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Zum Ende der Seite springen Ihr Recht als Patient
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Petra
unregistriert
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Krankengeld trotz Kündigung

Die Angst vor Kündigung geht um. Was ist denn aber eigentlich, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, während der Kündigungsfrist erkrankt und auch darüberhinaus nicht genesen ist ???
Hat man dann ein Anrecht auf Krankengeld von der Krankenkasse ???

Das Bundessozialgericht in Kassel sagt ja und gibt einem Arbeitsnehmer Recht, der gegen seine Kasse klagte, weil sie ihm die Krankengeldrückzahlung verweigerte.
Auch ausgezahltes Urlaubsgeld von Seitens des Arbeitgebers führt nicht zu Streichung der Leistung.
AZ:B 1 KR 12/05 R

28.08.2006 11:04
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Petra am 28.08.2006 um 11:04 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Petra
unregistriert
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Brust-Operation selbst bezahlen ???????

So mache Frau wünscht sich eine größere Oberweite
. Kein Problem in diesen Zeiten Schönheitsoperationen sind fast schon Gang und Gäbe.
Allerdings muss dieser Eingriff aus der eigenen Tasche gezahlt werden Auch psychische Probleme, die durch die mangelnde Größe ausgelöst würden, rechtfertigen nicht eine Rechnung an die Krankenkasse.
Das Seelenleid könne durch eine Psychotherapie geheilt werden.
Das entschied das Sozialgericht Koblenz
Az: 11KR 467/05

Kindermedizin für Erwachsene
Manche Medikamente die für Kinder zugelassen sind, können auch Erwachsene helfen.
Die Kosten für diese,, Kinderarznei ,, müssen von gestzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Es sei denn, der Hersteller hat eine Zulassungserweiterung für Erwachsene beantragt oder kann wissentschaftlich die Wirksamkeit und Nebenwirkungen des Präparats nachweisen. So das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Az: L 5 KR 56 /05
28.08.2006 11:12
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chaosbarthi chaosbarthi ist weiblich
B-C


Dabei seit: 21.08.2006
Beiträge: 48

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Hinweise zum Patientenrecht auf der Seite der Bundesärztekammer:

Festlegungen und Forderungen der deutschen Ärzteschaft zur Sicherung der Patientenrechte

Zitat: "In dieser Rubrik finden Sie eine Auswahl von grundsätzlichen nationalen und internationalen Dokumenten zu Patientenrechten."

Ich dachte nur, dass es nicht schaden kann, das Thema Patientenrecht auch vor ärztlichem Hintergrund zu betrachten. Besonders interessant:

Empfehlungen zur Patientenaufklärung - PDF zum Download

Und auch dies: Deklaration von Lissabon zu den Rechten des Patienten

smileLG chaosbarthi
28.08.2006 20:46 chaosbarthi ist offline E-Mail an chaosbarthi senden Beiträge von chaosbarthi suchen Nehmen Sie chaosbarthi in Ihre Freundesliste auf
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Chris
B-C


Dabei seit: 26.05.2006
Beiträge: 119

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@ chaos

danke, werde mir mal die links genau durchlesen...
dürfte von interesse sein....

lg
chris
28.08.2006 21:49 Chris ist offline E-Mail an Chris senden Beiträge von Chris suchen Nehmen Sie Chris in Ihre Freundesliste auf
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Petra
unregistriert
Vielen Dank Chaosbarthi Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Danke für die tollen Info-Seiten, lieb von dir werde mal später reinschauen, heute morgen ist Sress angesagt.
Finde ich sehr lieb von dir drücke dich ganz feste Petra Augenzwinkern
29.08.2006 08:33
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