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Zum Ende der Seite springen Wie lange muss man sich hin halten lassen?
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makumel makumel ist weiblich
Benutzer


Dabei seit: 20.05.2008
Beiträge: 21
Herkunft: Brandenburg

Wie lange muss man sich hin halten lassen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ins Rund,

Ich hab mal eine generelle Frage zu Widersprüchen großes Grinsen

1. 12/08 Neufeststellung des GdB beim VA, 3/09 Ablehnung der Höherstufung von z.zt. 60% & G wegen neuer Diagnosen & nach schweren Schub mit bleibenen Schäden, 3/09 Widerspruch beim VA gegen die Ablehnung von aG, B & Höherstufung eingelegt. 4/09 kam der Zwischenbescheid über Eingang d. Widerspruchs, seitdem nix böse alle neuen Unterlagen und neue Arztberichte wurden eingereicht.

2. 4/09 Vom Neurologen Antrag auf Stationäre Rehamaßnahme, 6/09 Ablehnung der KK auf Reha, sofort 4.06.09 Widerspruch eingelegt, ebenfalls mit Umfangreichen Begründungen aller behandelnen Ärzte, auch Zwischenbescheid über Eingang und ebenfalls seitdem nix böse

Ich frage mich, gibts nicht auch zur Widerspruchsbearbeitung Fristen verwirrt

Kann jemand dazu was sagen oder muss man sich bis zum Sanktnimmerleinstag gedulden Augen rollen

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herzliche Grüße makumel
13.08.2009 14:24 makumel ist offline E-Mail an makumel senden Beiträge von makumel suchen Nehmen Sie makumel in Ihre Freundesliste auf
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kwon kwon ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 156
Herkunft: Bochum

RE: Wie lange muss man sich hin halten lassen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Tag,
der Widerspruch geht beim Versorgungsamt ein.
Dort wird der Widerspruch geprüft.
Kommt das Versorgungsamt nicht zu einem neuen Ergebnis, geht die Akte an die Widerspruchsstelle. Die prüfen erneut. Das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Grundsätzlich wird bei Abgabe an die Widerspruchsbehörde eine Mitteilung an den Antragsteller gefertigt.
Im Zweifel mal beim Versorgungsamt fernmündlich nachfragen.
Bist du vielleicht umgezogen?
Zu 2. kann ich nichts sagen.
Gruß

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kwon06
13.08.2009 14:57 kwon ist offline E-Mail an kwon senden Beiträge von kwon suchen Nehmen Sie kwon in Ihre Freundesliste auf
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