GdB klage eingereicht was nun ? |
Miriyam 
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GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo
ich habe einen Gdb von 40% zu gesprochen bekommen
Habe wiederspruch eingelegt/ Ablehnung und nun Klage eingereicht.
Habe mir zeitgleich die Akte schicken lassen und nun sitze ich da mit dem Kram und weiss nicht recht was ich machen soll. Hatte ein Gespräch beim Vdk die allerdings wollten mir ne Mitgliedschaft aufschwatzen ohne dem keine Auskunft na Toll.
Was hätte ich jetz noch für ne möglichkeit ? Nen Anwalt nehmen ? Weis nicht mal so recht welche Fachrichtung seufs.
Aber bevor die Klage gülltigkeit hat wollt ich wissen ob es überhaupt sinn machen würde zu Klagen kostet bestimmt auch nen heiden Geld ...
Und auf Ärzte brauch ich auch nicht hoffen mein Alter Hausarzt wollt nicht mal den Gdb unterstützen der hat 3 mon gebraucht um sein Gutachten abzugeben ...
Nun hab ich noch 3 wo um eine Klage begründung zum besten zu geben
Habt ihr Tipps was ich machen könnt ?
Mfg Miriyam
Sorry wenn ich so komisch schreibe bin psychisch nich immer ganz auf der Höhe ...
weis nicht mal ob ich kraft für sonne Klage habe grr
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15.07.2009 20:11 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Miriyam am 15.07.2009 um 20:11 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo Miriam,
zunächst einmal zu Deiner Beruhigung, das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist in den ersten zwei Instanzen kostenfrei. Wenn Du unbedingt einen Anwalt einschalten möchtest, mußt Du das zunächst einmal selbst bezahlen, es sei denn Dir stünde Prozesskostenhilfe zu. Kannst Du dann beim Sozialamt beantragen. Aber was mir persöhnlich wichtiger erscheint, ist die Frage, bist Du noch erwerbstätig?, wenn ja, was beabsichtigst du mit dem Widerspruch. Mit einem GdB von 40 kannst Du Dich vom Arbeitsamt gleichstellen lassen und geniest den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter. Bist Du nicht mehr erwerbstätig, macht das Ganze eh keinen Sinn. Die steuerlichen Vorteile machen sich halt nur im Erwerbsleben bemerkbar, es sei den Du bist verheiratet und ihr seid, wovon ich einmal ausgehe, zusammenveranlagt. Das einzige was ich Dir raten kann, Dich mit dem Schwerbehindertenbeauftragten, den es in fast allen Städten in Deutschland gibt, sich in Verbindung zu setzen. Der kann dir mit Sicherheit weiterhelfen. Die arbeiten zwar meistens " nur " ehrenamtlich, sind aber meistens kompetenter als manch andere Institution. Und es kostet kein Geld. Aber wie ich schon schrieb, es hängt viel davon ab, was Du überhautp damit erreichen möchtest. Schade ist nur, daß Du so eine Niete von Arzt gezogen hast. Würde mich schleunigst nach einem anderen umsehen. Denn ohne gute ärztliche Berichte und Befunde kämpfst Du einen fast aussichtslosen Kampf. Wenn der nicht, wovon ich einmal ausgehe nicht die entsprechenden Gutachten erstellt, nach denen die Sachbearbeiter den GdB vergeben, hast Du schon verloren, bevor der Kampf überhautpt erst losgegangen ist. Also überleg noch einmal ganz genau, was Du mit diesem Widerspruch übehaupt erreichen willst und ob sich der ganze Aufwand dafür überhaupt lohnt. Wenn Du noch Fragen haben solltest, immer her damit, gibt genug kluge und kompetente Menschen hier im Forum, die Dir mit Sicherheit gerne weiterhelfen können. Ich kann Dir leider auch nur meinen laienhaften Wissensstand mitteilen. Aber warte mal in Ruhe ab, es werden sich mit Sicherheit noch ander melden.
Wüsche dir bei Deinem sicherlich nicht leichtem Kampf viel Glück und Erfolg.
Alles Liebe und Gute von
Wolfgang
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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
( Richard von Weizsäcker )
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15.07.2009 22:17 |
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kwon 
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Dabei seit: 15.05.2009
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Guten Morgen, übertrage mal den Inhalt aus dem Bescheid mit den Angaben der Behinderungen in dieses Forum.Und beantworte die Fragen, die Manitoba gestellt hat. Besorge dir Informationen über die Einschätzungen der Behinderungen. Gruß
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kwon06
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16.07.2009 10:00 |
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Miriyam 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo
Zitat Aber was mir persöhnlich wichtiger erscheint, ist die Frage, bist Du noch erwerbstätig?,Zitat ende !
Nein ich bin in Voller Erwerbsminderung !habe schon einen neuen hausarzt der allerdings ist mir auch nicht wirklich ne Hilfe er meinte nur sie schaffen das schon Punkt !Weis nun nicht ob es sinn macht wieder den Arzt zu wechseln...
Was ich mit der Klage erreichen möchte hm Mir wurde geraten zu klagen das ist wohl schon alles was dazu zu sagen ist.
In der Reha wurd mir gesagt Sozialberatung zitat: unter 50 % brauchen sie sich nicht zufrieden zu geben eher sind 70% mit Merkzeichen anzuraten ! Bla bla bla
Übrigens vom Sozialdienst mal anmerk kam der Rat zur Klage !
Gehen sie mal zum Vdk und alles andere wird dann ....
Eigentlich sollte ich es wirklich dabei belassen mein bei den 40% könnt ja immer noch einen verschlimmerungs antrag stellen was allerdings wohl auch nicht so einfach geht mal anmerk ( mein eindruck über dazu gelesenes )
Einfach Befunde ectr. in ein Inet Forum stellen ist nicht meine Natur..
So wie mir scheint werde ich nächste Woche eh Termin beim Sozialdienst habe denen dann erklären wenn sie mir nicht sagen können wie ich Klagen kann das ich die Klage zurück ziehen werde Punkt.
Den gedanken mit dem Behindertenbeauftragten halte ich mal fest
Ich danke euch für euer Bemühen !
Miriyam
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16.07.2009 15:47 |
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kwon 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Ohne genaue Angaben, ist schlecht zu raten. Gruß
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kwon06
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16.07.2009 15:53 |
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Miriyam 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo
Zitat Ohne genaue Angaben, ist schlecht zu raten. Gruß
ja wo du Recht hast allerdings ist ja eher ein Rat von Laien oder ?
Wollt ja eigentlich nur wissen was ich jetz noch tun kann mein einen Rat von Experten bekommen kann bzw Wo !
Aber nun ja einer Kurzen zusammenfassung kann ja kaum was im Wege stehen
Also aus 4 sachen Gdb 70% wurden 40% gemacht eben wegen zusammenflüsse mal so denk wie wirkt sich das zusammen aus .
Annerkannt wurden Borderline
Asthma, Wirbelsäule und Stimmbandlähmung zusammen eben 70% bzw 40%
Als Behinderung wurden nicht anerkannt Zitat verminderte Belastbarkeit der Gelenke und Füsse bzw Bluthochdruck und Herz Op
weil sie keinen Gdb von mindestens 10 ausmachen Zitat !
Und da jetz mein einspruch es Handelt sich nachweislich um Retropahtella stadium 3 bis 4 in beiden Knie gelenken Rechts Op und Osg ausserdem Arthose in der Hüfte mit schnapp tendenz Chronische Schmerzen nach gerbershagen 4 ich Trage mehre bandagen und habe Krücken die ich in schwerem verlauf benutze !
Es gibt Tage da kann ich nicht mal die drei stufen in meine Wohnung erklimmen!
zur Wirblesäule ist noch anzumerken das eine hyperlordose von 66° und die daraus entstehnden Probleme nicht mit einbezogen wurden ich lasse mir alle 3 bis 4 wochen die Blockaden beim Arzt entdrehnI ch nehme auch täglich Schmerzmittel
Es wurde nur die Skoliose berücksichtigt
Hoffe das Hilft etwas weiter Miriyam
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16.07.2009 16:23 |
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kwon 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Wenn du meinen Namen anklickst, erfährst du einiges über mcih.
Borderline kann sich so gebessert haben, dass bei der Nachprüfung festgestellt wurde, dass die Behinderung nicht mehr so stark ist. Dasgleiche kann bei der Stimmbandlähmung passiert sein.
Zu den anderen Behinderungen kann ich im Moment nichts sagen.
Gut ist, vorher mit dem Orthopäden zu sprechen, vor allem auch wegen der genauen Wöter, die bei der Begründung benutzt werden. Eventuell will der Orthopäde noch mal angeschrieben werden. Gruß
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kwon06
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16.07.2009 17:02 |
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Miriyam 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo,
ah verstehe nur beim erst Antrag ne verbesserung ?
Also was die Stimmbandlähmung betrift Nein sie wird nicht mehr besser habe das
100% bestätigt bekommen !
wie es dazu kam ist steht auffem ganz anderen Blatt gehört hier jetz nicht hin !
Borderline kann besser werden bin davon aber noch weit entfernt ( Im klar Text die Diagnose steht noch so lang das man verbesserung sehn kann )
habe momentan nicht mals mehr ne Therapie lange geschichte Warte auf ne Reha eben wegen dieser Krankheit ....
Naja und was alles eben betrifft wie ich schon erwähnte auch wenn ich das Forum hier vollschreibe ne Ferneinschätzung bringt mich wohl nicht weiter ....
Deswegen ja auch die Frage nach dem wen könnt ich Fragen verstehst
Danke noch mals für die Mühen
Miriyam
p.s. auf Bl und Bronchien hab ich die meisten GdB punkte erhalten ....
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16.07.2009 19:24 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo Miriyam,
da Du uns Deinen Familienstand nicht mitgeteilt hast, gehe ich mal davon aus, daß Du ledig bist. Also kann es doch nur noch ein Ziel geben, nähmlich das Merkzeichen "G". Mit der Krankheit " Retropatella " alleine wird das zwar schwer werden, ist aber nicht unmöglich. Um eine bekannte Automarke zu zietieren: " Nichts ist unmöglich, Versorgungsamt "! Was Deine sogenannten " Experten " angeht, auf die wirst Du wohl vergeblich warten müssen. Es gibt sie einfach nicht. Ist alles nur ein reines Glücksspiel. Tipp mal bei Google " Retropatella GdB " ein und wirst dort gleich am Anfang ein sehr interssantes Urteil finden. Die arme Person hat sich mehrere Jahre vor Gerichten herumgestritten, mit mehreren Zu- und wieder Aberkennungen des Merkzeichens " G " , bis ihr in leztendlicher Instanz das Merkzeichen verweigert wurde. Ohne eine Möglichkeit der Revision. Es waren auf beiden Seiten mehrere sogenannter " Experten " vertreten, die merkwürdigerweise alle immer wieder zu anderen Ergebnissen kamen. Also wirf den Hut in den Ring und lass es darauf ankommen. Die leztgenannten Behinderungen wurden damals ja noch gar nicht mit einbezogen. Mit ein bisschen Glück bekommst Du ja sogar das Merkzeichen " G " . Habe ja auch Merkzeichen bekommen, die ich nie beantragt habe. Warum sollte das bei nicht auch der Fall sein? Also wer nicht wagt, der nicht gewinnt. So ist das leider nun einmal. Das Du einen " Experten " aufsuchst ist ja gar nicht so verkehrt, aber lass Dich ja nicht täuschen, Einfluss auf die Entscheidung des Versogungsamtes kann er auch nicht nehmen.
In diesem Sinne wünsche ich Dir alles Gute und viel Erfolg und lass von Dir lesen.
Alles Liebe
Wolfgang 
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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
( Richard von Weizsäcker )
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16.07.2009 19:39 |
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kwon 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Manitoba, du hast die Merkzeichen bekommen, weil grundsätzlich alle vom Versorgungsamt geprüft werden. Gruß,
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kwon06
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17.07.2009 09:10 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo kwon,
kenne mich bei der Vergabe der Merkzeichen leider nicht so gut aus wie Du. Aber im nachhinein betrachtet habe ich noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen, deren habhaft zu sein. Habe ich mich doch schliesslich 14Jahre mit dieser blöden Krankheit herumschlagen müssen. Konnte noch nicht einmal alleine in einen Bus einsteigen ohne Hilfe. Bin morgens über zwei kilometer zu Fuss gegangen obwohl ich dachte ich müsste vor Schmerzen sterben. Also mir braucht keiner etwas über Gehbehinderung , Schmerzen und dergleichen schreiben. Habe das leider am eigenem Leibe erfahren müssen. Und, ich habe meine Lehren daraus gezogen. Mach dich schlau und kundig und Du bist den anderen ( leider auch den Sachbearbeitern ) immer einen Schritt voraus. Aber eines habe ich für mein Leben gelernt lass Dich niemals unterkriegen, wenn Du im Recht bist. Für die Leiden, die man nun eimal hat, trägt man keine Verantwortung, aber man kann sich die Vorteile, so makaber es sich auch anhöhren mag sichern. Und da ist es wichtig sich immer auf dem laufenden zu halten. Gibt das VdK-Forum, den " Krebskompass" , Newsletter für Betriebratsangehörige und noch viel mehr Foren, in denen man sich anmelden und sich schlau machen kann. Du bist ja genauso wie ich auch ehrenamtlich tätig. Also warum sollten sich nicht andere auch schlau machen. Bist doch dann immer im Vorteil.
Danke für Deine nützlichen Beiträge
Wolfgang 
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17.07.2009 20:40 |
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo
Noch mals danke für eure Tipps nun werd ich übers We überlegen wies es in der Sache weitergehen könnte ...
Das mit dem G ist auch son gedanke .. wollt allerdings erstmal bzw überhaupt nen GdB haben. Von einem merkzeichen war erstmal nicht die Rede nur ein gedanke
da ich aber wie mir scheint nicht mal über die 50% Hürde komme oder nur mit Schwierigkeiten werde ich mir meinen nächsten schritt sehr gut überlegen müssen
Werde also meinen neuen Hausarzt versuchen mit ins Boot zu hohlen und einen neuen versuch starten ( verschlimmerungsantrag ectr. )
Was mit der Klage nun wird wir werden sehen.
fakt ist hatte bis dato kein GdB kann also noch ein weilchen drauf verzichten
Muss auf so vieles in meinem leben halt verzichten bin es gewohnt
Habe wohl einfach kein Glück wie es aussieht würd ich an der Klage eh scheitern da ich keinerlei Rückhalt habe
Und es stimmt ich bin nicht nur single ich bin eine Art Almödi verlassen von allem und jedem .. Hab nur mich und meinen Pc vieleicht noch ...
Also wie gesagt noch mals danke für eure Tipps
Miriyam
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17.07.2009 22:28 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Miriyam am 17.07.2009 um 22:28 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo Miriyam,
da entäuscht mich aber. Wir sind doch hier in diesem wuderbarem Forum überhaupt nicht alleine. Im Gegenteil, jeder ist für jeden da. Und jeder versucht sein Bestes zu geben um anderen weiter zu helfen. Musst Dich nur überwinden und die Ratschläge und Meinungen nach Wichtigkeit sortieren und dann Deinen Weg gehen. Den widerum kannst nur Du alleine einschlagen. Also hab doch wenigstens ein bisschen Vertraunen in uns, da wir ja versuchen Dir weiter zu helfen. Du bist nicht alleine, Du hast uns. Und das ist gar nicht mal so wenig, weder von der Kompetenz einiger Mitglieder oder alleine nur durch Erfahrungsberichte
Wenn Du Fragen und Sorgen haben solltest, wir, und ich hoffe ich spreche im Namen aller Forumsteilnehmer hier, sind immer für Dich da. Du bist also alles, nur nicht allein. Wir sind ja auch noch da. Und es ist schön, daß Du den Weg zu uns gefunden hast.
Alles Liebe und Gute wünscht Dir
Wolfgang 
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17.07.2009 23:17 |
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Guten Morgen, Manitoba, ich bin nicht ehrenamtlich tätig, zumindest nicht in diesem Bereich. Gruß
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kwon06
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Gestern, 07:29 |
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Miriyam 
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RE: GdB klage eingereicht was nun ? |
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Hallo
also noch mals sorry Hab eben sehr oft den Eindruck vor allem allein zu stehen muss mich ständig auf mich verlassen können und seid ich immer mehr Pillen in mich reindröhn naja ...
Nun noch mals zur sachlage bin die Befunde mit dem Gdb nochmals durchgegangen und mir ziemlich sicher das sie etwas vergessen haben
Eben den Befund der Knie geschichte ....
Zitat ( Chrondrophia patellae II-III ) beide Knie und Hüftdisplasy mit schnapp tendenz ausserdem Arthrose im Oberen Sprunggelenk Rechts mit bewegungsstörung
Ob mein Eindruck vor Gericht Zählt wir schauen mal
Da ich immer noch nicht genau weis welche Art von Anwalt ich brauche( die sowieso meist im urlaub sind zur zeit ... und meine Zeit abläuft sitze ich nun da und versuche die Klage begründung zu Formulieren
Uff nicht so einfach !
Hm wird schon
Miriyam
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Gestern, 18:42 |
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