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Zum Ende der Seite springen Frage zu Merkzeichen!
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Tomekk


Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 12

Frage zu Merkzeichen! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin,

ich bin 37 und leider seit 30 Jahren an generalisierter Angststörung, komobide Erkrankungen sind in meinem Fall mittelschwere Deppression / Panikattaken.

Seit 1997 leider ich an einem doppelten Bandscheibenvorfall L4/L5 mit starker Parese im linken Bein. PRT nur von beggrenzter Wirkung und operieren will keiner.

Das MRT ist ziemlich eindeutig was die Nervenquetschung angeht, teilweise ist es so schlimm das ich gar nicht sitzen gehen oder liegen kann.
Die Begutachtung durch das Landessozialmat konnte aufgrund starker Beschwerden nicht durchgeführt werden so wurde per Aktenlage entschieden.

Dazu kommt malignes Melanom mit Befall der Lymphknotenm also nicht so toll.

Nun bekam ich laut Aktenlage GB 70% ohne Merkzeichen, vorher seit 7.11.07 hatte ich 50%, laut Aussage in dem Schreiben stehen mir keine Merkzeichen weder aG/G oder B zu die ersten beiden nicht weil dazu dürfte ich mich gar nicht mehr bewegen können und B naja konnte ich zu einem gewissen Prozentsatz nachvollziehen.

Die Frage ist Widerspruch wurde abgelehnt, was würdet ihr mir raten?
21.02.2009 21:46 Tomekk ist offline Beiträge von Tomekk suchen Nehmen Sie Tomekk in Ihre Freundesliste auf
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Manitoba Manitoba ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 306
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Frage zu Merkzeichen! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Tomekk,
sofort Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die ersten beiden Instanzen sind kostenfrei. Soweit wird es aber nicht kommen. Wirst in der ersten schon das Merckzeichn "G" und wahrscheinlich auch "B" bekommen. Die widersprechen sich doch selbst, wenn sie Dir ein "B" in Aussicht stellen und ein "G" ablehnen. Wer weiss welche Trottel da wieder Deine Akten bearbeitet haben. Aber eines ist sicher die haben mit Sicherheit keine Ahnung von der ganzen Materie. Ist aber leider nichts neues. Nimm Dir einen Anwalt, wird dir ja gestellt und dann rann an den Feind. Da wundern sich die Menschen warum die Verfahren bei den Sozialgerichten solange dauern. Solange solche Luschen da an den Schreibtischen ihre Zeit nur absitzen, wundert mich das nicht. Jeder normale Mensch hätte Dir nach Deinen Akten zumindest das Merkzeichen "G" zu erkannt. Hätte man einen Primaten da sitzen gehabt, der hätte höchstwahrscheinlich anders entschieden.
Aber lass Dich ja nicht unterkriegen, Das Recht ist auf Deiner Seite. Und Dein Anwalt wird sich freuen auf Staatskosten sein Geld mit Sicherheit zu erhalten.

Alles Gute und Viel Glück und Erfolg wünscht Dir
W o l f g a n g Freude

__________________
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, daß jedem von uns jederzeit genommen werden kann" Richard von Weizäcker
22.02.2009 03:10 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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berndf berndf ist männlich
B-C


Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 160
Herkunft: Hochheim am Main

RE: Frage zu Merkzeichen! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@Tomekk
Im Gegensatz zu Manitoba rate ich keine Klage vor dem Sozialgericht zu stellen.

Die Klage vor dem Sozialgericht dauert viele Jahre und in dieser Zeit kann kein Verschlechterungsantrag gestellt werden.

Thema MRT - Wieviel mm Platz hat die Nervenquetschung in der Wirbelsäule ?

Aufgrund der malignes Melanom wird eine Heilungsbewährung von 2-5 Jahren angesetzt,
danach verringert sich der Grad der Behinderung .

Die widersprechen sich doch selbst, wenn sie Dir ein "B" in Aussicht stellen und ein "G" ablehnen

Wo steht das Geschrieben ? @Manitoba

Beantrage ein Neuantrag , wo alle Behinderungen neu begutachtet werden.

Risiko: Bei einer Neubewertung kann auch der Grad runtergesetzt werden.

Nach meiner Erfahrung wird kein Merkzeichen B oder G drin sein . AG wirst du nie mit dieser Diagnose bekommen .

lg
berndf
22.02.2009 21:01 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie berndf in Ihre Kontaktliste ein
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Manitoba Manitoba ist männlich
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Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 306
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Frage zu Merkzeichen! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo berndf,
manifestiert in den §§145-147 SGB IX.
musst vorher das Merkzeichen "G" oder "H" haben.

Alles Gute
Wolfgang

__________________
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22.02.2009 22:34 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Waibel
B-C


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Beiträge: 1

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Zitat:
teilweise ist es so schlimm das ich gar nicht sitzen gehen oder liegen kann.


Teilweise reicht leider nicht aus - die Beschwerden müssen ständig und fortwährend vorliegen.

LG
24.02.2009 03:43 Waibel ist offline E-Mail an Waibel senden Beiträge von Waibel suchen Nehmen Sie Waibel in Ihre Freundesliste auf
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Tomekk


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Beiträge: 12

Themenstarter Thema begonnen von Tomekk
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Zitat:
Original von Waibel
Zitat:
teilweise ist es so schlimm das ich gar nicht sitzen gehen oder liegen kann.


Teilweise reicht leider nicht aus - die Beschwerden müssen ständig und fortwährend vorliegen.

LG


Naja das reduziert sich auf einen guten Tag... ich will ja nicht feilschen.

Was ist hier das beste Vorgehen? Ich kann laut dem Bescheid nur noch Klage erheben.
24.02.2009 19:31 Tomekk ist offline Beiträge von Tomekk suchen Nehmen Sie Tomekk in Ihre Freundesliste auf
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