Beantragung volle Erwerbs.Rente was muss ich beachten?..Ablehnung! |
JoachimZehn 
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Dabei seit: 18.05.2009
Beiträge: 23
Herkunft: Nordschwarzwald
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Beantragung volle Erwerbs.Rente was muss ich beachten?..Ablehnung! |
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Guten Tag ,
ich bekomme z.Z. eine Teilerwerbsminderungsrente (1) nun möchte ich eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen! Ich weis nicht wieviel Erfolg ich damit habe wenn ich dies auf der Grundlage eines Urteils des Saarbrücker Sozialgerichts mache?
(keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt)
Oder sollte ich eher einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen!
Was kann ich in dem Zusammenhang (Antrag / überprüfung. siehe oben) falsch machen?
Ich möchte verhindern das mein Antrag gleich abgelehnt wird wegen irgend einer Kleinigkeit..!
Danke
Viele Grüße
Joachim
(1) Nach Arbeitsunfall Schwerbehindert...
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18.05.2009 22:32 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von JoachimZehn am 18.05.2009 um 22:32 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Tomekk
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 16
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Ab zum Amtsgericht mit deinem Leistungsbescheid und einen Beratungshilfeschein beantrage.
Mit diesem gehst du dann zu einem Fachanwalt und lässt am besten diesen das in die Hand nehmen.
Für einen Laien die beste Wahl!
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19.05.2009 14:30 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 494
Herkunft: Wetzlar, Hessen
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RE: Beantragung volle Erwerbs.Rente was muss ich beachten?..Ablehnung! |
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Hallo Joachim,
schliesse mich dem Vorschlag von Tomekk voll an. Da Du ja noch keine volle EU-Rente beziehst, kannst Du sie zwar beantragen, aber da musst Du schon sehr gute Befunde haben. Und selbst dann wirst Du meistens noch zu einem Gutachter bestellt. Kenne das alles von meiner Frau her. Aber immerhin es gibt sie noch die volle EU-Rente wegen " verschlossenem Arbeitsmaktes ". Aber dazu musst Du ersteinmal die volle EU-Rente haben. Da meistensn Reha sowieso vor Rente geht, wirst Du wahrscheinlich ersteinmal eine Reha machen müsen. Wenn dann im Entlassungsbericht recht unten "voll erwerbsunfähig" angekreuzt ist , ist das die halbe Miete.Sind aber nur Aussagen eiens Laien. Aber mach Dir keine grossen Hoffnungen, es wird ein schwieriger und steiniger Weg werden, bei dem ich Dir natürlich nur alles Gute wüschen kann.
Viel Glück
Wolfgang 
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Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum, obwohl ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
( Albert Einstein )
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19.05.2009 18:39 |
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JoachimZehn 
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Dabei seit: 18.05.2009
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Themenstarter 
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RE: Beantragung volle Erwerbs.Rente was muss ich beachten?..Ablehnung! |
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Hallo Manitoba,
ich habe mal ein paar Auskünfte von meinem Anwalt Sozialrecht haben wollen das Erste was er sagt ewar für den Beratungsschein bekommen ich nur 30 Euro fertig!
Ich hatte zum Glück alles aufgeschrieben so das die Beratung 15 Minuten gedauert hat!
Er ist Mitglied der Rentenkommission! Wie gut oder schlecht das Ganze in dem Zusammenhang auch ist!
ich schätze ein Anwalt legt sich bestimmt nicht so ins Zeug wenn er übers Armenrecht bezahlt wird!
Bei mir wäre die volle EU-Rente wegen " verschlossenem Arbeitsmarktes ". (Urteil Saarbrücker Sozialgericht!)
Ich habe so ca. 550 Bewerbungen geschrieben ohne Erfolg!
Ich habe eine teilversteifte Wirbelsäule Nervenschädigung linker Arm, Lungenfunktionseinschränkung 60 Prozent , Reizdarm , Coxathrose beidseits und noch ein paar ähnliche Kleinigkeiten!
Kann man bei so einer Reha zumindest die Klinik raus suchen oder sagt die DRV da müssen sie hin fertig!
Mit der vollen Rente könnte ich wieder einmal etwas mehr für meine Gesundheit tun, ja und bräuchte nicht mit jedem 1/100 Cent zu rechnen! Sprich ich könnte wieder einmal leben wie ein Mensch!
Im Moment habe ich weniger wie mit Hartz IV und lebe zu oft vom Überziehungskredit!
Natürlich hätte ich privat vorsorgen sollen aber man muss schon den Verdienst dazu haben!
Schwierige Sache ....
Viele Grüße
Joachim
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27.06.2009 19:44 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 494
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RE: Beantragung volle Erwerbs.Rente was muss ich beachten?..Ablehnung! |
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Hallo Joachim,
zunächst einmal den Anwälten, so es zu einem Verfahren kommen sollte, ist das egal, woher sie ihr Geld bekommen. Im Gegenteil sollte sie Dir genehmigt werden, wissen die wenigstens, das sie ihr Geld auch bekommen. Egal ob Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe, die Regelsätze für bestimmte Tätigkeiten sind immer gleich. Ich würde an Deiner Stelle ersteinmal die volle EU-Rente beantragen, dann müssen die ja reagieren. Natürlich mit allen Befunden. Sollte sie abgelehnt werden, kannst Du immer noch Widerspruch einlgen und notfalls klagen. Die ersten zwei Instanzen vor dem Soziagericht sind übrigends kostenlos. Oder aber die handeln nach dem normalen Verfahren:" Reha geht vor Rente ". Dann liegt es natürlich auch ein bisschen mit an Dir, wie Du die Reha gestaltest. Habe das oft genug mit bekommen, das Patienten bei der Reha nach dem Motto: " Morgens Fango, abends Tango" gelebt haben und sich anschliessend gewundert haben, das sie als erwerbsfähig entlassen wurden. Glaube mir dem Pflegepersonal oder den Ärzten entgeht nichts. Du musst Dich nicht gesünder darstellen als Du tatsächlich bist. Gebe alle Deine Krankheiten offen kund und warte den Entlassungsbericht ab. Wenn Du ein bisschen Glück hast, wirst Du als voll Erwerbsunfähig entlassen. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du immer noch auf die volle Eu-Rente klagen, auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes. Unterlagen über Bewerbungen und wahrscheinlich auch Absagen wirst Du ja wahrscheinlich genügend haben. Sollte das nicht fruchten, kannst Du ja immer noch klagen. Und dann greift auch die Prozesskostenhilfe. Ich weiss, es ist ein schwieriger Weg, der auch nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein muss. Aber einen Versuch ist es allemale Wert. Besser als gar nichts zu unternehmen.
Alles Gute und viel Erfolg wünscht Dir
Wolfgang 
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( Albert Einstein )
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27.06.2009 20:39 |
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