Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen

Wir machen mehr draus!

Synergy-Radio rund um die Uhr

mit 2 Spartenkanälen:

PopChannel - Pop, Rock, Aktuelles, Charts etc.

ClubChannel - Trance, Dance, Techno etc.

Wissenstest bei CHIP Online

  Partner von Schwerbehinderung-Aktuell.de - CHIP Online Wissenstest.de

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

InfoCenter von Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Steuern und Steuerfragen » Verschlimmerungsantrag » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Verschlimmerungsantrag
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
libellchen03 libellchen03 ist weiblich
Benutzer


Dabei seit: 02.03.2009
Beiträge: 2

Fragezeichen Verschlimmerungsantrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo alle zusammen. Hab ein bisschen rumgegooglet und bin bei Eurem Forum gelandet, was ich sehr interessant finde. Ich weiß zwar nicht, ob ich in diesem Thread richtig bin, aber ich stelle meine Frage einfach mal hier hinein: Im Jahre 2005 habe ich bei meinem Erstantrag aufgrund von Lactose-Intoleranz/Sprue und Ekzemen einen GdB von 20 % erhalten. Ich hatte damals noch mehr körperliche Beeinträchtigungen, die aber nicht anerkannt wurden und ich habe damals auch keinen Widerspruch eingelegt. Jetzt ist in den letzten Jahren aber einiges passiert und ich habe im letzten Jahr einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Am Wochenende habe ich den Bescheid bekommen und jetzt einen GdB von 40 % erhalten, und zwar für folgende Beeinträchtigungen: 1. Lactose-Intoleranz/Spru, 2. Koronare Herzkrankheit, Herzkranzgefäßaufdehnung, Herzkranzgefäßstütze,Bluthochdruck, 3. Wirbelsäulenverschleißleiden, Deckplattenfraktur 11. Brustwirbekörper, 4. Ekzem, 5. Refluxkrankheit der Speiseröhre.
Meine Frage ist nun, ob diese 40 % für diese Beeinträchtigungen gerechtfertigt sind oder ob evtl. auch ein höherer GdB in Frage käme? Ich hab von all dem keine Ahnung, deshalb stell ich meine Frage hier ein. Wäre toll, wenn Ihr mir einen Tipp geben könntet. Vielen Dank!
02.03.2009 21:58 libellchen03 ist offline E-Mail an libellchen03 senden Beiträge von libellchen03 suchen Nehmen Sie libellchen03 in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von libellchen03 am 02.03.2009 um 21:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Manitoba Manitoba ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 315
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Verschlimmerungsantrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Libellchen03.
zunächst ein mal die Fage, bist Du noch erwerbstätig? Wenn ja dann zuerst einmal zum Arbeitsamt gehen und einen Gleichstellungsantrag stellen. Dann hast Du ersteinmal den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehnderter. Du leidest zwar unter vielen Krankheiten, aber jede für sich einzeln betrachtet macht keinen hohen GdB aus. Erst zusammenhängend kommst Du auf einen GdB von 40. Glaube, damit bist Du ersteinmal gut bedient. Warte noch ein oder zwei Jahre, dann kannst Du immer noch einen neuen Verschlimmerungsantrag stellen. Da ich bei Dir keine Aussichten auf ein Merkzeichen sehe, würde es eh nicht soviel bringen. Erst ab einem GdB von 70 wird es auch ohne Merkzeichen wieder interresant. Ist jetzt natürlich nur meine persöhnliche Meinung. Einem Widerspruch steht nichts im Wege. Wie Du Dich auch entscheiden magst, ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg und alles Liebe und Gute von

Wolfgang Augenzwinkern

__________________
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, daß jedem von uns jederzeit genommen werden kann" Richard von Weizäcker
02.03.2009 22:59 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 02.03.2009 um 22:59 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
libellchen03 libellchen03 ist weiblich
Benutzer


Dabei seit: 02.03.2009
Beiträge: 2

Themenstarter Thema begonnen von libellchen03
RE: Verschlimmerungsantrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie gesagt, ich hab von dem all keine Ahnung, deswegen eben meine Frage. Aber auf Deine Frage kann ich Dir antworten, dass ich seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellte tätig bin und ich glaube dadurch alleine schon nicht mehr kündbar bin. Oder meinst Du, ich sollte trotzdem diesen Antrag stellen?

Gruß Manuela
02.03.2009 23:34 libellchen03 ist offline E-Mail an libellchen03 senden Beiträge von libellchen03 suchen Nehmen Sie libellchen03 in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von libellchen03 am 02.03.2009 um 23:34 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Manitoba Manitoba ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 315
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Verschlimmerungsantrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo libellchen03.
durch die Verschuldung der Komuen und den hohen Taifabschlüssen, haben sich natürlich neue finanzielle Engpässe aufgetan, sodaß die AG schon mit Massenentlassngn drohen. Dein einziger Jocker wäre dann nur die lange Betriebszugehöhigkeit. Wenn es wirklich dazu kommen sollte. wird ja eine Sozialauswahl getroffen. Dabei werden unter anderem der Familienstand, ob Kinder vohanden sind, das Alter , ob Doppeltverdiener oder nicht und nicht zuletzt die Schwerbehinderung eine Rolle spielen. Ich glaube natürlich auch nicht daran, daß man bei 28Jahren Betriebszugehöhigkeit so einfach gekündigt werden kann. Aber als unwahrscheinlich sehe ich es auch nicht gerade an. Stell doch einfach diesen Gleichstellungsantrag, dann bist Du noch ein bischen mehr abgesichert. Kannst dann natürlich auch noch gekündigt werden, aber die Hürden dafür sind wesentlich höher angesetzt Hast ja nichts zu verlieren. Aber was man hat, daß hat man. Kann auf jedenfall nicht schaden, hoffe natürlich für Dich, daß es nie dazu kommen wir, aber wer weiss das schon? Ich peröhnlich würde auf jeden Fall den Antrag stellen.

Viel Glück und Erfolg und alles Liebe und Gute von

Wolfgang

__________________
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, daß jedem von uns jederzeit genommen werden kann" Richard von Weizäcker
Gestern, 11:24 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am Gestern, um 11:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Steuern und Steuerfragen » Verschlimmerungsantrag

Views heute: 284 | Views gestern: 10.339 | Views gesamt: 6.297.840

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden