GdB erhöhen sinnvoll? |
mario v.
Benutzer

Dabei seit: 28.06.2009
Beiträge: 2
 |
|
Hallo und guten abend!
Habe seit jahren eine schwerbehinderung von 40%, setzt sich zusammen aus einer schwerhörigkeit(mit hörgerät) 20% und einer psychischen erkrankung 20%!
Nun hatte ich ende letzen jahrens wieder einen hörsturtz, diesmal das noch gesunde ohr, und habe den zweiten hörkasten dazu bekommen!
Sollte man einen verschlimmerungsantrag stellen, oder hat es keinen sinn?
Ich möchte keineswegs wieder zu einem gutachter, dieser stress hat mir den 2. sturtz eingebracht! 
Würde dem versorgungsamt lediglich das problem schildern und die adresse meines hno arztes mitteilen!........aber wieder zum gutachter, njet!
lg mario
|
|
28.06.2009 20:09 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von mario v. am 28.06.2009 um 20:09 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 494
Herkunft: Wetzlar, Hessen
 |
|
RE: GdB erhöhen sinnvoll? |
|
Hallo Mario,
also es ist schon ziehmlich selten, daß man wegen eines Schwerbehndertenausweises zum Gutachter muss. Also ich kenne keinen, der davon betroffen gewesen wäre. Zur Zeit haben die auch genügend zu tun mit EU-Rentenanträgen. Aber man weiss ja nie. Es kommt auch darauf an, was Du mit einer Verschlimmerung bezweckst. Bis Du noch berufstätig, kann es Dir ja eigentlich nur um die 5Tage Sonderurlaub und den höheren Behinderfreibetrag gehen. Bist Du aber aus irgendeiem Grunde nicht mehr erwebstätig, würde ich mir diesen Stress nicht mehr antun. Also ich kenne das so, daß die Integrationsämter meistens nach Aktenlage entscheiden. Jetzt warst Du wahrscheinlich einer der sltenen Fälle, die zum Gutachter mussten. Solltest Du noch einmal dort hin bestellt werden, wäre das natürlich wirklich sehr dumm für Dich gelaufen. Ob man dann diesen Termin einfach verstreichen lassen kann weiss ich auch nicht. Macht aber wahrscheinlich keinen guten Eindruch beim Integrationsamt und die könnten im allerschlimmsten Falle noch auf dumme Gedanken kommen. Also es ist zu ersteinaml abhängig, was Dir die Sache wert ist. Willst Du auf Nummer sicher gehen, vergiss es einfach.
Alles Gute und viel Glück wünschst Dir
Wolfgang
__________________
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum, obwohl ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
( Albert Einstein )
|
|
28.06.2009 21:29 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 28.06.2009 um 21:29 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 64
Herkunft: Bochum
 |
|
RE: GdB erhöhen sinnvoll? |
|
Mario, die Addition 20 + 20 = 40 geht nicht. Bei einer Sache muss du 30 haben, da die zweite Prozentzahl halbiert wird.
manitoba, wie kommst du immer an Integrationsamt, bei uns ist es das Versorgungsamt?
Gruß,
__________________
kwon06
|
|
Gestern, 08:19 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am Gestern, um 08:19 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 786
Herkunft: Bremen
 |
|
Gugguggs,
genau wie gerade im anderen Thread geschrieben, der zweite GdB wird NICHT halbiert....das ist völliger Quatsch.... da es sich um zwei völlig unterschiedliche Einschränkungen handelt, kann es tatsächlich sein, dass diese im vorliegenden Falle wirklich "zusammengrechnet" wurden!!!!!!
Auch sind es keine "Prozente", sondern GdBs, also Grade der Behinderung, die in ZahnerSchritten festgelegt werden....
Bei der Ausdrucksweise des feststellenden Amtes, muss man immer vorsichtig sein, da inzwischen die zuständigen Behörden in jedem Bundesland unterschiedlich sind....
"Früher" waren es die Versorgungsämter...bei denen in der Regel auch die Integrationsämter untergebracht waren....daher kenne ich diese Begriffsvermischungen von Manitoba....lach....
In Hessen sind es z. B. inzwischen die sogenannten Hessischen Landesämter für Versorgung, Soziales und Familie (oder so ähnlich heissen die inzwischen....lach).... ist aber nix anderes, als das "gute alte Versorgungsamt")...
Ich "mische" auch mitunter ganz gerne...daher habe ich versucht mir anzugewöhnen immer vom "Amt" zu sprechen... das ist so schön pauschal und muss eben je nach bundeslan angepasst werden.... grins....
Zur aktuellen Fragestellung....:
Ich stimme Wolfgang zu, dass ich es auch erst einmal erlebt habe, dass man schon im Feststellungsverfahren zum Gutachter musste... sinnigerweise war dieses damals auch bei einer Geschichte mit Schwerhörigkeit.... vmtl. ist der entsprechende bearbeitende Arzt des Amtes in Sachen Gehör nicht so fit und traut dem Bericht Deines Arztes vielleicht nicht und hat daher den unabhängien Gutachter vorgeschlagen... dieses kann Dir natürlich wieder passieren...gefeit ist man davor nicht...
Wenn man einen Termin zum Gutachter bekommt, dann muss man ihn wahrnehmen... denn jeder Antragsteller ist, im Rahmen seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht, dazu verpflichtet alles zu tun, was zur notwendigen Klärung der Sachlage in einem Sozialverfahren (nichts anderes ist der Antrag auf Anerkennung einer Behinderung) zu tun ist.... Natürlich kann man ihn verschieben aus wichtigem Grund, aber völlig ablehnen nicht...dieses würde automatisch zur Ablehnung des Antrags bzw. Entscheidung nach Aktenlage führen auf grund fehlender Mitwirkung....
Es ist dann also wirklich so, warum und wiese brauchst/möchtest Du eine Anerkennung als behinderter bzw. schwerbehinderter Mensch??
Liebe Grüße
Martin
|
|
Gestern, 10:59 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am Gestern, um 10:59 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 64
Herkunft: Bochum
 |
|
Da ich keinen Quatsch schreibe, nur noch ein Satz dazu: die Grade der Behinderungen werden in Prozent ausgedrückt. Ansonsten kommt mein Wissen überwiegend nach Rücksprache mit dem Versorgungsamt Dortmund. Gruß
__________________
kwon06
|
|
Gestern, 11:03 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am Gestern, um 11:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 786
Herkunft: Bremen
 |
|
Lieber Kwon,
dann empfehle ich Dir das Studium der entsprechenden Seiten der Versorgungsämter bzw. des VdK bzw. Teilnahme an Schulungsmaßnahmen der Versorgungsämter uswusw
Der Grad der Behinderung ist eine "Maßeinheit" und keine Prozentzahl....
Schaue zum Beispiel hier die wunderbare Erklärung des VdK:
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216
Bei dem Link findest Du etwas weiter unten auch eine nette Erklärung zur Ermittlung des Gesamt-GdB
Liebe Grüße
Martin
|
|
Gestern, 11:18 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am Gestern, um 11:18 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 494
Herkunft: Wetzlar, Hessen
 |
|
RE: GdB erhöhen sinnvoll? |
|
Hallo kwon,
bei uns wird auf fasst immer noch die Bezeichnung Versorgungsamt oder Hauptführsorgestelle benutzt. Sogar in den Vordrucken, obwohl es jetzt lt. SBG IX Integrationsamt heissen muss. Ist ja auch egal welchen Namen das Kind hat. Aber eines ist mal 100% sicher , der GdB wird nicht in Prozenten ausgedrückt. Kannst ja mal bei eurem Versogungsamt ( Integrationssamt nachfragen. Wirst sehen ich haben 100% Recht. Und nicht Recht zu 100 .
Alles Gute
Wolfgang 
__________________
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum, obwohl ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
( Albert Einstein )
|
|
Gestern, 17:38 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am Gestern, um 17:38 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 64
Herkunft: Bochum
 |
|
RE: GdB erhöhen sinnvoll? |
|
Da habe ich heute keinen erreicht. Die Prozent kommen wohl daher, weil fürher beim MdB imer gesagt wurde, dass man zu sounsoviel Proent behindert ist. Das habe ich wohl übernommen. Gruß
__________________
kwon06
|
|
Gestern, 17:57 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am Gestern, um 17:57 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
mario v.
Benutzer

Dabei seit: 28.06.2009
Beiträge: 2
Themenstarter 
 |
|
Vielen dank für eure antworten 
Hatte mich mit dem "gutachter" falsch ausgedrückt, das bezog sich auf mein rentenverfahren, erst 2 jahre befristet, dann nochmal zum gutachter und jetzt unbefristet!
Mein hno arzt hat mir empfohlen den GdB aufzustocken, was das selber für mich bringen wird, weiß ich auch nicht, er meinte, es könne nicht schaden!
Noch mal zu den zahlen, für das eine ohr habe ich 20 bekommen, dann wurde wegen der psych. krankheit noch mal ein antrag gestellt und dann waren es 40, daher dachte ich: 20 und 20!
Aber ich glaube, ich werde mir den stress ersparen;
lg mario
|
|
Gestern, 18:44 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von mario v. am Gestern, um 18:44 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 494
Herkunft: Wetzlar, Hessen
 |
|
RE: GdB erhöhen sinnvoll? |
|
Hey kwon,
nunja die Schwerbehindertengesetze gibt es ja schon wesentlich länger, als ich überhaupt zurückdenken kann. Ich glaube die ersten wurden schon vor dem ersten Weltkrieg eingeführt. Und ich kann mich auch noch schwach daran erinnern, das in den sechiger Jahren auch noch mit Prozenten die Schwerbehinderung gewertet wurde. Aber man hat dann wohl festgestellt, daß es ja eigentlich überhaupt keinen Sinn macht. Ich zum Beispiel haben einen GdB von 100 und gehe noch arbeiten. Wenn ich aber zu 100% behindert wäre, hiesse das ja eigentlich, ich könnte überhaupt nichts mehr machen ausser zu liegen und auf das Ende zu warten. Und in dem man den GdB nur bewertet, sagt das noch lange nichts über die Erwebsfähigkeit aus, sonst hätte ich schon längst meine Rente bekommen müssen.
Alles Gute wünscht Dir
Wolfgang 
__________________
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum, obwohl ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
( Albert Einstein )
|
|
Gestern, 19:28 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am Gestern, um 19:28 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|