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Zum Ende der Seite springen Ihr Recht; Arznei für Arbeitslose
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Petra
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Ihr Recht; Arznei für Arbeitslose Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Bundesagentur für Arbeit muss einem Empfänger von Arbeitslosengeld II( Hartz IV ) mit Neurodermitis auch solche Kosten für Salben und Medikamente erstatten, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, wenn er sie nicht selbst bezahlen kann. Das entschied das Sozialgericht Lüneburg ( Aktz. S 30 AS 328/05 ER )
14.07.2006 12:32
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