Tag arbeitsfähig = volle EM-Rente.

Man kann also schwerstbehindert im Sinne von "hoher GdB" sein, jedoch trotzdem durchaus in der Lage, mehr als 6 Stunden täglich berufstätig zu sein.

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15.10.2008 15:11 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Manitoba Manitoba ist männlich
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EU- Rente GdB Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ollyh4,
natürlich nicht, wenn Du der Meinung bist, daß sich Deine Schwerbehinderung verschlimmert hat, stelle ruhig einen Verschlimmerungsantrag. Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, lass es sein, denn es kann durchaus vorkommen das ein GdB herarbgestuft wird. Ich würde es trotzdem probieren. Viele Sachbearbeiter der Rentenversicherung Bund lassen sich gerne von einem hohen GdB beeinflussen.
Habe manchmal das Gefühl, daß sich viele Sachbearbeiter bei weitem nicht so in der Materie auskennen wie viele hier in dem Forum. Als Kopf hoch und pockern.
Ich persöhnlich wünsche Dir natürlich viel Glück bei Deinen Vorhaben. Lass von Dir hören ( lesen ) was sich ergeben hat.

Alles Gute
Wolfgang

PS: noch eins: auch wenn es mit der EU-Rente nicht klappen sollte. woran ich persöhnlich nicht glaube, je höher Dein GdB je mehr Nachteilsausgleiche stehen Dir ja trotzdem zu.

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mfG
Wolfgang
15.10.2008 17:24 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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