Neue Wohnung |
Tuckman 
Dabei seit: 03.03.2008
Beiträge: 2
Herkunft: Kiel
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Hallo!
Wie ich schon in der Vorstellung geschrieben habe bin ich zu 80%
Schwerbehindert, Stark sehbehindet, Tinnitus und der Rücken.
Jetzt soll ich mir wegen MOG ( Mietobergrenze)
Eine neue Wohnung suchen. Weil es aber keine Wohnung in meiner
Mir zustehenden Größe gibt ( bis 45qm) möchte ich einen antragt
auf eine größere Wohnung stellen, ich habe irgendwo gelesen das
ich als schwerbehinderter auch eine größere Wohnung mieten kann.
Meine Frage gilt dieses nur für Rollstuhlfahrer oder für jeden
Schwerbehinderten?. Darf dann auch die Miete höher sein wen ja
Wie viel.
Hans
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07.03.2008 10:56 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Tuckman am 07.03.2008 um 10:56 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 368
Herkunft: Brandenburg
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Zitat: |
Original von Tuckman
Jetzt soll ich mir wegen MOG ( Mietobergrenze)
Eine neue Wohnung suchen. |
Hallo Hans,
bei einer Person werden 45 - 50 m² Wohnraumfläche als angemessen angesehen. Wenn ich Deinen Satz richtig interpretiere, hast Du eine Aufforderung von der Arge bekommen? Schwerbehinderten Menschen stehen schon mehr Quadratmeter Wohnraum zu, bei Rollstuhlfahrern bis 15 m², bei stark sehbehinderten Menschen ist das wieder mal eine Ermessensfrage des kommunalen Trägers (Arge), aber ich denke auch hier wird mehr Wohnraum zugesprochen. Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich - einige gewähren sogar mehr, andere wiederum weniger. Aber wenn Du Dir eine neue Wohnung suchen sollst, aufgrund der Mietobergrenzen, werden sie Dir mit Sicherheit keine größere und teuere Wohnung finanzieren.
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Viele Grüße Träne
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07.03.2008 16:47 |
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