widerspruch |
eule 
B-C
 
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 72
 |
|
hallo,
gegen meinen ergangenen Bescheid in meiner Schwerbehindertenangelegenheit habe ich Widerspruch eingelegt, und heute Antwort bekommen.
Man teilt mir mit, dass man meinen Widerspruch an die bezirksregierung in münster weiterleitet. 
kann mir das mal bitte jemand erklären ? 
Wieso münster ? 
ich gebe zu, ich bin blond - goldblond. 
danke schon mal für eure antworten. 
lg - eule
|
|
16.10.2008 17:06 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von eule am 16.10.2008 um 17:06 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 209
Herkunft: Wetzlar, Hessen
 |
|
Hallo eule,
leider weiss ich nicht um welche Schwerbehindertenangelegenheit es sich bei Dir handelt und ich weiss auch nicht wo Du wohnst. Normalerweise ist für Widersprüche Dein Integrationsamt zuständig. Ich an Deiner Stelle würde dort einmal anrufen und mir die Sachlage genau erklären lassen. Aber ohne Fakten wird Dir wahrscheinlich keiner eine genaue Antwort geben können. Wünsche Dir aber viel Erfolg bei dem Kampf mit den Behörden und das Du als Sieger den Ring verlässt.
Alles Liebe und Gute
Wolfgang
__________________
mfG
Wolfgang
|
|
16.10.2008 17:57 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 16.10.2008 um 17:57 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 732
Herkunft: Jesberg (Hessen)
 |
|
Hallo Eule,
die Flächenbundesländer haben in der Regel selbständige Widerspruchsstellen... damit "andere Leute" die Entscheidungen überprüfen, als die, die sie gefällt haben... in Niedersachsen geht zum Beispiel vieles naxh Hildesheim, wo diese Widerspruchsstelle sitzt...
Also alles gaaaaaaaanz normal...
Liebe Grüße
Martin
|
|
16.10.2008 18:51 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 16.10.2008 um 18:51 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 209
Herkunft: Wetzlar, Hessen
 |
|
Hallo Marin,
danke für die Info, habe ich bisher nicht gewusst. Habe bisher immer nur in größeren Städten gewohnt.
Alles Gute
Wolfgang
__________________
mfG
Wolfgang
|
|
16.10.2008 18:57 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 16.10.2008 um 18:57 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
eule 
B-C
 
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 72
Themenstarter 
 |
|
danke - das beruhigt mich doch ungemein....... 
lg - eule
|
|
16.10.2008 19:30 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von eule am 16.10.2008 um 19:30 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
schmidt.61 
Benutzer

Dabei seit: 21.02.2008
Beiträge: 28
Herkunft: brandenburg
 |
|
Hallo Eule,
Wollte mal hören, ob es in Deiner Widerspruchssache was neues gibt?
Ich habe Deine Beiträge gelesen und mußte Ähnlichkeiten mit meinem Verwaltungsvorgang feststellen.
Warte jetzt 2 Monate auf Antwort bezüglich Widerspruch, kann aber noch dauern.
LG, Schmidti
|
|
16.12.2008 22:19 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von schmidt.61 am 16.12.2008 um 22:19 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
eule 
B-C
 
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 72
Themenstarter 
 |
|
hallo schmidt,
habe anfang dez post aus münster bekommen.
leider negativ. 
könnte jetzt klage einreichen.... ob ich das mache..... 
bin ziemlich fertig. 
und das, obwohl ich meine ärzte mit ins boot genommen, und meine beschwerden bzw einschränkungen ausführlich aufgelistet habe. 
ziemlich frustrierte grüße - eule
|
|
Gestern, 11:17 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von eule am Gestern, um 11:17 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 732
Herkunft: Jesberg (Hessen)
 |
|
Hallo Eule,
da wir ja nicht wissen, um welche Angelegenheit es sich handelt... kann man schlecht beurteilen, ob man den langen Klageweg gehen sollte oder man sich den erspart...
Klagen vor den Sozialgerichten dauern erstinstanzlich ziemlich lange (meine Klage läuft nun schon sehr lange..... ABER, die wollen mich auf GdB 60 von 90 herabsetzen... solange die Klage läuft wird der neue Bescheid nicht rechtskräftig...und ich laufe weiter mit GdB 90 durch die Gegend...)
Eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei... wenn Du rechtschutzversichert bist, übernimmt die Versicherung Deinen Anwalt.... es sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht sein....
Ich drücke die Daumen!
Liebe Grüße
Martin
|
|
Gestern, 11:38 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am Gestern, um 11:38 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
schmidt.61 
Benutzer

Dabei seit: 21.02.2008
Beiträge: 28
Herkunft: brandenburg
 |
|
Hallo Eule,
Ach, ich hatte es schon geahnt. Tut mir wirklich leid.
Aber eine Klage dauert bestimmt mindestens 1 Jahr.
Lieber nochmals mit den Ärzten reden bzw. alles durchchecken lassen und dann Verschlimmerungsantrag stellen.
Ich drücke Dir die Daumen und laß Dir das Weihnachtsfest nicht vermiesen.
LG, Schmidti
|
|
Gestern, 17:50 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von schmidt.61 am Gestern, um 17:50 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|