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Ihr Recht; Arznei für Arbeitslose |
Petra
unregistriert
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Ihr Recht; Arznei für Arbeitslose |
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Die Bundesagentur für Arbeit muss einem Empfänger von Arbeitslosengeld II( Hartz IV ) mit Neurodermitis auch solche Kosten für Salben und Medikamente erstatten, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, wenn er sie nicht selbst bezahlen kann. Das entschied das Sozialgericht Lüneburg ( Aktz. S 30 AS 328/05 ER )
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14.07.2006 12:32 |
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