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Zum Ende der Seite springen Arbeitszeit
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holger59 holger59 ist männlich
B-C


Dabei seit: 06.09.2007
Beiträge: 15

Fragezeichen Arbeitszeit Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
meine Frage!
Wie ist die Arbeitszeit für Schwerbehinderte geregelt und wo kann man das Nachlesen.
mfg
Holger
26.08.2009 15:56 holger59 ist offline E-Mail an holger59 senden Beiträge von holger59 suchen Nehmen Sie holger59 in Ihre Freundesliste auf
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Manitoba Manitoba ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 690
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Arbeitszeit Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Holger,
kannst Du sehr gut nachlesen im SGB IX. Wichtig für Dich sind die §§ 124 und 95. Desweiteren noch der § 87 BetrVG. Also um es kurz zu machen, Du hast die gleiche Arbeitszeit zu leisten wie ein nicht Schwerbehinderter. Selbst Mehrarbeit kann Dir zugemutet werden, wenn Du nicht vorher einen entsprechenden Antrag gestellt hast der das ausschliesst. Ansonsten riskierst Du eventuell sogar eine gerechtfertigte Kündigung, wenn Du die Arbeit verweigern solltest. Man kann natürlich auch hergehen und im gegenseitigem Einvernehmen die Arbeitszeit verkürzen. Nur dann sinkt propartional natürlich auch der Lohn oder das Gehalt. Ist halt auch eine Frage, wie man finanziell dasteht. Wenn man natürlich wie ich, jeden Cent umdrehen muss, ist es also eine Überlegung wert, ob ich mir das Leisten kann.

Alles Gute

Wolfgang fröhlich

__________________
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

( Richard von Weizsäcker )
26.08.2009 18:59 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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kwon kwon ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 15.05.2009
Beiträge: 177
Herkunft: Bochum

RE: Arbeitszeit Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Morgen, zu § 124 gibt es ein Urteil vom Bundesarbneitsgericht vom 3.12.02, AZ 9 AZR 462/01. Gruß

__________________
kwon06
27.08.2009 09:49 kwon ist offline E-Mail an kwon senden Beiträge von kwon suchen Nehmen Sie kwon in Ihre Freundesliste auf
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Manitoba Manitoba ist männlich
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Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 690
Herkunft: Wetzlar, Hessen

RE: Arbeitszeit Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo kwon,
ja, schon ein sehr interessantes Urteil. Obwohl es ja wohl noch nicht ganz abgeschlossen sein drüfte. Die Schadenseratzregelung bleibt immer noch ungeklärt. Ist natürlich für einem Laien wie mich ziehmlich schwer zu lesen. Mein Gott, bei diesem juristen deutsch , dröhnt einem ja der Kopf, wenn man dann noch den ganzen Links folgen würde, wüsste man am Ende überhaupt nicht mehr, warum man sich das duchgelesen hast und worum es eigentlich ging. verwirrt
Nunja, leztendlch hat sie ja nun einmal recht bekommen mit der Arbeitszeit. Nur man darf eines nicht vegessen, dieses Urteil stammt noch aus den ich glaube 90ziger Jahren. Seid dem ist natürlich eine Menge Wasser den Rhein runtergeflossen. Das waren noch Zeiten in denen Schwerbehinderte auch ohne Abzüge mit 60Jahren und der Erfüllung ihrer Wartezeit von 35Jahren Anspruch auf die normale Altersrente hatten. Dieses hat sich aber inzwischen leider mindestens zweimal überholt. Also, auf solch alte Urteile würde ich persöhnlich heut zu Tage keinen Pfifferling mehr setzen. Nun gut, bei der Arbeitszeitregelung hat sich bis heute lt. SGB IX nichts mehr geändert. Aber immer mehr Firmen gehen leider dazu über mit den Versogungsämtern einen Kompromiss ein zu gehen. Nach dem Motto: " Entweder ihr stimmt zu, oder es kommt und dazu haben wir die entsprechenden Unterlagen zu betriebsbedingten Kündigungen." Und wenn der AG das klar und Verständlich zum Ausdruck bringt, sind dem Versorgungsamt auch die Hände gebunden. Natürlich nutzen die AG die Gunst der Stunde und können ohne grosse Probleme auch Schwerbehinderte in Kriesenzeiten entlassen. Ist zwar traurig aber wahr. Das Versorgungsamt ist froh um jeden Schwerbehinderten, der trotz der Krise noch in Lohn und Brot steht.
Also kwon, danke Dir noch einmal für Deinen Beitrag, obwohl wirklich schwer zu lesen ist und alles Gute von mir.

Wolfgang

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( Richard von Weizsäcker )
27.08.2009 19:22 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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