wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
Birgitbln 
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Dabei seit: 04.12.2007
Beiträge: 51
Herkunft: Berlin
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wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Halla an alle, heute kam der Brief vom VA, der Widerspruch wurde abgeschmettert.Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich kein gutes Gefühl hatte, nachdem ich bei dem Gutachter in Neukölln war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arthrose jetzt berücksichtigt wurde! Meine Frage jetzt, soll ich warten und dann einen Verschlimmerungsantrag stellen oder soll ich Klage vorm Sozialgericht einreichen? Im Moment weiß ich nicht, wer mir helfen kann. Das Laufen wird immer schmerzhafter, kein Arzt kann mir helfen, die orthopädischen Schuhe werden immer wieder umgebaut, aber die Schmerzen beim Laufen bleiben. Ich weiß im Moment nicht weiter. Was ratet ihr mir? Fühle mich im Moment so was von ungerecht behandelt. Was soll ich machen? Danke für eure Antworten und einen lieben Gruß aus Berlin
Birgit
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16.10.2008 18:51 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Birgitbln am 16.10.2008 um 18:51 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
berndf 
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Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 144
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Hi Birgitbln
Würdes du auf einen Beitrag antworten , wo wichtige Sachen fehlen .
Bei dir weis man nicht, was vorher war .
Erst dann kann man was schreiben .
lg
bernd
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16.10.2008 19:39 |
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Birgitbln 
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Dabei seit: 04.12.2007
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Themenstarter 
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Anfang Juni legte ich gegen den GdB von 40 ( auf Dauer, körperliche Beeinträchtigung liegt vor ) Widerspruch beim VA ein. Ich legte ein Gutachten vom MDK bei, das ich von der Krankenkasse wegen orhopädischen Schuhen erhalten habe. In diesem Gutachten stand unter anderen, dass ich schwere Arthrose in beiden Großzehengelenken habe und meine Fußstatik zusammengebrochen ist. Auf Grund dieses Gutachten habe ich orthopädische Schuhe erhalten. Nur kann ich damit auch nichts anfangen, da der Schuhmacher es nicht hinbekommt, dass ich endlich mal ohne Schmerzen laufen kann. Nach Akteneinsicht beimVA war erkenntlich, das die Arthrose nicht berücksichtigt wurde. Bei mir liegen folgende Beeinträchtigungen vor: Erworbene Sichelfüße , vollkommender Zusammenbruch der Fußstatik, beidseitig verkürzte Großzehen nach OP vor 33 Jahren nach Keller Brandes, dadurch resultierende massive Fußfehlstellung ,ich laufe auf den Außenkanten, Laufen ohne Schmerzen ( ich stehe schon mit Schmerzen auf ) kenne ich schon seit Jahren nicht mehr! Ende Juli nun Termin zum Gutachten beim niedergelassenen Orthopäden in Neukölln, der mich gleich mit den Worten begrüßte: Was wollen sie denn, mit den 30% sind sie doch gut dran. Dieser Gutachter sagte mir dann noch, dass meine gesamten Fußknochen verschoben sind und eine OP nichts mehr bringen würde ( ach, hätte ich jetzt mal nicht gedacht) .....10% habe ich auf Tachykardie, Bluthochdruck und Herzklappeninzufienz erhalten. Heute nun der Bescheid, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. Ich bin einfach nur abgegessen und wie in einem anderen Beitrag habe ich schon erwähnt, dass ich es langsam leid bin, um mein Recht zu kämpfen. Und deshalb meine Frage, was wäre sinnvoller, Klage vor dem Sozialgericht oder oder oder.......Sorry, ist etwas lang geworden, aber vielleicht kann mir jetzt jemand einen Rat geben. Danke fürs Lesen
Birgit
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16.10.2008 20:34 |
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Birgitbln 
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Beiträge: 51
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Themenstarter 
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Ok, danke, ich werde es jetzt für mich entscheiden, so richtig kann man mir ja auch zu nichts raten. Habe ja noch etwas Zeit, dass richtige zu tun.
Birgit
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17.10.2008 17:16 |
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Cat 
Moderator
   

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 136
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Hallo Birgit,
Die Frage ist, was hältst Du nervlich durch? Gegen eine Klage nach negativem Widerspruchsbescheid ist ja erstmal nichts einzuwenden. Einen Verschlimmerungsantrag stellen? Sowieso! Aber was ist, wenn (!) der wieder negativ beschieden wird? Dann gehst Du erneut in Widerspruch, erhältst erneut einen negativen Bescheid und bist genau da, wo Du jetzt stehst - nur, dass inzwischen mehr Zeit, in der Du die Deiner Behinderung angemessenen Vergünstigungen (ich nenn´s lieber Erleichterungen ;-)) nicht in Anspruch nehmen kannst, vergangen ist.
__________________
Beste Grüße, Cat
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Gestern, 20:02 |
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Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 133
Herkunft: Wetzlar, Hessen
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Hallo Birgit,
meiner Meinung nach hast Du nur vor dem Gericht eine geringe Chance einen höheren GdB zu erhalten. Habe mir nochmal die GdB/MdE - Tabelle durchgelesen, also wie dort die Einschränkungen beschrieben sind bist Du mit Deinem GdB wirklich noch gut bedient. Ich weiss aus eigener Erfahrung wie es ist jahrelang tag und nacht mit Schmerzen zu leben, aber leider, so leid es mit für Dich tut sehe ich da keine grossen Möglichkeiten mehr Deinen GdB noch zu erhöhen. Es ist leider so, daß diese Tabelle in den fünfziger Jahren erstellt wurde und seit ca. 20 Jahren laufen bei den Budesverfassungsgericht auch schon Klagen eine neue Tabelle zu erstellen. Aber die können sich ja noch nicht einmal untereinander einigen. Also halten die Sachbearbeiter sich strickt nach dieser antiquierten Tabelle, sie müssen ja schliesslich gerade stehen für ihre Entscheidungen. Es gibt aber auch Sachbearbeiter in den Integrationsämtern die sich nicht so gebunden sehen und oft zu Gunsten oder aber auch zu Ungunsten der Antragsteller den GdB vergeben.
Liegt, wie ich immer schon sagte an dem Sachbearbeiter.
Ich wünsche Dir bei Deinem sicherlich nicht leichten Kampf viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Alles Liebe und Gute
Wolfgang
__________________
mfG
Wolfgang
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Gestern, 23:44 |
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berndf 
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Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 144
Herkunft: Hochheim am Main
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RE: wie erwartet.....widerspruch abgelehnt |
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Zitat: |
Original von Manitoba
Hallo Birgit,
meiner Meinung nach hast Du nur vor dem Gericht eine geringe Chance einen höheren GdB zu erhalten. Habe mir nochmal die GdB/MdE - Tabelle durchgelesen, also wie dort die Einschränkungen beschrieben sind bist Du mit Deinem GdB wirklich noch gut bedient. Ich weiss aus eigener Erfahrung wie es ist jahrelang tag und nacht mit Schmerzen zu leben, aber leider, so leid es mit für Dich tut sehe ich da keine grossen Möglichkeiten mehr Deinen GdB noch zu erhöhen. Es ist leider so, daß diese Tabelle in den fünfziger Jahren erstellt wurde und seit ca. 20 Jahren laufen bei den Budesverfassungsgericht auch schon Klagen eine neue Tabelle zu erstellen. Aber die können sich ja noch nicht einmal untereinander einigen. Also halten die Sachbearbeiter sich strickt nach dieser antiquierten Tabelle, sie müssen ja schliesslich gerade stehen für ihre Entscheidungen. Es gibt aber auch Sachbearbeiter in den Integrationsämtern die sich nicht so gebunden sehen und oft zu Gunsten oder aber auch zu Ungunsten der Antragsteller den GdB vergeben.
Liegt, wie ich immer schon sagte an dem Sachbearbeiter.
Ich wünsche Dir bei Deinem sicherlich nicht leichten Kampf viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Alles Liebe und Gute
Wolfgang |
Hi Wolfgang,
Änderungen und Ergänzungen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)".
Die Anhaltspunkte werden laufend verändert . Neue Krankheiten,neue Behandlungen,neue Medikamente, erfordern laufend eine Änderungen der Anhaltspunkte.
@Birgitbln
Bist mit dem Grad der Behinderung gut bedient und würde keine Klage vor dem Sozialgericht machen .
Da bin ich einer Meinung mit Wolfgang .
Kannst ja einen Neuantrag stellen, statt Verschlechterungsantrag. Dann wird alles von Anfang überprüft.
lg
berndf
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Heute, 08:30 |
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Birgitbln 
B-C
 

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Herkunft: Berlin
Themenstarter 
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für eure Antworten. Ich habt mir echt geholfen. Ich werde den Klageweg nicht gehen, Ich werde erstmal abwarten und dann entweder Verschlechterung ( habe noch Arthrose im Knie und Hüfte ) oder Neuantrag stellen. Aber alles werde ich erst im nächsten Jahr in Angriff nehmen. Also Danke nochmals und ich halte euch auf den laufenden 
lg Birgit
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Heute, 15:39 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Birgitbln Heute, um 15:39 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
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