Zuständigkeit |
MarieWeber 
Dabei seit: 14.08.2009
Beiträge: 2
Herkunft: NRW
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Hallo!
Ich bin neu im Forumu nd suche nach einer Antwort auf folgende Fragen:
Wer ist zuständig für Anträge/Bewilligung zum Umbau des Wohnraumes, bzw. zum Umzug in eine behindertengerechte Wohnung ???
(Krankenkasse sowie Arge sagen, sie sind sind nicht zuständig.)
Eckdaten: 34 Jahre, Mutter und verheiratet - Schwerbehinderung 100% derzeit nur mit G und B (elekt. Rollstuhl) - Pflegestufe noch offen, da Antrag läuft. - EU-Rente noch offen, da Antrag läuft. - Derzeit noch im Krankengeld- und Argebezug
Wer weiss an welche Stellen ich mich wenden muss und kann?
Danke und liebe Grüße Marie
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Gestern, 08:48 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von MarieWeber am Gestern, um 08:48 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
kwon 
Benutzer

Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 156
Herkunft: Bochum
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Guten Morgen, versuch es mal beim Sozialamt der Kommune. Gruß
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kwon06
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Gestern, 10:03 |
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MarieWeber 
Dabei seit: 14.08.2009
Beiträge: 2
Herkunft: NRW
Themenstarter 
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Hallo "know"
Ist das Sozialamt zuständig, auch wenn man noch von der Arge betreut wird?
Ich werde in jedem Fall mal versuchen dort anzurufen und frage mal nach...
LG
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Gestern, 17:21 |
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Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 623
Herkunft: Wetzlar, Hessen
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Hallo Marie,
laut Gesetz ist zunächst einmal das Sozialamt dafür zuständig. Wenn die nicht mehr weiter wissen, müssen sie Dich auf jedenfall an die richtige Adresse weiterleiten. Beim Sozialamt kann man auch viele lesenswerte Broschüren erhalten, die allerdings nicht ganz billig sind, aber dafür sehr aussagekraftig. Am besten ist immer noch, wirst dort persöhnlich vorstellig. Weierhelfen müssen sie Dir auf alle Fälle.
Viel Glück
Wolfgang 
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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
( Richard von Weizsäcker )
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Gestern, 19:58 |
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