Wie lange muss man sich hin halten lassen? |
makumel 
Benutzer

Dabei seit: 20.05.2008
Beiträge: 21
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Wie lange muss man sich hin halten lassen? |
|
Hallo ins Rund,
Ich hab mal eine generelle Frage zu Widersprüchen 
1. 12/08 Neufeststellung des GdB beim VA, 3/09 Ablehnung der Höherstufung von z.zt. 60% & G wegen neuer Diagnosen & nach schweren Schub mit bleibenen Schäden, 3/09 Widerspruch beim VA gegen die Ablehnung von aG, B & Höherstufung eingelegt. 4/09 kam der Zwischenbescheid über Eingang d. Widerspruchs, seitdem nix alle neuen Unterlagen und neue Arztberichte wurden eingereicht.
2. 4/09 Vom Neurologen Antrag auf Stationäre Rehamaßnahme, 6/09 Ablehnung der KK auf Reha, sofort 4.06.09 Widerspruch eingelegt, ebenfalls mit Umfangreichen Begründungen aller behandelnen Ärzte, auch Zwischenbescheid über Eingang und ebenfalls seitdem nix 
Ich frage mich, gibts nicht auch zur Widerspruchsbearbeitung Fristen 
Kann jemand dazu was sagen oder muss man sich bis zum Sanktnimmerleinstag gedulden 
__________________
herzliche Grüße makumel
|
|
13.08.2009 14:24 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von makumel am 13.08.2009 um 14:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 156
Herkunft: Bochum
 |
|
RE: Wie lange muss man sich hin halten lassen? |
|
Guten Tag,
der Widerspruch geht beim Versorgungsamt ein.
Dort wird der Widerspruch geprüft.
Kommt das Versorgungsamt nicht zu einem neuen Ergebnis, geht die Akte an die Widerspruchsstelle. Die prüfen erneut. Das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Grundsätzlich wird bei Abgabe an die Widerspruchsbehörde eine Mitteilung an den Antragsteller gefertigt.
Im Zweifel mal beim Versorgungsamt fernmündlich nachfragen.
Bist du vielleicht umgezogen?
Zu 2. kann ich nichts sagen.
Gruß
__________________
kwon06
|
|
13.08.2009 14:57 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kwon am 13.08.2009 um 14:57 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|