Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
Andrea5
Benutzer

Dabei seit: 09.08.2009
Beiträge: 6
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Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
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Hallo,
ich bin neu hier und bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier richtig ist, aber ich stelle Sie mal einfach:
Ich möchte einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und bin auf die Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb zugegangen. Ihre Antwort war: Ich bin nicht für Sie zuständig.
Ist die Schwerbeindertenvertretung erst dann zuständig wenn man bereits eine Anerkennung hat ?
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09.08.2009 19:35 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andrea5 am 09.08.2009 um 19:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
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Hallo Andrea,
ich verschiebe diesen Beitrag zuerst mal in die für mein Gefühl richtige Rubrik ... - die Antwort auf Deine Frage ist: EIGENTLICH wäre die SchwbV tatsächlich erst "zuständig", sobald Du Schwerbehinderter oder Gleichgestellter bist .
Unser Auftrag besteht aber auch darin, Dich im Prozess der Antragstellung zu unterstützen (denn SO viel "Arbeit" fällt dabei nun auch erst mal nicht an!), daher finde ich das Verhalten Deiner SchwbV gelinde gesagt SEHR fragwürdig!!!
LG, Biggi
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09.08.2009 20:08 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 623
Herkunft: Wetzlar, Hessen
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RE: Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
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Hallo Andrea,
also es ist nun einmal so, daß die Schwerbehindertenvertretung für die Schwerbehinderten zuständig ist. Somit haben die schon recht. Allerdings ist es schon ziehmlich kleingeistig Dir da nicht weiterhelfen zu wollen. Was würde dem denn entgegenstehen? Die hatten wahrscheinlich nur keine Lust. Nun ja, wenn Du die Eigenschaft einer Schwerbehinderten erhalten solltest, bist Du bei der nächten Wahl ja dann auch potenzielle Wählerin. Dann kannst Du mit Deiner Stimme ja mitentscheiden, wer Dich oder die anderen demnächst weitervertreten soll. Die wurden wahrscheinlich durch die unheimlich stressigen Lehrgänge in den schönsten Hotels nur träge. Kannst sie aber mit Deinem Votum mit Unterstützung ander wieder an ihre Arbeitsstelle zurückschicken. Dort können sie sich ja mal Gedanken darüber machen, ob ihre vorgehensweis angebracht war. Vor allem deswegen wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner Antragstellung. Die ist übrigends gar nicht so schwer. Nur den Antrag ausfüllen und mit den neuesten Befunden zum Versorgungsamt schicken. Die Schwerbehindertenvertretung hat da sowieso keinen Einfluss drauf. Und dann heisst es halt abwarten. Und lass uns bitte an Deinem, so es kommen sollte, Erfolg teilhaben. Ich drück Dir auf jedenfall alle Daumen.
Alles Liebe und Gute und viel Erfolg
Wolfgang
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( Richard von Weizsäcker )
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09.08.2009 20:20 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 09.08.2009 um 20:20 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Andrea5
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Danke für die schnelle Antwort.
Einen guten Ruf hat die Dame in unserem Betrieb nicht. Vertrauen konnte ich so zu Ihr natürlich nicht aufbauen und eigentlich möchte ich Sie auch gar nicht mehr ansprechen nur wen könnte ich denn sonst ansprechen wenn ich Fragen zum Antrag habe ?
Die Stelle beim Kreis wo ich den Antrag abgeben könnte ist nah bei mir, es wäre kein Problem für mich da hinzufahren. Soll ich die Leute da um Hilfe bitten ?
Ich habe jetzt den Antrag seit 3 Wochen auf dem Tisch und weiß nicht ob mir nicht Nachteile entstehen wenn ich den ausfülle. Ich habe auch eine Kur beantragt... soll ich die Leute vor Ort fragen ?
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09.08.2009 20:33 |
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Andrea5
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Dabei seit: 09.08.2009
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Hallo Manitoba,
ich habe in dem Antrag nur die Ärzte angegeben und Wirbelsäule angegeben. Mir wurde gesagt, dass dann die Ärzte angeschrieben werden.
Ich habe auch das Programm "GdB-Assistent" runtergeladen. Kann man sich da auch einen Antrag ausfüllen lassen ?
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09.08.2009 20:45 |
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Biggi0001 
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Vergiss das mit dem Programm ... kostet Geld und hilft dir erst mal gar nichts.
Fülle den Antrag aus, gib Deine Ärzte an und was Du für die maßgeblichen Beeinträchtigungen hältst - dann abschicken und warten was kommt.
Das Amt holt sich die Informationen von den Ärzten, die Du angegeben hast.
Das ist der erste Schritt, hierbei würde ich noch nicht allzuviel Puste reinstecken, hauptsache der Antrag ist raus, da der mögliche GdB ab Antragstellung gilt.
WEnn dann der Bescheid da ist, prüfen ob er angemessen ist. Dementsprechend dann handeln, also ggf. in den Widerspruch gehen.
Lies diesbezüglich bitte mal diesen Thread "Tipps für den Widerspruch" durch, dann weißt du eigentlich alles, was Du wissen musst.
LG, Biggi
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10.08.2009 03:13 |
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Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
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RE: Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
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STOP!
Sehr wohl ist die Schwerbehindertenvertretung auch schon VOR einer Anerkennung für den entsprechenden Mitarbeiter/in zuständig!!!!!!
Das ist sogar eine ihrer "ureigenen" Aufgaben!!!!
§ 95 (1) Absatz 2 SGB IX: Zitat: "Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung..."
Es besteht also eine direkte Verpflichtung in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit... tut sie dieses nicht....tja....dann weisst Du ja, was du von denen zu halten hast.... da stimme ich völlig mit Manitoba überein....
Ich drücke Dir die Daumen!
Und wenn Du Fragen hast und die "Freunde" der SBV Dir nicht weiterhelfen können....dnan hast Du ja den Weg hier her schon gefunden...
Aber Achtung: "Verderb" es Dir nicht ganz mit der SBV.... solltest Du "nur" einen GdB zwischen 30 und 40 zugesprochen bekommen und einen Gleichstellungsantrag stellen...dann wird die Schwerbehindertenvertretung im Zuge des Verfahrens befragt vom Amt...und da ist man durchaus auf deren "Wohlwollen" ein Stück weit angewiesen...darauf jetzt einzugehen würde am Thread-Thema vorbeigehen.... wird ja erst interessant, wenn das Ergebnis Deines Antrags ein entsprechendes ist....
Liebe Grüße
Martin
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10.08.2009 04:53 |
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Schlumpfi 
Moderator
   

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Man sollte nicht um 4:55 Uhr Beiträge schreiben....da vergisst man die Hälfte.... *lach*
zum Thema Kur:
Wenn es nicht "eilt" mit dem Antrag...z. B. wegen Problemen am Arbeitsplatz o. ä. ... dann würde ich die Kur abwarten... zum einen ist in solchen Einrichtungen immer ein Sozialdienst, der sich i. d. R. sehr gut mit den Antragsstellungen auskennt... zum anderen ergeben sich durch die Kur ja sicher auch aktuelle und sehr spezifische Befunde....insofern...würde ich abwarten... aber da kann man, wie fast immer im Leben...geteilter Meinung sein...
Liebe Grüße
Martin
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10.08.2009 04:57 |
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Holger 
B-C
 

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Reha-Bericht nicht abwarten... |
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Hallo,
ich würde den Antrag erstmal stellen, ist eigentlich gar nicht so schwer.
Die behandelnden Ärzte angeben und zwar möglichst die Ärzte zu denen man ein gewisses Vertrauensverhältnis hat und vorher vielleicht auch mal kurz darüber reden kann.
Wichtig ist oft die genaue Formulierung der Beeinträchtigung, gerade bei der Wirbelsäule gibt es da oft "Spielraum" in den Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit.
Die Reha würde ich nicht abwarten !
Meiner Erfahrung nach sind die Reha-Berichte oft so abgefasst, dass sie als Abschluss der Behandlung den Erfolg darzustellen versuchen. Manche Ärzte versuchen scheinbar, sich selbst/Ihrer Einrichtung ein positives Zeugnis mit dem Rehabericht auszustellen. Ob der Erfolg wirklich immer so deutlich ist bzw. ob es langfristig so bleibt, kann man mal offen lassen.
Mit Reha-Berichten ist meiner Meinung nach ein tendenziell niedrigerer GdB zu erreichen.
Über das Verhalten der Vertrauensperson würde ich mich gelegentlich mal mit den anderen Behinderten im Bertrieb unterhalten, irgendwann sind ja mal wieder Wahlen. Leider gibt es halt wie überall sone und solche. Das liegt aber leider auch daran, dass sich bestimmte Leute die Freistellungen schnappen und sich zuwenige im Betrieb wirklich engagieren wollen bzw. gegen den Kandidaten der Gewerkschaft antreten wollen.
Viele Gruesse und Viel Glück
Holger
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10.08.2009 11:36 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Holger am 10.08.2009 um 11:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Schlumpfi 
Moderator
   

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RE: Reha-Bericht nicht abwarten... |
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Reha und Kur sind durchaus etwas anderes und es war die Sprache von Kur...
Deine Erfahrung mit Kurberichten ist eben so, wie überall im Leben...es gibt immer zweierlei Dinge..was aber auf jedne Fall gut ist, sind die entsprechenden diagnotsischen Dinge... und wenn man den bericht in Händen hält kann man immer noch entscheiden, ob man ihn mit angibt oder nicht....
Einen kleinen Fallstrick gibt es auch noch, wenn man Kur beantragt hat und durchs Amt der behandelnde Arzt befragt wird... gibt der gegenüber dem Amt an, dass eine Kur/Reha ansteht, wird oftmals nochmals vom Amt nachgefragt und die Entscheidung eh bis zum Abschluss der Kur hinausgezogen, weil man ja immer davon aus geht, dass eine Heilmaßnahme (egal ob nun Kur oder Reha) eine Besserung ergibt... wie immer....zweischneidiges Schwert...
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich vom Sozialdienst als auch dem Bericht meiner Reha-Einrichtung unterstützt und bestätigt wurde und diese Dinge ausgesprochen hilfreich und positiv für die Verfahrenswege waren, auch wenn es gesundheitlich eben nicht positiv war...
Lieben Gruß
Martin
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10.08.2009 11:50 |
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Andrea5
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Dabei seit: 09.08.2009
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Themenstarter 
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Hallo,
vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten.
ich weiß ja nicht ob die Kur genehmigt wird und wenn ja, wann ich dann zur Kur komme. Aber ich schreibe immer Kur, dabei hat mein Hausarzt glaube ich was von einer stationären Reha geschrieben und das es dringend ist.
Angefangen hat alles übrigens letztes Jahr, als der Hausarzt mir ein Attest geschrieben hat, das besagt, dass ich nur noch 10 Kilo heben darf und ich Wirbelgleiten habe. Danach musste ich dann zum Betriebsarzt und der hat meinem Arbeitgeber dann ein positives Leistungsbild und ein negatives Leistungsbild geschrieben. Beide, sowohl der Betriebsarzt als auch der Hausarzt haben gesagt, dass es wohl auf Zurruhesetzung hinausläuft.
Wäre ich nicht ein bisschen besser geschützt wenn ich den Antrag abschicken würde und müsste nicht wenigstens dann der Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz umgestalten ?
Denn bisher wurde an meinem Arbeitsplatz nichts geändert. Ich habe den Eindruck, dass wenn ich auf den Beinträchtigungen beharre, dann bin ich raus. Ich fühle mich alleingelassen und unter Druck gesetzt. Der Sozialbetreuer empfahl mir entweder mich Dienstunfähig schreiben zu lassen, denn ich hätte ja schon 30 Jahre und das wär schon ganz ordentlich, oder mich wegen der Psyche für diese Abteilung kaputtschreiben zu lassen, dann würde ich ja auch einen anderen Platz bekommen.
Wenn ich nun doch den Antrag ausfülle, soll ich statt nur allgemein "Wirbelsäule" anzugeben gleich reinschreiben, dass ich Wirbelgleiten (LWS ) habe und Spinalkanalstenose ( HWS ) und ISG Arthrose ? Ich habe auch nur eine Niere, aber die funktioniert. Gibt es dafür wenigstens 30 % ?
Entschuldigt, dass ich so durcheinander schreibe, aber so fühle ich mich auch
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10.08.2009 13:10 |
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Schlumpfi 
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Hallo Andrea,
kein Problem, wie Du schreibst... klar, dass in solchen Situationen die Gedanken um ganz viele "Baustellen" kreisen....
Zum Thema Erkrankungen:
Im Antrag ALLES angeben, was "vorhanden" ist und durch entsprechende Ärzte bestätigt werden kann... dazu gehört natürlich auch Psyche und Niere...und natürlich auch Deine Wirbelsäulengeschichte, als auch die Arthrose, da beides durchaus separate Erkrankungen sind...die "Wechselwirkungen" der einen mit der anderen Erkrankungen werden dann im Gesamt-GdB berücksichtigt
Wie und was Du schreibst ist nahezu egal, weil eben die behandelnden Ärzte ja ihre genauen Diagnosen geben und diese in der Regel dann bewertet werden...
Wenn Dir natürlich ein KH-Bericht vorliegt und die dortigen Diagnosen lesbar sind (*gg), dann die einfach übernehmen....auch wenn das "Leiden" noch so klein ist, alles angeben... wenn es auf einzelne Erkrankungen keinen GdB gibt...sage ich immer, es verschafft dem Sachbearbeiter ein gutes Gefühl, wenn er etwas wegstreichen kann (Ironie aus *klick*)
Die Geschichte mit Deinem Betriebsarzt ist natürlich auch ne feine Geschichte *kopfschüttel*
Mit den "Problemen" am Arbeitsplatz macht es natürlich Sinn, den Antrag schnellstmöglich zu stellen...damit schnellstmöglich ein arbeitsrechtlicher Schutz für Dich erzielt werden kann...
Um Deine Gedanken einfach mal zu sortieren, würde ich jetzt nicht an 3 Baustellen gleichzeitig arbeiten...denn manchmal kann man eben eine weitere Baustelle erst erledigen, wenn die vorherige abgeschlossen ist...
Also zum Beispiel an Arbeitsplatzumgestaltung herangehen, wenn der Schutz durch Anerkennung einer Behinderung oder zumindest Gleichstellung erreicht ist uswusw...
Antrag auf Reha im Eilverfahren wird i. d. R. binnen 6 Wochen beschieden...
Hab ich dieses Mal alles beantwortet?...lach...wenn nicht, einfach weiterfragen... ;-)
Lieben Gruß
Martin
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10.08.2009 14:04 |
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Andrea5
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Dabei seit: 09.08.2009
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Hallo,
vielen Dank für die lieben Antworten. Ich werde den Antrag dann mal ausfüllen, obwohl ich vor weiterem Druck Angst habe. Manchmal denke ich mir ich sollte einfach gehen und dann wär gut. Da hat man 30 Jahre gearbeitet und wäre es besser man hätte nie existier. So kommt es eben rüber von meinen Vorgesetzten und auch Kollegen.
Na ja, vielleicht komme ich ja bei der Reha auf andere Gedanken. Ich moment lebe ich echt nur noch von einem Tag auf den Anderen, da ich ja jeden Tag Schmerzen habe.
@Schlumpfi
Berichte habe ich nicht, ich habe nur die Diagnosen auf den Rechnungen ( bin privat versichert ), kann ich die dann Angeben ?
Die Niere konnte vom Gastroenterologen beim Ultraschall nicht gefunden werden. Reicht das dann oder gibt es andere Methoden, die das Fehlen einer Niere belegen ?
Ich muss jetzt erstmal zur Arbeit
Vielen Dank für's zuhören
lg
Andrea
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11.08.2009 14:16 |
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kwon 
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Vorschlag von mir:
Ich schreibe bei ungenauen Angaben der Antragsteller: Problem mit ..., ..., ...
Gruß
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kwon06
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11.08.2009 14:23 |
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Manitoba 
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Herkunft: Wetzlar, Hessen
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Hallo Andrea,
die Diagnosen auf den Rechnungen dienen halt nur zur Abrechnung mit Deiner Krankenkasse. Die eigentlich wichtigen Unterlagen wie, manifestierte Diagnosen, Berichte usw. existieren mit Sicherheit bei Deinen Dich behandelnden Ärzten. Einfach dort Fotokopien anfordern. Nur mit denen kann man einen vernünftigen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Am besten ist immer noch sich mit den Ärzten in Verbindung zu setzen und sie einzuweihen, was Du vorhast. Dann müssen sie Dir ja weiterhelfen und die Diagnosen genauer festschreiben. Jeder ordentliche HA versucht zumindest seine Patienten bei einem solchen Schritt zu unterstützen. Kenn das eigentlich gar nicht anders. Sollen ja keine Gefälligkeitsschreiben werden halt nur den Tatsachen entsprechen. Und das Du wicklich aufgeben willst, wo doch die erste Runde des Kampfes noch gar nicht eröffnet worden ist, entäuscht mich ja doch schon ein bisschen. Also wirf bitte die Flinte nicht ins Korn, bevor es überhaupt erst losgegangen ist. Resignieren kann man immer noch. Aber warte doch ersteinmal ab, was das Versorgungsamt dazu schreibt.
Also viel Glück und Erfolg wünscht Dir
Wolfgang 
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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
( Richard von Weizsäcker )
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11.08.2009 17:37 |
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Manitoba 
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RE: Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
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Hallo Schlupfi,
Du schreibst mir praktisch aus der Seele, wollte das auch schon anmerken, aber auf Grund der besonderen Umstände bin ich nicht näher darauf eingegangen. Ist schon traurig, wenn man ( frau ) solche Nieten in der Schwerbehindertenvertretung sitzen hat. Die ruhen sich wirklich in grossen Betrieben auf ihren Lehrgangszertivikaten aus und lassen den lieben Gott einen Guten Mann sein. Aber ihre eingentliche Tätigkeit, nähmlich Behinderte zu untersützen und wie geschrieben Antgragsstellern zu Seite zu stehen, fällt ihnen schwer. Hast aber total Recht, wenn die Behinderung respektive die Gleichstellung ersteinmal durch ist, kann sie frei durchatmen und bei der nächsten Wahl ihr Votum denen gegenüber verweigern. Oder was noch besser wäre, sie würde sich slber zur Wahl stellen. Na, da käme Stimmung auf.
Alles Gute
Wolfgang 
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( Richard von Weizsäcker )
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11.08.2009 22:40 |
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Andrea5
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Dabei seit: 09.08.2009
Beiträge: 6
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Hallo Ihr,
ich bin halt eben manchmal ein bißchen depri...
Ich habe ja Freitag nochmal Termin beim Hausarzt und werd' den mal fragen, was ich reinschreiben kann.
Ich halt euch dann auf dem laufenden
Danke nochmal für eure Tipps
Andrea
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12.08.2009 04:26 |
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pe-li 
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Dabei seit: 12.08.2009
Beiträge: 1
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RE: Schwerbehindertenvertretung im Betrieb |
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Hallo Andrea,
als amtierende Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen bin ich zuständig gem. § 2 SGB IX für alle Schwerbehinderten, aber auch für die von Behinderung bedrohten Menschen in meinem Betrieb.
Diese Aufgabenstellung ergibt sich gem. § 95 (1) ff. SGB IX und müsste deiner Schwerbehindertenvertretung bekannt sein. Anhand der Paragraphen kann sie es sich ja noch einmal verinnerlichen .... 
Viele Grüße
Petra
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12.08.2009 10:54 |
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