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Informationen zur Pflegeversicherung |
Biggi0001 
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Herkunft: Bonn
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Informationen zur Pflegeversicherung |
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Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung - was wird finanziert?
Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln
Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen
Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz
Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Hilfen für Pflegepersonen
Steuerliche Entlastungen
Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegesachleistungen/ Pflegegeld
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege/ Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Vollständige Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
[H2]Neue Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit ab 01.09.2006 in Kraft[/H2]
Am 01.09.2006 tritt, mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums, die neue Richtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Kraft.
Nach dieser Richtlinie begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob und welchen Anspruch Personen auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Erforderlich wurde die vollständige Überarbeitung aufgrund diverser rechtlicher und gesetzlicher Änderungen sowie pflegefachlicher Anforderungen.
Neu an der Richtlinie ist u. a., dass der MDK bei der Begutachtung nicht mehr nur den Leistungsbedarf im Rahmen der Pflegeversicherung, sondern auch hinsichtlich der Krankenkassenleistungen erhebt. "Unabhängig davon, wer die Kosten trägt, werden künftig insbesondere auch Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V (häusliche Krankenpflege) erfasst", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). "Diese Änderung der Begutachtungsrichtlinie dürfte die weitestgehenden Auswirkungen auf die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der jeweiligen Pflegestufe haben."
Begutachtungsrichtlinie Pflegebedürftigkeit 2006
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12.09.2006 22:16 |
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