Kfz-Steuer-Rabatt beim FA für welche Kfz? |
Loewin 
Benutzer

Dabei seit: 19.07.2009
Beiträge: 2
Herkunft: Bayern
 |
|
Kfz-Steuer-Rabatt beim FA für welche Kfz? |
|
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Für welche Fahrzeuge genau bekommt man den Behindertennachlass? Ist es dabei egal welche Art Kfz man besitzt? Soweit ich im Internet fündig geworden bin, gilt das für Pkw, Wohnmobile und Motorräder.
Gilt das aber auch für ein Kfz mit Trennwand?
Selbstredend ohne gewerbliche Nutzung, aber der Transport von Gütern wäre wegen der großen Ladefläche möglich. Im Kfz.-Schein steht So.-Kfz. Wohnmobil > 2,8 to., das Mobiliar ist aber ausgebaut.
|
|
19.07.2009 22:24 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Loewin am 19.07.2009 um 22:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 108
Herkunft: Bochum
 |
|
RE: Kfz-Steuer-Rabatt beim FA für welche Kfz? |
|
Guten Morgen, im Zweifel frage das Finanzamt. Gruß
__________________
kwon06
|
|
Gestern, 09:04 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am Gestern, um 09:04 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Loewin 
Benutzer

Dabei seit: 19.07.2009
Beiträge: 2
Herkunft: Bayern
Themenstarter 
 |
|
RE: Kfz-Steuer-Rabatt beim FA für welche Kfz? |
|
Tja, da soll ich ja morgen hin und die Trennwand vorführen. Will jetzt aber nicht, dass es mir nun dahingehend ausgelegt wird, dass das nun ein Kfz für den Gütertransport sei und es dafür keinen Behindertennachlass mehr gibt... Leider sind sämtliche Artikel darüber nicht so ausführlich formuliert, dass man da richtig schlau draus wird.
Was machen denn nun Besitzer von PickUps und VW-Transportern?
Wahrscheinlich kommt es dann auf den "Ermessensspielraum" des FA-Beamten an...
|
|
Gestern, 14:53 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Loewin am Gestern, um 14:53 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 108
Herkunft: Bochum
 |
|
RE: Kfz-Steuer-Rabatt beim FA für welche Kfz? |
|
Nach welchem Gesetz wird das entschieden? Vielleicht hilft ein Blick dahinein. Ich weiss es noch nicht. Informier mich bitte, wenn es bekannt ist. Gruß
__________________
kwon06
|
|
Gestern, 15:02 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am Gestern, um 15:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|