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Zum Ende der Seite springen Fragen zum Abhilfebescheid
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fuchs08 fuchs08 ist weiblich
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Fragen zum Abhilfebescheid Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,
ich habe im Frühjahr einen Antrag auf Schwerbehinderung wegen Depressionen, Posttraumatischer Belasstungsstörung, Kopfschmerzsyndrom, hyperreagibles Atmunssystem, Allergien, WS-Syndrom, Schulter-Armsyndrom gestellt.
Meinem Antrag wurde mit einem GdB von 20 entsprochen, worauf ich dann Widerspruch einlegte.
Neben eines ausführlichen Berichts meines Arztes/Therapeuten habe ich, wie hier im Forum beschrieben, ausführlich die Auswirkungen der Erkrankungen auf mein Leben geschildert. Besonders die beiden zuerst genannten Erkrankungen schränken mich sehr ein.

Heute bekam ich einen Abhilfebescheid in dem mir dein GdB von 40 mitgeteilt wurde. Eine zeitliche Befristung ist nicht angegeben. Dabei war ein Formular, dass ich innerhalb eines Monats zurücksenden soll. Dort soll ich unterschreiben, dass ich mit Erteilung des Abhilfebescheides den Widerspruch als erledigt ansehe.

Ich bin Ende vierzig und seit einem 3/4 Jahr krankgeschrieben und strebe eine berufliche Wiedereingliederung bei meinem jetzigen Arbeitgeber, aber auf einem weniger stressbelasteten Arbeitsplatz an. Ob ich je wieder Vollzeit arbeiten gehen kann, weiß ich nicht. Wahrscheinlicher ist aber eine Reduzierung der Arbeitszeit mit den damit verbundenen finanziellen Einbußen.

So und jetzt habe ich Fragen über Fragen und ich würde mich sehr über Antworten freuen.

1. Macht es bei meinen Erkrankungen Sinn, den Abhilfebescheid zu akzeptieren, oder sollte ich den Widerspruch aufrecht erhalten?
2. Welche Nachteile könnte das für mich haben?
3. Gilt der Abhilfebescheid bei Akzeptanz dann als entgültiger Bescheid?
4. Wenn im Abhilfebescheid keine zeitliche Begrenzung steht, gilt der GdB dann unbefristet?
5. Macht es Sinn, einen Antrag auf Gleichstellung zu beantragen, da ich auf meinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbar bin (ärztlich bestätigt)?
6. Laut Reha-Bericht bin ich eingeschränkt arbeitsfähig (3-6 Stunden). Macht es Sinn einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen und Teilzeit zu arbeiten? Ist das überhaupt möglich? Finanziell wäre es mit einem Teilzeitjob sehr schwer.

Das waren jetzt viele Fragen und mir raucht der Kopf. Wichtig ist mir, dass klar ist, dass ich im Arbeits- und Privatleben nicht voll belastbar bin. Ich bin etwas zwiegespalten. Auf der einen Seite habe ich erhebliche Beeinträchtigungen, auf der anderen Seite ist es schon ein eigenartiges Gefühl plötzlich einen GdB von 40 zu haben. Ich glaube das muss erstmal sacken.

Ich freue mich auf jeden Fall auf Anworten und sage dafür schon mal ganz herzlich Dankeschön!!

Viele Grüße
fuchs08

__________________
Herzlichst
fuchs08
13.08.2009 10:02 fuchs08 ist offline E-Mail an fuchs08 senden Beiträge von fuchs08 suchen Nehmen Sie fuchs08 in Ihre Freundesliste auf
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kwon kwon ist männlich
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Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 156
Herkunft: Bochum

RE: Fragen zum Abhilfebescheid Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Morgen,

bei so vielen Gedanken hilft eine tiefe Atmung.

zu 1.: Die Antwort ja oder nein gebe ich nicht. Es bleibt bei jeder Entscheidung ein Rest von Unsicherheit.

zu 2.: Der Nachteil könnte sein, dass du weniger oder gar nichts von der Widerspruchsbehörde bekommst; der Vorteil, eventuell bekommst du mehr.

zu 3.: Ja.

zu 4.: Ja.

zu 5.: Ja.

zu 6.: Das weiss ich nicht.

Alles Gute - und die Atmung nicht vergessen.

Gruß

__________________
kwon06
13.08.2009 11:21 kwon ist offline E-Mail an kwon senden Beiträge von kwon suchen Nehmen Sie kwon in Ihre Freundesliste auf
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Manitoba Manitoba ist männlich
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Dabei seit: 30.12.2007
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RE: Fragen zum Abhilfebescheid Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo fuchs08,
bist natürlich in einer verzwickten Situation, auf der einen Seite kannst Du nicht mehr richtig arbeiten aber auf der anderen Seite möchtest Du auch nicht ohne Arbeit dastehen. Was ich persöhnlich voll und ganz vestehen kann. Also ich versuche mich einmal in Deine Situation zu vesetzen und zu erklären, wie ich vorgehen würde. Sind natürlich alles nur unverbindliche Ratschläge aber so würde ich es machen. Zunächst einmal und das ist das wichtigste Du bist ja noch nicht gekündigt. Also bist Du noch in einem festen Arbeitsverhältnis. Das ist schon einmal ein enormer Vorteil. Nun versuche ich Dir auf Deine vielen Fragen eine Antwort zu geben, die aber wie gesagt alle nur auf mich zutreffen würden.
1.) ich würde dem Abhilfebescheid zunächst einmal zustimmen. Weil mit einem GdB von 40 hast Du zumindestens eine von sehr vielen Hürden genommen. Einen Verschlimmerungsantrag kann man später ja immer noch stellen.
2.) wenn Du den Widerspruch aufrecht erhälst kann es, wie kwon es schon geschrieben hat, sowohl zum positiven als auch zum negativen ausgehen. Steckt man halt nicht drin. Ein gewisses Restrisiko besteht immer.
3.) Ja, auf jeden Fall.
4.) da bin ich mir nicht ganz sicher, das einzige was ich dazu schreiben kann, ist, daß man bei einem GdB von 50 ja eine Auseis erhält und in dem Feststellungsbescheid steht von der Dauer erst einmal gar nichts. Das erfährst du erst, wenn Du den Ausweis in der Hand hast. dort steht dann auch die Dauer der Gültigkeit. Wie es bei einem Abhilfebescheid aussieht, kann ich Dir leider auch nicht beantworten, hatte zum Glück nie das " vergnügen ".
5.) auf jedenfall einen Geichstellungsantrag stellen, solltest du dem Abhilfebescheid zustimmen. Geniesst dann auf jedenfall, so genehmigt, den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter.
6.) zunächst einmal klären, ob Dein jetztiger Arbeitgeber bereit ist, eine Teilzeitkraft einzustellen. Wenn ja, wäre das die optimalste Lösung für dich. Es gibt in jeder größeren Stadt eine Vertretung der " Deutschen Rentenversicherung Bund ". Dort kannst Du mal einen Termin vereinbaren und Dir ausrechnen lassen, wass Du bei einer eventuellen Teilerwerbsunfähigkeitsrente hinzuverdienen darfst. Habe das auch schon einmal gemacht. Die haben sich auch sehr viel Zeit genommen und mir alle möglichen Varianten ausgerechnet. Der Vorteil bei Dir wäre, Du bekommst die Rente und den Lohn. Und zahlst auch noch weiterhin in die Rentenversicherung ein. Damit ändert sich natürlich jählich Dein Rentenbezug oder auch nicht. Ist immer abhängig von der Höhe der Rente und Deines Gehaltes. Ich an Deiner Stelle würde diesen Weg einschlagen. Die Chancen für eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente stehen heutzutage gar nicht mal so schlecht. Aber wie gesagt der Arbeitgeber muss da schon mitspielen. Sonst macht das ganze keinen Sinn. Entschuldige wenn ich das jetzt so deutlich schreibe aber in Deinem oder meim Alter noch eine Teilbeschäftigung zu bekommen ist fast unmöglich. Also ich fasse noch einmal kurz zusammen wie ich es machen würde. Absprache mit dem AG, Teil-EU-Rente beantragen. Bei Erfolg einen neuen Arbeitsvertrag bei Deinem bisherigen AG unterschreiben. Und auf jedenfall die Gleichstellung beantragen. Wird beim Arbeitsamt gemacht.
So, wünsche Dir alles Liebe, viel Glück und Erfolg und das alles was Du Dir wünscht in Erfüllung gehen möge.

Wolfgang fröhlich

__________________
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

( Richard von Weizsäcker )
13.08.2009 18:53 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
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Gugguggs Zusammen,
mich im Großen den Vorschreibern nur anschliessen kann....

Zwei Dinge sind vielleicht noch offen bzw. nicht ganz beantwortet:

Bereits in dem Abhilfebescheid steht drin, wie lange die Einschränkung anerkannt wird....steht da nichts drin....ist es unbefristet...
Wobei dieses unbefristet sehr trügerisch sein kann und eigentlich auch nicht so stimmt.... Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist jeder verpflichtet Änderungen seines Gesundheitszustandes unverzüglich dem Amt mitzuteilen...und das betrifft die negativen, als auch positiven Veränderungen...
Weiterhin hat das Amt jederzeit das Recht eine erneute Überprufung anzuordnen...was in letzter Zeit auch immer häufiger bei "unbefristeten" Ausweisen passiert....

Ist noch die Frage der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hier hat Manitoba den völlig wichtigen Hinweis auf die Beratung bei der DRV, was das finanzielle angeht....
Schwierig wird es allerdings mit dem Arbeitsvertrag. Da sollte man zu allererst, bevor man seinen AG wild macht, mal seinen Arbeitsvertrag studieren. In vielen Arbeitsverträgen steht heutzutage auch schon drin, was passiert, wenn man eine Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bezieht... da gibt es eine große Spannweite von Regelungen von Ruhen des Arbeitsverhältnisses bis hin zur automatischen Beendigung (bei voller Erwerbsminderung)... also bitte dort mal reinschauen, ob überhaupt etwas vereinbart wurde, was dann natürlich auch Gültigkeit hat...
Ganz und gar nicht würde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, wie von Manitoba geschrieben...denn ein neuer Arbeitsvertrag ist in der Regel immer schlechter und birgt eine Menge an Gefahren (z. B. Neuberechnung der Betriebszugehörigkeit uswuswusw)...
Falls es überhaupt notwendig sein sollte, dann sollte höchstens eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden (z. B. für die Zeit des Bezuges von EMi-Rente vom ... bis ... beträgt die wöchentliche Arbeitszeit XY Stunden)... das hat den Vorteil, sollte die EMi-Rente nicht verlängert werden, hast Du automatisch am Ende des Bezuges Deine alte Arbeitszeit und Gehaltsansprüche wieder...und das ist aus vielerlei Gründen dann auch wichtig.... Bei einem neuen Arbeitsvertrag stehst Du ggf. sonst etwas im Regen....also hier ist Vorsicht geboten...
Sollte Dein Betrieb einen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung haben, lohnt sicherlich auch die Kontaktaufnahme mit den Kollegen...sie wissen in der Regel, was bei "früheren Fällen" bereits vereinbart/praktiziert wurde und wie sich der AG in solchen Fällen verhält...

Liebe Grüße
Martin
13.08.2009 21:29 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi
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Manitoba Manitoba ist männlich
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Hallo Schlumpfi,
wenn sie wirklich eine neue Stelle in ihrer alten Firma antreten kann , wird ihr wohl kaum entwas anders übrig bleiben als einem neuen Arbeitsvertrag zuzustimmen. Nun ja, dann gehen ihr natürlich die anderen Jahre der Betriebszughörigkeit verloren. Aber das wäre doch das kleinere Übel. Wenn das mit der Rente und der Arbeit zusammenpasst warum eigentlich nicht? War ja auch nur ein Voschlag von mir und vieleicht hat sie ja das Glück einen sozialen AG zu haben, der Verständnis dafür aufbringt und sie ohne Unterbrechung auf einer anderen Stelle weiterbeschäftigt. Das können wir doch heute alles noch gar nicht beurteilen. Also heisst es erst einmal abwarten, sie wird und ja wohl hoffentlich schreiben was gelaufen ist. Dann kann man fundiertere Aussagen treffen. Alles andere sind doch nur Annahmen und Vermutungen ohne jegliche rechtliche Grundlage. Also schau´n wir mal.

Alles Gute

Wolfgang fröhlich

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( Richard von Weizsäcker )
13.08.2009 21:54 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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fuchs08 fuchs08 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von fuchs08
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Das Ganze hat für mich etwas Verwirrendes an sich, alleine der Begriff Abhilfebescheid hat mich irritiert.

Unter euren Antworten war wirklich Hilfreiches dabei. Erstmal danke für den Tipp mit dem Atmen, das vergesse ich bei Anspannung wirklich oft.

Ich bin ja noch bei meinem AG angestellt (große Firma), habe da bis zu meiner Erkrankung einen guten Ruf gehabt, kenne dort sehr viele Menschen und habe dort auch immer gerne gearbeitet.

Geplant ist, mit Hilfe der DRV, eine Wiedereingliederung zu beginnen. Allerdings kann ich meinen letzten Arbeitsplatz nicht mehr ausüben. Ich bin einfach nicht mehr so belastbar und die Einschränkungen hinsichtlich Konzentrationsfähigkeit und Stresstoleranz sind offensichtlich. Da brauche ich mir nichts vorzumachen.

Ich werde es also mit der Wiedereingliederung versuchen, die ja stufenweise die Stundenzahl erhöht. Wahrscheinlich merke ich dann auch schnell, wo die Grenze liegt.

Zwischenzeitlich werde ich den Tipp aufnehmen, und mich bei der DRV beraten lassen.

Mein AG ist bisher eigentlich immer recht sozial gewesen. Ich hoffe, dass eine Stundenreduzierung machbar ist. Ich weiß von anderen Fällen, bei denen so verfahren wurde.

Einen neuen Arbeitsvertrag werde ich nicht ohne Not unterschreiben. Bei der letzten Versetzung habe ich nur ein Ergänzungs-Schreiben zu meinem Arbeitsvertrag bekommen. Dass bei Unterschrift eines neuen Arbeitsvertrag die Betriebszugehörigkeit neu berechnet wird, wusste ich nicht. Da werde ich wachsam sein. Auf jeden Fall werde ich ein Betriebsratmitglied hinzuziehen.

Das sind so viel Hürden und ich weiß nicht mal ob ich so belastbar bin, dass ich vernünftige Arbeit abliefern kann. Aber versuchen will ich es schon.

Mit dem Abhilfebescheid bin ich hin- und hergerissen. Ein GdB von 40 ist nicht wenig und hilft mir auf jeden Fall wg. der Gleichstellung weiter.
Ich denke, ich werde die Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde lagen anfordern und überprüfen. Wahrscheinlich werde ich es aber bei dem Abhilfebescheid belassen.

Mal sehen, ob das ausreicht um einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Da die Taten bei mir vor 1976 stattfanden, muss ich als Schwerbehinderte anerkannt sein, um einen solchen Antrag stellen zu können (habe ich im Netz gelesen).

Es ist ein langer Weg und Geduld ist nicht gerade mein Stärke.

Alles Gute und vielen Dank!!
fuchs08

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Herzlichst
fuchs08
Gestern, 09:54 fuchs08 ist offline E-Mail an fuchs08 senden Beiträge von fuchs08 suchen Nehmen Sie fuchs08 in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
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Zitat:
Original von Manitoba
Hallo Schlumpfi,
wenn sie wirklich eine neue Stelle in ihrer alten Firma antreten kann , wird ihr wohl kaum entwas anders übrig bleiben als einem neuen Arbeitsvertrag zuzustimmen.


Doch!!!!
Ein neuer Arbeitsvertrag ist in geschätzten 99% der Fälle ungünstiger.
Klar, neue Arbeitsbedingungen benötigen auch neue vertragliche Absprachen... ABER: dieses ist völlig legitim in einer Ergänzung/Änderung "zum Arbeitsvertrag vom xx.yy.2001" festzuhalten....
Es ist ja nicht nur die Betriebszugehörigkeit, sondern heutzutage oftmals auch der Verlust von Sozialleistungen wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld bei Neuverträgen.... daher immer nur Änderungen/Ergänzungen vereinbaren und niemals einen völlig neuen Arbeitsvertrag.

Aber fuchs08 plant ja ein BR-Mitglied hinzuzuziehen...ein vernünftiger Weg, weil dort eben bekannt ist, wo die "betrieblichen Fallstricke" herumliegen, auf die man aufpassen muss....

Ein ganz wichtiger Punkt wurde auch noch nicht angesprochen:
Wenn geplant wird in EMi-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gehen niemals vorher die Stunden reduzieren!!! Ausschlaggebend sind die Stunden, die man zum Zeitpunkt der Antragsstellung arbeitet... reduziert man vorher die Arbeitszeit auf z. B. 25 Std und geht das mit der festgestellten Arbeitsfähigkeit einher... dann sagt die DRV ganz einfach: Warum EMi-Rente, sie arbeiten doch nur 25 Std. und das passt genau in Ihr Leistungsbild....also unbedingt bis zum Abschluss des Verfahrens auf der "alten" Stundenzahl bleiben...

Was viele nicht wissen (selbst manche Ärzte nicht), man kann durchaus auch nur teilweise Arbeitsunfähig geschrieben werden...gerade in einem laufenden Rentenverfahren.... da kann der Arzt jemanden z. B. für 25 Std. "gesund schreiben" und für die restlichen Arbeitsstunden krank schreiben.... dann würde man natürlich für die 25 Std. Gehalt bekommen....und für die restlichen Stunden -falls noch Anspruch besteht- Krankengeld...

Alles Gute

Liebe Grüße
Martin
Gestern, 15:52 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi
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Zitat:
Original von Schlumpfi

Ein ganz wichtiger Punkt wurde auch noch nicht angesprochen:
Wenn geplant wird in EMi-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gehen niemals vorher die Stunden reduzieren!!! Ausschlaggebend sind die Stunden, die man zum Zeitpunkt der Antragsstellung arbeitet... reduziert man vorher die Arbeitszeit auf z. B. 25 Std und geht das mit der festgestellten Arbeitsfähigkeit einher... dann sagt die DRV ganz einfach: Warum EMi-Rente, sie arbeiten doch nur 25 Std. und das passt genau in Ihr Leistungsbild....also unbedingt bis zum Abschluss des Verfahrens auf der "alten" Stundenzahl bleiben...

Was viele nicht wissen (selbst manche Ärzte nicht), man kann durchaus auch nur teilweise Arbeitsunfähig geschrieben werden...gerade in einem laufenden Rentenverfahren.... da kann der Arzt jemanden z. B. für 25 Std. "gesund schreiben" und für die restlichen Arbeitsstunden krank schreiben.... dann würde man natürlich für die 25 Std. Gehalt bekommen....und für die restlichen Stunden -falls noch Anspruch besteht- Krankengeld...


Mal generell dazu. Als ich im Juli über Google dieses Forum entdeckt habe, ging ich davon aus, dass ich hier nur solche prima Antworten zu lesen bekomme. Und nicht, ja, da würde ich mal bei der Behörde fragen. Ich meine, jeder, der hierher findet, hat schon gefragt, was ihm eingefallen ist. Und die Behörden erteilen eben gerade nicht deratig qualifizierte Ratschläge, einerseits, weil sie es nicht wissen, selber auch gar nicht diese Winkelzüge verstehen können, und deshalb gar nicht mal bösartig vertrösten auf die Entscheidung des SG. Das wird mir jetzt immer klarer. Ich war so sauer, weil ich vermutete, dass die sich extra blöd anstellen. Die Materie ist jedoch sowas von kompliziert, dass es verlorene Zeit ist, da auf Sachbearbeiter zu warten.

fuchs08 ist echt ein Sonderfall nach diesem Kriminalfall oder was auch immer, aber ich denke jetzt an all die, die uns hier anfragen, ja, ich habe schon 35%, habe gleich Widerspruch eingelegt, jetzt, wie muss ich den begründen?

So nach und nach kommt dann raus, dass es derzeit vielleicht völlig nachteilig geradezu wäre, voll auf diesen Ausweis oder das Merkzeichen zu setzen. Weil man als Betroffener einfach nicht sofort kapiert, dass Behinderung an sich, also das Label, die Schublade, bedeutet, erstens weniger Kohle und zweitens, nicht gerade hier bei uns, aber allgemein in der Gesellschaft, Vorurteile gegen einen selbst.

Man oder frau stehen also vor dieser schrecklichen Aufgabe, für sich selbst die optimalen Schritte oder besser erstmal Ziele zu definieren. Dafür hast du einen verdammt wichtigen Beitrag formuliert. Ich hingegen schreibe mir die Finger wund, den Leuten Mut zu machen und sich nicht als hilfloses Opfer zu definieren, heisst aber 'abzuschreiben', denn wer passiv bleibt hat verloren und ist fast scheintot. Manitoba schreibt oft auch wirklich verständnisvolle Beiträge, aber wie so viele redet er zuviel von Hoffnung und Glück, das man haben muß, weil das alles ja ein Glücksspiel sei auf den Ämtern.

Noch mal ganz klar. Um vernünftige Anträge stellen zu können, muss man nicht beten lernen, sondern analysieren, wie die eigene Lage ist. Ausweis, Versorgungsamt usw. kann zu einer Sucht führen wie eine Seifenoper im TV. Man muss es einfach haben. Nein, muss man nicht, wenn man sich damit seine ganze bisherige Berufssituation zerstört. Hartz4 ist doch kein Lottogewinn, sondern eine subventionierte Vorhölle. Ganz einfach, weil nicht jeder von uns die Unmenge an Zeit kreativ nutzen kann. Sprich, man kommt aus dem Loch nicht mehr raus.

Bevor man sich also abstempeln lassen muss, weil es nicht mehr anders geht, sollte man medizinisch alles aus dem System herausgeholt haben, um wieder fit zu werden. Das Leben ist ein Kampf.

Rolf123
Gestern, 17:03 Rolf123 ist offline E-Mail an Rolf123 senden Beiträge von Rolf123 suchen Nehmen Sie Rolf123 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Schlumpfi,
bei den Sozialleistungen bin ich mir da nicht so ganz sicher. Das Urlaubsgeld ist auf jedenfall tariflich geregelt. Also gilt es auch für Teilzeitarbeitnehmer. Egal wie lange er im Betrieb ist. Fast genauso verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld. Entweder bekommen alle oder überhaupt keiner welches. Ausnahmen gibt es da nicht. Der AG würde vor jedem Arbeitsgericht verlieren, sollte auf das Weihnachtsgeld geklagt werden. Haben das bei meinem Organisatorlehrgang alles durchgekaut, geht kein Weg dran vorbei. Brauchst auch nur mal googeln und wirst feststellen das es stimmt. Bleibt also nur noch die länge der Betriebszugehörigkeit. Ist zwar auch sehr wichtig, aber wenn ich die Wahl hätte zwischen anerkannter Betriebszughörigkeit oder einem festen Arbeitsplatz, würde ich das zweite wählen. Liegt aber immer an einem selbst. Hier muss man mal für sich selber entscheiden.

Alles Gute
Wolfgang fröhlich

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( Richard von Weizsäcker )
Gestern, 17:05 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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RE: Abhilfebescheid Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Manitoba
Hallo Schlumpfi,
bei den Sozialleistungen bin ich mir da nicht so ganz sicher. Das Urlaubsgeld ist auf jedenfall tariflich geregelt. Also gilt es auch für Teilzeitarbeitnehmer. Egal wie lange er im Betrieb ist. Fast genauso verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld. Entweder bekommen alle oder überhaupt keiner welches. Ausnahmen gibt es da nicht. Der AG würde vor jedem Arbeitsgericht verlieren, sollte auf das Weihnachtsgeld geklagt werden. Haben das bei meinem Organisatorlehrgang alles durchgekaut, geht kein Weg dran vorbei. Brauchst auch nur mal googeln und wirst feststellen das es stimmt. Bleibt also nur noch die länge der Betriebszugehörigkeit. Ist zwar auch sehr wichtig, aber wenn ich die Wahl hätte zwischen anerkannter Betriebszughörigkeit oder einem festen Arbeitsplatz, würde ich das zweite wählen. Liegt aber immer an einem selbst. Hier muss man mal für sich selber entscheiden.



Leider gibt es inzwischen Tarifverträge, die Arbeitnehmern, die z. B. neueingestellt werden weniger oder kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld mehr zahlen, während die "Altbeschäftigten" im Besitzstand bleiben.....das ist eben das tückische....

Schönes Wochenende
Martin
Heute, 03:33 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi
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