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"Kyrill im Arbeitsverhältnis" - Mandanteninfo |
Kaffeekatze 
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Beiträge: 305
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"Kyrill im Arbeitsverhältnis" - Mandanteninfo |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Orkan „Kyrill“ hat eine Schneise der Verwüstung hinterlassen, auch im Arbeitsrecht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu spät oder gar nicht zur Arbeit erschienen, sollten die Fehlzeiten nachholen – oder Urlaub dafür beantragen. Beides kann der Arbeitgeber aber nicht verlangen, außerdem hat der BR Mitbestimmungsrechte. Aus aktuellem Anlass erscheint deshalb unser Mandanteninfo für Februar etwas früher.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Bell & Windirsch Anwaltsbüro für Arbeits- und Sozialrecht, Familienrecht, Vertrags- und Mietrecht, Strafrecht
Download des Dokumentes:
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hp&contentid=629
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22.01.2007 16:04 |
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