axel

Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 4
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Ich habe einen GdB von 80 %
Eingetragen sind die Buchstaben G,B.
Kann ich von den Rundfunkgebühren befreit werden?
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03.07.2009 18:01 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von axel am 03.07.2009 um 18:01 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo Axel,
kurz und bündig " Nein ". Brauchst entweder das Merkzeichen " RF " oder Du beziehst Grundsicherung. Dort ist die GEZ-Befreihung mit eingeschlossen.
Tut mir leid.
Alles Gute
Wolfgang 
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( Richard von Weizsäcker )
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03.07.2009 18:24 |
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axel

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Themenstarter 
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo Manitoba! Danke für Deine Ausführung! Kannst Du mir auch sagen, wie ich an diese Buchstaben komme?
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06.07.2009 17:59 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo Axel,
könnte ich schon, aber wenn ich das so genau wüsste, hätte ich dieses Merkzeichen auch schon. Der Gesetzgeber hat die Hürden für das Merkzeichen schon ziehmlich hoch gesteckt. Am besten einmal im Internet einfach Merkzeichen "RF" eingeben und Du wirst prompt bedient. Die ganzen Voraussetzungen hier aufzuführen ist einfach viel zu umständlich. Also lies einmal selber nach und wirst feststellen, das es gar nicht so einfach ist dieses Merkzeichen zu bekommen.
Trotzdem alles Gute und viel Glück
Wolfgang 
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06.07.2009 22:09 |
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JoachimZehn 
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo Axel,
ich würde mich damit einmal an die Ausstellungsstelle des Behindertenausweises wenden!
Denn die von der GEZ sprechen von Behinderten deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Wenn das bei Dir der Fall ist z.B. eine nötige Begleitung nur begrenzt da ist....
Ich würde es halt einmal probieren!
Joe
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06.07.2009 22:12 |
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kwon 
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Dabei seit: 15.05.2009
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Das Merkzeichen RF bekommen schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihres Leidens nicht in der Lage sind, an öffentlichen kulturellen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Es reicht nicht, dass sich die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen verbietet.
Die Frage des zum Veranstaltungsort kommens stellt sich hierbei nicht.
Inkontinent allein ist nicht ausreichend. Gruß
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kwon06
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07.07.2009 09:26 |
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kwon 
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Kontinent und Kontinenz - in diesem Fall heisst es Inkontinenz!! Gruß
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kwon06
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07.07.2009 09:27 |
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Manitoba 
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo JoachimZehn,
man muss schon gewaltige Kaliber auffahren, um das Merkzeichen "RF" zu bekommen. Alleine schon eine Erwerbstätigkeit und sei sie auch nur geringfügig, führt automatisch zur Ablehnung. Begründung: " Man kann sich ja noch unter Menschen wagen".
Gruß
Wolfgang 
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07.07.2009 20:02 |
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JoachimZehn 
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Dabei seit: 18.05.2009
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Hallo Manitoba,
ich fürchte nachdem ich das gelesen habe muss ich Dir zustimmen ....
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...p?threadid=2356
Ich war nur erstaunt als ich Hartz IV bekommen habe brauchte ich nichts zu bezahlen!
Als ich dann die EM Rente bekommen habe, wurde sofort bei mir wieder abgebucht von der GEZ!
Obwohl sich mein Einkommen um 10 Prozent verringert hat, gegenüber Hartz IV!
Gruss Joachim
PS. ich hatte Dir einmal eine PN geschickt weil ich angenommen habe Du wärst Amin. - leider habe ich keine Antwort bekommen..!
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07.07.2009 22:09 |
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Manitoba 
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Hallo Joachim,
habe Dir aber auf Deine Mail geantwortet. Wahrscheinlich ist da was schief gelaufen. Bei mir war ein paar mal durch die blöden Gewitter der CP auch ausgefallen. Ist aber nun einmal leider so Harz IV und Grundsicherung, werden quasi gleich bei der GEZ gehändelt. Wenn Du eines von beiden beziehst, brauchst Du auch kein Merkzeichen "RF" . Muss man allerdings einigen Sachbearbeitern erst einmal klar machen. Nun, wie dem auch sei, sobald Du eine Rente beziehst, musst Du auch leider wieder die GEZ, die eh keiner braucht, ausser den Fernsehanstalten des öffentlich rechtlichen Rundfunks, bezahlen. Warum? Keine Ahnung. Aber wenn man keine guten Verbindungen zu den Ämtern hat, ist es unheimlich schwierig das Merkzeichen "RF" zu bekommen). Trotz meiem GdB von 100 und den Merkzeichen "G" und "B" bekomme ich es ja auch nicht. Ist auch nicht so schlimm habe das "B" zwar nicht beantragt, aber trotzdem bekommen. Ist mir wesentlich mehr wert als das "RF". 
Nun, ich wünsche Dir auf Deinem weiteren Lebensweg alles nur erdenklich Gute und wenn Du weiterhin Fragen haben solltest immer her damit. Hier gibt es genug kompetente Menschen, die Dir mit Sicherheit weiterhelfen können.
Alles Gute und viel Glück und Erfolg wünscht Dir
Wolfgang 
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07.07.2009 22:50 |
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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Hallo Axel,
sorry - was bedeuten Deine Merkzeichen ??
Kenne b nur für Blind,
und lebst Du in einer Pertnerschaft?
Da gibt das auch wieder etwas ganz spezielles!
Neter Gruss Andreas
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07.07.2009 23:49 |
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kwon 
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RE: Gebührenbefreiung GEZ |
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B steht für Begleitung
Bl für blind, Gruß
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kwon06
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08.07.2009 08:13 |
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kwon 
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Manitoba, es kommt nicht darauf an, gute Verbindungen zu den Ämtern zu haben. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und nachgewiesen werden. ...
Wer zehn Prozent weniger als Grundsicherung bekommt, möge diese beantragen und wird dann entsprechend befreit. Andernfalls geht die GEZ davon aus, dass mehr Einkommen als Grundsicherung vorhanden ist. Gruß
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kwon06
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08.07.2009 08:29 |
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JoachimZehn 
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Hallo kwon,
die Geschichte ist etwas komplizierter- also ich habe einen Hartz IV Antrag gestellt und mitgeteilt das ich schwerbehindert bin und bedingt durch die Behinderung auf ein Fahrzeug angewiesen bin!
Auf Grund dessen ist die Haftpflicht in die Rechnung von ALG ll mit eingeflossen!
Nach ca. drei Monaten bekam ich statt ALG II die Teil- EMR.
Beim Sozialamt hat schlicht nur noch die Kaltmiete interessiert sonst nichts!
Da kam man ins Amt rein nach der entsprechenden Frage wurde eine kurze Rechnung per PC gemacht > nach meiner Rechnung haben sie 20 Euro zuviel Rente und Tschüss!
Ich weis nicht wie bei der Sozialhilfe die Unfall / bzw. krankheitsbedingten Kosten gerechnet werden!
Ich habe nach dem Unfall u.a. eine verstärkte Schuppenflechte bekommen +Reizdarm (bedingt durch Schmerzmittel trotz Magenschutz).
Ich bekomme also etwas mehr als 600 EUR Unfallrente/ Teil -EMR bezahle davon Miete +Nebenkosten (Heizung , Strom udgl. ) Fahrkosten zu Therapien und die allgemeinen Kosten!
Auf die Frage kürzlich ob ich als schwerbehinderter eine Kredit für eine Wohnungskaution bekommen könne - wurde die Frage gestellt bekommen sie Sozialhilfe, ich nein da gibts nix!
Ja und als Sozialhilfeempfänger hätte ich Anspruch auf eine Wohnung die für 217 EUR inclusive Nebenkosten vermietet wird (Raum Süddeutschland)!
Auf die Frage ob ich da als Schwerbehinderter nicht vielleicht doch irgendwo eher einen Anspruch hätte? Die Antwort die Behinderung interessiert uns nicht!
Es hat Niemand einmal gesagt OK um was geht es und sich einmal 15 Minuten Zeit genommen!
In den Medien konnte ich dafür lesen Pforzheim / Enzkreis mit den geringsten Ausgaben in Sachen Soziales!
Meine Erfahrung mit Ämtern..! Natürlich wer sich auskennt kann auch mit dem Gesetzbuch rein ins Büro und sagen die und die Ansprüche habe ich! Aber sobald die Beamten merken man weis nur das Gröbste ist man sehr schnell draußen!
VG Joachim
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08.07.2009 14:20 |
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kwon 
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Wenn Fragen offen sind, stelle sie. Wenn du die Berechnung nachrechnen willst, lass sie dir geben. Bilde dich persönlich weiter. Bleibe freundlich.
Im Zweifel gehe zum Vorgesetzten.
Wie mir ein Bekannter bei der Arge mitgeteilt hat, entfällt bei der Grundsicherung die Haftpflichtversicherung für s Auto. Ansonsten hat er keinen offensichtlichen Fehler bei den getroffenen Entscheidungen festgestellt.
Gruß von einem, der 14 Jahre Sozialhilfe ausgezahlt hat.
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kwon06
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08.07.2009 14:54 |
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Manitoba 
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Hallo kwon,
also entweder bekomme ich die Grundsicherung, dann steht mir auch laut Gesetz die Befreiung von der GEZ-Gebühr zu. Wurde bei der Antragsstellung für meine Schwägerinaus auch nicht nach irgendwelchen 10% gefragt. Im Antrag ist doch klipp und klar festgelegt, das mit dem Erhalt der Grundsicherung auch die GEZ-Befreiung beinhaltet ist. Was das mit diesen ominösen 10% zu tun haben soll weiss ich leider nicht. Wichtig ist eigentlich nur, das man unter dem Regelsatz liegt. Auskunft, ob Dir die Grundsicherung zusteht bekommst Du nicht mehr beim Sozialamt, sondern bei dem seid 01.01.2005 neu geschaffenen Grundsicherungsamt. Die können, Dir genau ausrechnen, was Dir an Grundsicherung zusteht. Darum ist es müssig, sich hier in Spekulationen zu verstricken.
Alles Gut
Wolfgang 
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08.07.2009 17:26 |
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Manitoba 
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Hallo kwon,
in den letzten 14Jahren hat sich ja eine ganze Menge in den Sozialgesetzbüchern geändert. Kannst also nicht die Sätze anwenden, die vor 14Jahren galten. Damals gab es auch noch kein Grundsicherungsamt. Darum würde ich Ihm auch vorschlagen, dort einaml vorstellig zu werden. Wenn die dann auch nichts mehr an finanziellen Mittel locker machen, haben die auch bestimmt ihren Grund. Aber ein Versuch ist es doch allemale Wert. Sonst weiss er ja nie ob er nicht vieleicht wirklich eine Chance vertan hat.
Viele Grüsse
Wolfgang 
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08.07.2009 17:36 |
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JoachimZehn 
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Hallo ...,
ich habe jetzt versucht die Sache einmal auseinander zu klabüstern!
Also folgendes ich habe nach Beantragung von ALG 2 338 EUR bekommen!
Die Teilerwerbsminderungsrente hatte eine Höhe von 308 EUR (Zahlen gerundet)
Nun bekommt man bei ALG 2 einen sogenannten Eingewöhnungszuschuss von 160 EUR!
Das heißt ich hätte dann irgendwann 178 EUR ALG 2 bekommen
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziale.../formulare.html
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Baden-Württemberg):
345.00 €
Mehrbedarf für Behinderung des Antragstellers: 120.75 €
Summe der Leistungen:
465.75 €
2. Unterkunftskosten......
Miete .....
Der Antragsteller ist behindert:
§ 21 Abs. 4 SGB II: Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, bekommen einen Mehrbedarf von 35 % der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung angerechnet. Diese Leistung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB II kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen gezahlt werden - während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit.
Bei mir stand nun Grundbedarf +Miete ergibt 338 EUR
Der Mehrbedarf (Thema Ernährung) hat damit nichts zu tun(Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung)!
z:B.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung:
Neurodermitis 25.56 €
Auf meinen Bescheid für ALG 2 stand nichts von Mehrbedarf für Behinderte!
Wie ist das nun mit dem Mehrbedarf bekommen den nur Schwerstbehinderte ?
Bei dem Eingewöhnungszuschuss weis ich nun einigermaßen Bescheid
(1Jahr 160 € / 2. Jahr 80 € 3. Jahr nix mehr).
Nun ich habe dies nicht gewusst habe allerdings nur kurze Zeit ALG 2 bekommen - nun war auf dem Bescheid nicht nachvollziehbar wie die Unfallrente angerechnet wird (Freibetrag Unfallrente). Ja und das mit den Mehrbedarf für Behinderte stand wie schon geschrieben auch nicht drauf!
Gruss Joachim
PS. Nun versuche ich wie schon im Forum geschrieben die Riesenhürde Volle Erwerbsminderungsrente zu nehmen Aufgrund das ich nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bin....! Urteil vom 10. Februar 2006, AZ: L 7 RJ 64/04) Saarl. SG
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08.07.2009 20:28 |
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Manitoba, die 10 % sind wohl der Unterschied zwischen ALG und Grundsicherung - Erklärung weiter oben. Gruß
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kwon06
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09.07.2009 10:32 |
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JoachimZehn 
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Hallo kwon , Manitoba,
könnt ihr mir noch sagen was es mit den 120,75 auf sich hat - ob man die nur in Schwerstfällen 100 Prozent Behinderung bekommt? Oder..?
Gruss Joachim
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09.07.2009 10:38 |
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