Nahverkehr |
micha007
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Beiträge: 7
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Hallo,
habe kein Forum für meine Frage gefunden. Falls ich es übersehen habe, den Beitrag bitte verschieben.
Also folgendes ich wollte mit meinen E-Scooter im Bus in die Stadt fahren. Habe beim zuständigen Verkehrsunternehmen nachgefragt ob ein Beförderung möglich ist. Mir wurde mitgeteilt, daß eine Beförderung in die nächste Stadt nicht möglich ist, da die dafür benötigten Unterflurbusse nur innerhalb der Stadt fahren und nicht ins Umland.
Ist es wirklich so, daß ich als Behinderter nicht die Möglichkeit bekomme in Stadt zu fahren. Hat doch mit Mobilitätsgarantie nichts zu tun. Oder?
Grüße Micha
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Das höchste Wissen ist zu Wissen nichts zu Wissen.
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18.08.2009 13:08 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von micha007 am 18.08.2009 um 13:08 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Rolf123
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Zitat: |
Original von micha007
mit Mobilitätsgarantie nichts zu tun. Oder?
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Du schreibst nichts konkret über deine Behinderung, aber egal was es ist, wenn du als Behinderter gleichgestellt sein willst mit Normalos und wenn du wirklich mobil sein willst, aber etwas komfortabler als im Gepäckwagen transportiert oder nicht im Überlebenskampf mit Brummis an der Fahrbahnkante sein willst, dann musst du einen Führerschein machen und ein Auto haben. Bitte beides bei den zuständigen Institutionen beantragen.
Bitte vergiß nie: Du hast das Recht und die technischen Möglichkeiten, so zu leben wie ein beliebiger Normalo Michael. Tu was für dich.
Alles Gute, Rolf123
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18.08.2009 14:32 |
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micha007
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Hi,
ich wüßte überhaupt nicht wo ich diese Anträge stellen sollte. Bekomme Grundsicherung. Meinen Scooter habe ich bekommen als ich 24 Std. Sauerstoffpflichtig wurde, habe COPD Stadium 4. Habe jetzt halt nicht mehr die Luft um 20 Meter ohne Pause zu Laufen.
Gruß Micha
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18.08.2009 15:08 |
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Manitoba 
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Dabei seit: 30.12.2007
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Hallo Micha,
das ist halt der Unterschied zwischen Gesetz ( Wunsch ) und Wahrheit. Lt. Gesetz müssten schon alle Busse umgerüstet sein. Ich bin zwar kein Rolli-Fahrer aber ich arbeite ca. 13Km von der Stadt entfernt in einem Dorf. Die Busse dort hin sind alle schon umgerüstet. Fahre ich aber in eine andere Richtung sind sie es noch nicht. Genauso verhält es sich mit den Bahnhöfen noch länst nicht sind alle behindertengerecht umgerüstet worden. Bei uns gibt es z.B. keine Mögichkeit für einen Rollstuhlfahrer von Gleis 7 zum Ausgang zu gelangen. Es sei denn, es finden sich ca. vier Mann die den Rollstuhlfahrer dann erst die Treppe heruntertragen und an der anderen Seite wieder hinauf. Ansonsten kann er dort übernachten. Ist zwar traurig aber war. Mit einem E-Scooter ist es sowieso ziemlich schwirieg, weil er ja wesendlich mehr Platz wegnimmt als ein normaler Rollstuhl. Dann braucht nur noch eine Mutter mit Kinderwagen auf den Bus warten beginnen schon die Streitigkeiten. Wer darf nun mitfahren und wer nicht. Kenne mich damit leider nicht so gut aus aber ich würde sagen, für Fahrten ausserhalb der Stadt würde ich mir noch zusatzlich einen Rollstuhl anschaffen. Den bekommt man auch ohne weiteres in einen normalen Bus. Ansonsten kannst Du leider nichts machen, obwohl das Recht eigentlich auf Deiner Seite ist. Hoffentlich findest Du eine für Dich angemessene Lösung.
Alles Gute und viel Erfolg wünscht Dir
Wolfgang 
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"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
( Richard von Weizsäcker )
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18.08.2009 17:23 |
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micha007
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Mit einem normalen Rollstuhl ist es aussichtslos. Habe halt die Luft dazu nicht mehr. Zum schieben hat man auch nicht immer jemanden zur Hand.
Gruß Micha
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20.08.2009 12:40 |
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Rolf123
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Deshalb ein Auto. Lass das medizinisch abklären. Rolf123
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20.08.2009 13:33 |
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micha007
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Da liegt das Problem, durch die schweren Lungenschäden und dadurch bedingte 24 Std Sauerstoffversorgung wird das Herz-Kreislaufsystem angegriffen und kann zusammenberechen.
Gruß Micha
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Das höchste Wissen ist zu Wissen nichts zu Wissen.
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20.08.2009 16:59 |
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Manitoba 
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Hallo Micha,
na, da hast Du Dir ja wirklich eine sch..... Krankheit einghandelt. Da bin ich mit meiner, obwohl auch nicht von schlechten Eltern, ja noch relativ gut bedient. Aber welche Krankheit taugt schon was? Solltest Du, was ich aber aus Vernunftgründen nicht vermute doch versuchen, ein Kfz. zu führen, führt eh kein Weg um die MPU vorbei. Und die wirst Du, so wie ich das sehe wohl kaum bestehen können. Weíl halt leider die Gefahr besteht, ähnlich wie bei einem Epileptiker, das Du jederzeit das Bewustsein verlieren kannst. Tja, jetzt heisst es natürlich zu übelegen, wie bekommen wir die verdammte Kuh vom Eis? Wenn Du den Nahverkehr nicht in Anspruch nehmen kannst bleibt Dir halt nur noch, je nach Bedürftigkeit, der Fahrdienst. Um den aber in Anspruch nehmen zu können, bedarf es natürlich ersteinmal der Zustimmung des Kostenträgers. Wer der nun wieder ist, erfährst Du am besten beim Versorgungsamt. Es kann genausogut die Krankenkassen wie die Rentenversicherung Bund sein. Da ich ihn noch habe in Anspruch nehmen müssen, musst Du Dich selber einmal kundig machen. Vieleicht ist es ja auch das Grundsicherungsamt? Ich weiss es leider wirklich nicht. Aber eines weiss ich mit Sicherheit, eine gewisse Mobilität muss Dir zugestanden werden. Dann müssen sich die Leute des Kostenträgers halt einmal kundig machen und Dir weitehelfen. Dafür sind sie nun einmal hoffentlich ausgebildet, geschult und kompetent genug um Dir zu helfen. Das ist nun einmal ihre Pflicht. Ich kann nur für Dich hoffen, das sie Dich nicht ( und auf Grund der Kosten kommt das leider nicht selten vor ), von Amt zu Amt schicken, nur um sich vor den Kosten zu drücken. Aber eine Institution muss ja dafür aufkommen, sonst gäbe es ja dieses Gesetz nicht. In dem Gesetz steht leider auch nur, " der jeweilige Kostenträger ". Das ist natürlich ein glasklarer Hinweis an wen du Dich zu wenden hast. Tut mír wahnsinnig Leid, daß ich Dir nicht so weiterhelfen konnte, wie Du es Dir vieleicht gewünscht hättest. Aber einige Wege habe ich Dir ja wenigstens aufzeigen können.
Wünsche Dir viel Glück für Deine mobile Zufkunft und lass von Dir lesen.
Alles gute
Wolfgang 
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20.08.2009 19:09 |
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Rolf123
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Zitat: |
Original von Manitoba
führt eh kein Weg um die MPU vorbei. Und die wirst Du, so wie ich das sehe wohl kaum bestehen können. Weíl halt leider die Gefahr besteht, ähnlich wie bei einem Epileptiker, das Du jederzeit das Bewustsein verlieren kannst. |
Ich gebe noch nicht ganz auf. Micha, sag doch einmal, wie oft du schon ohnmächtig warst, also wie groß ist die Gefahr wirklich. Zweite Frage, weil ich Laie bin, merkst du so eine Schwäche vorher schon? Ach ja, dritte Frage, wer könnte bei dir das Auto mal fahren für dich natürlich? An Wolfgang, da hast du mal wieder einen dieser Superartikel geschrieben, immer wieder eine Freude, sorry, Thema ist ja zu traurig.
Rolf123
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20.08.2009 19:59 |
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Manitoba 
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Hallo Rolf,
nun, das mein Artikel so gut war, wag ich einmal zu beweifeln. Aber eines ist nun einmal sicher, die Verantwortlichen bei der MPU-Stelle werden sich auf jedenfall nicht den " Schwarzen Peter " zuschieben lassen. Die gehen, und darauf kannst Du Dich verlassen, auf " Nummer Sicher ". Überlege einmal wie gross der Aufschrei wäre, wenn es wirklich, " nur mal rein fiktiv ". zu einem schweren Unfall käme. Die eventuell Hinterbliebenen, respektive Angehörigen von Schwerstverlezten würden die Schuld nicht in erster Linie beim Fahrer suchen, sondern bei den Ämtern, die diesem Erlaubt haben, zu fahren. Das ist zwar alles " Schwarzmalerei, könnte aber passieren ". Nun gut, Du wirst jetzt wahrscheinlich argumentieren, ist auch schon anderen passiert. Aber die mussten ja auch vorher keine MPU durchlaufen. Und der der dann unterschreibt ist nun einmal der Erste dem sie an den Kragen wollen. Darum sehe ich kaum Chancen die MPU zu bestehen. Oder würdest Du Dein ganzes Hab und Gut, geschweige von den Vorwürfen der Betroffenen, aufs Spiel setzen, nur um einem Behinderten die Fahrerlaubnis zu erteilen. Ich weiss, hört sich jetzt sehr krass an, ist aber nun aber einmal so. Ich fahre ja auch kein Auto mehr, weil ich es einfach nicht mehr verantworten kann. Ich kann den Kopf nähmlich nicht mehr nach links und rechts drehen. Ist mir also zu gefährlich für die Anderen und mich natürlich auch. In dem Magazin " Leben und Weg " , dass man abbonieren kann, ( ist ein Magazin für Schwerbehinderte, aber keine Angst mache keine Werbung dafür ), sind immer ganz interessante Artikel. Letzens war dort auch einer aufgeführt von einem sehr Schwerbehinderten. Der bekam das KfZ bezuschusst und es war behindertengerecht umgebaut worden, so, daß er mit dem E-Scooter oder Rolli befördert werden konnte. Musste halt nur einen Familienangehören habe, der ihn auch dann fährt. Aber es hat halt geklappt. Na gut wird zwar nicht die Routine sein, zeigt es aber doch, daß es immer wieder Wege gibt, die einem, wenn man sich nur tief genug in das Thema hineinkniet, weiterhelfen können. Wenn ich gewusst hätte, das mich diese Frage einmal so akut betreffen könnte, hätte ich diese Ausgabe aufgehoben. Aber aus Platzgründen, kann ich nun einmal nicht alles aufheben. Ich weiss aber das es diese Möglichkeiten gibt. Aber das zeigt wieder einmal in welch verkehrter Welt wir leben. Wir als Behinderte müssen praktisch zu den Ämtern, um denen zu erklären, was sie laut Gesetz tun und machen können. Da kann doch irgendwas nicht stimmen. Oder sollte ich mich so irren? Habe in meiner Blödheit natürlch vergessen, das Az. des Urteils und den ganzen Vorgang aufzuschreiben. Aber er soll ruhig mal beim Versorgungsamt nachfragen. Es geschehen immer wieder mal Wunder. Aber das Ganze wäre meins Erachtens nach doch eine vernünftige Alternative. Die ausserdem auch noch gesetzlich abgesichert ist. Sonst hätte der Betroffene ja nicht dieses Privileg erhalten. Wenn man überhaupt von Privileg sprechen kann. Sollte eigentlich normal sein, dass sich die Ämter um solch hilflose Menschen kümmern. Ist ja eigentlich so vorgesehen, nur da beisst sich die Katze wie immer meistens in den Schwanz. Kaum einer traut sich so etwas zu genehmigen.
Mir bleibt lieder nicht viel anders übrig, als ihm alles Gute zu wünschen.
Wolfgang 
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20.08.2009 21:11 |
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Rolf123
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Micha, du hast das gelesen. Bei Sachen wie Epilepsie leider nein. Jedoch, oh, Wunder, ich habe folgenden Trost. D.h. es kommt eben genau darauf an, wie es bei deiner Krankheit aussieht. Frage wird sein, was ich schon fragte, inwiefern du das evtl vorher ahnen kannst, um dann rechts ran zu fahren. Du musst dich ganz einfach erkundigen.
Zitat:
Autofahren trotz Epilepsie
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Menschen mit
Epilepsie wird in einigen Fällen erleichtert. Der
Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin beim
Bundesministerium für Gesundheit hat die Begutachtungsleitlinien
„Krankheit und Kraftverkehr"
von 1996 überarbeitet. Allgemein gilt immer noch:
Wer epileptische Anfälle oder andere anfallsartige
Bewusstseinsstörungen hat, ist in der Regel nicht in
der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen
von Personenwagen und Motorrädern gerecht zu
werden, solange ein wesentliches Risiko von Rückfällen
besteht. Das ändert sich aber beispielsweise
dann, wenn Medikamente oder ein epilepsiechirugischer
Eingriff dauerhafte Anfallsfreiheit herbeiführen.
Bisher musste eine zweijährige Anfallsfreiheit
nachgewiesen werden. Die neuen Leitlinien verkürzen
den Zeitraum auf ein Jahr.
Quelle, Wolfgang, na, du weisst schon. Hatte ich noch nie von gehört, aber ich bin ja normalerweise auch nicht behindert. Ich fand diese Kontaktanzeigen riesig. Man sollte also diese Zeitschrift hier zwangsverteilen. Da steht ja wahnsinnig viel drin.
Übrigens der Ausdruck "in der Regel" heißt nicht "immer", sondern es kommt eben auf den Einzelfall an. Micha darf auf keinen Fsll zu früh aufgeben.
Rolf123
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20.08.2009 22:14 |
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micha007
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Hallo,
bin erst jetzt zum Antworten gekommen. Bei mir ist es ja nicht nur, das ich durch eine Überblähung der Lunge ohnmächtig werde, arbeitet mein Kreislauf wegen dem Sauerstofftransport auf Hochturen. Irgendwann bricht es dann wegen dauernder Überlastung zusammen und Tschüß. Aber ich verschwende daran halt keinen Gedanken und mach das Beste daraus.
Also KFZ wäre zu gefährlich, jedenfalls für andere. Jemanden der mich fahren könnte habe ich auch nicht. Also bleibt der öffentliche Nahverkehr.
Habe mich jetzt mit einigen Stellen in Verbindung gesetzt, eine etwas forsche Gangart eingelegt und oh Wunder es scheint sich was zu bewegen.
Gruß Micha
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21.08.2009 13:33 |
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Hallo Micha,
nicht nur für die anderen, sondern auch für Dich wäre es zu gefährlich. Vieleicht ist das typisch für Dich, machtst Dir mehr Sorgen um die anderen als um Dich. Ist zwar eine ehrenwerte Einstellung, aber Du musst auch mal an Dich denken. Mit Deiner forschen Gangart war schon einmal ein richtiger Anfang. Weiss leider nicht, was sich da bewegen könnte, bin mir aber sicher, dass Du uns auf dem Laufenden hälst und uns vieleicht an Deiner Freude teilhaben lässt. Mal davon abgesehen, daß andere hier im Forum ja auch davon profitieren könnten. Die sich halt nur noch nicht so weit hervorgewagen haben wie Du. Also halte uns bitte auf dem Laufenden.
Ich wünsche Dir natürlich, das alles zu Deiner Zufriedenheit geregelt werden kann.
Alles Gute
Wolfgang 
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( Richard von Weizsäcker )
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21.08.2009 17:51 |
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micha007
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Hallo alle miteinander,
meine Probleme mit dem Nahverkehr haben sich nun erledigt. Hat doch etwas genutzt auf die Beförderungspflicht und die Androhung einer Klage vor dem Sozialgericht hinzuweisen.
Ich hätte die Kosten für ein Behindertentaxi mit der Beförderung meines Scooter eingeklagt. Eine Kostenaufstellung für ein Behindertentaxi habe ich mit eingereicht.
Eins finde ich doch merkwürdig, nur weil ich mich gewehrt habe, wird plötzlich ein Weg gefunden. Aber wieviele sind in der gleichen Lage und da passiert nichts, sie können zu Hause versauern.
Grüße
Micha007
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27.08.2009 11:37 |
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Hallo Micha007,
das ist leider bei den meisten Anträgen der Fall, das sie ersteinmal abgelehnt werden. Sei es nun wie bei Dir, oder bei einer Reha, einem zu vergebenen GdB, Verschlimmerungsantrag oder bei Einreichung einer EU-Rente. Jeder und ich betone " Jeder " ob nun schwerbehindert oder nicht hat seine Nöte mit dem Ausfüllen der Anträge. Da die Beamten oder Sachbearbeiter das natürlch wissen, wird meistens bei einem Erstantrag eine Ablehnung erfolgen. Wird meisten per Computer gemacht, ohne das der Beamte oder Sachbearbeiter überhaupt Deinen Antrag gelesen hat. Zu fast, nun da kann ich leider nur schätzen, aber ich glaube bei 80% der Antragssteller fällt dann der Hammer und sie lassen alles auf sich beruhen. Erst wenn Du Dich selber kundig gemacht hast und einen entsprechenden Widerspruch eingelegt hast, der auch Hand und Fuss hat, werden die sich Deine Akten vornehmen. Meistens dann auch mit Erfolg, wie bei Dir, für den Handelnden. Die anderen, die keine Zeit, Lust, Verstand oder Freunde haben, die ihnen weiterhelfen könnten, bleiben leider auf der Strecke. So schrecklich es sich auch zu lesen vermag aber es findet mehr oder weniger eine Selektion statt. Nach dem Motto: " Die die stark genug sind, sich zu wehren haben dann auch meistens Erfolg damit."
Aber wie ich schon geschrieben habe die meisten geben nach der Ablehnung auf. Da nützen auch die ganzen Rechtsbehelfsbelehrungen am Ende des Briefes nichts. Die meisten werden das Schreiben sowieso nicht verstanden haben, und die die verstehen, scheuen sich halt vor dem ganzen Papierkrieg, der dann ohne Zweifel auf sie zu kommen wird. Du hast genau das Richtige getan. Und ich danke Dir, auch im Namen aller hier, für Dein Durchhaltevermögen und das Du bewiesen hast, das, wenn man es nur will, es auch erreichen kann.
Ich glaube, Du hast für viele Zweifler hier, ein sehr gutes Beispiel gegeben, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.
Ich persöhnlich gratuliere Dir auf jeden Fall zu Deinem Erfolg, auf den Du durchaus stolz sein kannst.
Alles Gute
Wolfgang 
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27.08.2009 18:37 |
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