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Persönliches Budget Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Persönliches Budget für mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen

Datum: 20.12.2006

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) beschlossen.

Das Persönliche Budget wird als neues Instrument im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen seit dem 1. Juli 2004 und noch bis zum 31. Dezember 2007 in acht deutschen Modellregionen erstmals länderübergreifend erprobt.

Persönliche Budgets sind Teil des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik. Diese orientiert sich am Leitbild des selbständigen behinderten Menschen mit Anspruch auf selbstbestimmte Rehabilitation und Teilhabe. Menschen mit Behinderung erhalten anstelle von trägerspezifischen, fest definierten Betreuungs-, Eingliederungs-, Dienst- oder Sachleistungen ein individuelles Persönliches Budget in Form einer Geldleistung oder eines Gutscheins. Dies ermöglicht es ihnen, nach eigenen Erwägungen zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Als Experten in eigener Sache werden sie zu Käufern, Kunden oder Arbeitgebern, deren Wünsche und Präferenzen die Art der Leistungserbringung bestimmen.

Die vom Bundeskabinett gebilligte Dokumentation stellt die im Laufe der bisherigen Erprobung gemachten Erfahrungen in ausgewählten Projekten und Regionen im einzelnen ausführlich dar. In der Testphase werden modellhaft Verfahren zur Bemessung von budgetfähigen Leistungen in Geld durchgeführt, mit dem geltenden Recht verglichen und evaluiert. Daneben geht es um die wissenschaftlich begleitete Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und deren Untersuchung.

Der Bericht zeigt anhand detaillierter Analysen, Daten und Beispiele: Das Instrument des Persönlichen Budgets ist hervorragend dazu geeignet, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Die dokumentierten Ergebnisse und Erfahrungen belegen, dass die im Jahr 2004 im Hinblick auf Persönliche Budgets angepassten gesetzlichen Regelungen sich bewährt haben und ausreichen, um zum 1. Januar 2008 den Rechtsanspruch auf diese neue Leistungsform in Kraft zu setzen.

Allerdings - auch das zeigt der Bericht - fehlt es behinderten Menschen ebenso wie Trägern und Verbänden häufig noch an Wissen und Informationsquellen zum Persönlichen Budget. Es gilt daher, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um Betroffenen und Beteiligten die Leistung in Form des Persönlichen Budgets näher zu bringen und über Verfahren und Voraussetzungen zu informieren. Hierbei sind alle Kräfte gefordert, die Initiative zu ergreifen, Impulse zu geben und geeignete Maßnahmen zu entwickeln: Leistungsträger, Leistungserbringer, Behindertenverbände, Servicestellen, Kommunen und Landkreise, aber auch die Ministerien der Länder sowie des Bundes.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden: Bericht Persönliches Budget (PDF)

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