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Zum Ende der Seite springen ARGE will Wohngeldantrag
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Flamingo
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ARGE will Wohngeldantrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Die ARGE will, das ich einen Wohngeldantrag stelle und das muß bis 10.8. spätestens passiert sein. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschft, bin Schwerbehindert (GdB 100) und habe sonst so um die 100 Euro von der ARGE bekommen.
Wenn ich nun aber Wohngeld erhalten sollte, bekomme ich doch sicher nichts mehr von der ARGE... aber wie bin ich dann Krankenversichert???
Bitte um schnelle Antworten.
Vielen Dank im Vorraus
Flamingo
26.07.2007 10:20
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Träne Träne ist weiblich
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Empfänger von Arbeitslosengeld 2 sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
(WoGG §1 Abs.2 Satz 1)

Der Ausschluß gilt bereits während des Verwaltungsverfahrens (Antragsstellung) zur Feststellung von Anspruch und Höhe des Arbeitslosengeldes 2.

Dies gilt nicht, wenn Arbeitslosengeld 2 als Darlehen gwährt worden ist und ebenfalls nicht, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Bedarfermittlung unberücksichtigt geblieben sind.

Wohngeld und Arbeitslosengeld 2 gleichzeitig beziehen, ist grundsätzlich nicht möglich. Hier heißt es, entweder Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2. Es besteht aber eingeschränktes Wahlrecht: Auf Arbeitslosengeld 2 verzichten um Wohngeld zu beziehen, ist möglich. Im umgekehrten Falle, d. h. auf Wohngeld verzichten um Arbeitslosengeld 2 zu beziehen, ist nicht möglich. Da Wohngeld eine vorrangige Leistung ist.

Sobald Wohngeld bezogen wird, liegt keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II mehr vor. Und somit auch keine RV/KV.

Zitat:
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschft, bin Schwerbehindert (GdB 100) und habe sonst so um die 100 Euro von der ARGE bekommen.

Also hast Du noch Einkommen!?

Zitat:
... aber wie bin ich dann Krankenversichert???

Im Rahmen der Familienversicherung oder sonst privat versichern. Wobei ich denke, das sie Deinen Antrag auf Wohngeld ablehnen werden.



__________________
Viele Grüße Träne
27.07.2007 21:51 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Cyberoma Cyberoma ist weiblich
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es hört sich blöde an, ist aber so

Mit einem Antrag auf ALG2 bekommst Du mehr als beim Wohngeld.

und bist automatisch krankenversichert.

ich kann Dir nur raten einen Antrag auf ALG2 zu stellen für ergänzende Leistungen wenn Du Einkommen hast.

__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
28.07.2007 00:50 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Flamingo
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ich habe ja bisher immer ALG 2 bekommen und war demnach darüber auch Krankenversichert. Aber jetzt will die blöde ARGE das ich einen Wohngeldantrag stelle.... ich habe keine Wahl.
Ab dem 31.07 läuft mein bisheriger ALG 2 Antrag aus und als ich den Fortzahlungsantrag gestellt habe, kam das schreiben das ich Wohngeld beantragen muß.
Ich bin nicht verheiratet, also gibts auch keine Familienversicherung. Mein Freund hat Arbeit und von seinem Einkommen kann er nicht auch noch meine Krankenversicherung bezahlen.
Aber ich bin Bluter, Oberschenkelamputiert aufgrund einer selten Art von Blutgerinnungsdefekts....
Also bedeutet das, wenn ich Wohngeld bekomme und kein ALG 2 mehr, muß ich zwangsheiraten um KV zu sein? Toll! Wie mach ich das meinem Freund klar? Scheiße alles!!
28.07.2007 11:19
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Flora Flora ist weiblich
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Hallo Flamingo,
Sicher ist allerdings, dass Du mit 100GdB ein deutlich erhöhtes Wohngeld bekommst, während Du im ALG II keinen Vorteil hast aus der Behinderung. . Andererseits verlierst Du Vorteile ohne ALG II bei Zuzahlungen und GEZ . Und tatsächlich wirst Du nicht mehr krankenversichert sein bzw. musst Dich selber freiwillig versichern.
Aber wenn Du bisher nur 100 Euro bekommen hast, hat dann Dein Freund die restlichen Kosten getragen ? Weil ohne irgendein Einkommen kriegst Du nämlich gar kein Wohngeld. Wohngeld geht nur, wenn Du EInkommen hast , es aber nicht reicht . Wäre also Wohngeld möglich , dann müsstest Du eigentlich krankenversichert sein durch Rente oder ALG .

Grüßle
Flora
28.07.2007 11:29 Flora ist offline E-Mail an Flora senden Beiträge von Flora suchen Nehmen Sie Flora in Ihre Freundesliste auf
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Cyberoma Cyberoma ist weiblich
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Hallo Flamingo

was die Arge von Dir verlangt ist übrigens Gesetzeswidrig

Die wollen Dich aus der Statistik haben und sagen nun gehen Sie mal los und beantragen Wohngeld.

Wenn Du bisher ALG 2 bekommen hast, dann stellst Du einfach einen Verlängerungsantrag.

Ich schau mal wo ich die Rechtsprechung dazu finde, bzw die Urteile das es gesetzeswidrig ist was die Arge von Dir verlang.


lg Omi




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28.07.2007 12:24 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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@flamingo

eine wichtige Frage.

Bist Du noch für 15 Stunden in der Woche erwerbsfähig?

ALG II erhalten nur erwerbsfähige Hilfebedürftige SGB II § 7, die in der Lage sind 15 Stunden je Woche zu arbeiten.
Der Bezug von ALG II schließt das Wohngeld aus.

Ich würde auf einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung bestehen, dann kann man sich gezielt wehren

Die versuchen Kosten zu sparen, das das Wohngeld viel niedriger ist.

wenn ja dann hast Du weiter Anspruch auf ALG2

wenn nicht, dann hast Du keinen Anspruch auf ALg2 sondern auf Sozialhilfe.




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28.07.2007 12:48 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Auch bei evtl. Sozialgeld, würde Wohngeld ausschließen, das mal nebenbei.

Hallo Flamingo,

nun mach Dir mal nicht allzu einen großen Kopf darüber. Wie ich gelesen habe, hast Du bereits den Fortzahlungsantrag abgegeben. Es kam bereits ein Brief von der ArGe, also schließen wir daraus das Verwaltungsverfahren läuft schon. Das heißt ganz konkret, was ich bereits weiter oben im Beitrag geschrieben habe.

Im Falle das Du doch (was eher unwahrscheinlich ist) Wohngeld bewilligt bekommst. Kannst Du Dich freiwillig versichern lassen. Damit ist nicht die private Krankenversicherung gemeint, sondern die Freiwillige Krankenversicherung. Die Kosten dafür betragen nach meiner Erkenntnis mtl. etwa 125,00 Euro. Lass Dich aber vorher von Deiner jetzigen Krankenversicherung beraten.

Sollte Dein Freund (der die Beiträge ja zahlen wird), durch die monatlichen Kosten der freiwilligen Krankenversicherung hilfebedürftig werden, können Zuschüsse bei der ArGe beantragt werden. (§ 26 Abs. 2 SGB II)

Und sollte es wirklich soweit kommen, denke daran, das Du 3 Monate nach Erlöschen der Pflichtmitgliedschaft Zeit hast eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Bei Versäumnis, bleibt nur noch der Weg in die private und die ist meist teuer.

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Viele Grüße Träne
29.07.2007 21:33 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Flamingo
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zuerst einmal tausend dank für eure Antworten. Ich habe mich noch beim VDK informiert. Den Wohngeldantrag muss ich stellen, aber wenn ich Wohngeld bekommen sollte, dann kann ich trotzdem beim Arbeitsamt ein Antrag für die Krankenversicherung stellen.
Na mal sehen, bin morgen beim Wohnungsamt, gucken was die mir noch sagen.
LG Flamingo
01.08.2007 09:51
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Alles was hier geschrieben wurde ist Richtig!
Eine Kostentragungspflicht für Deinen Freund ergibt sich aber nur dann, wenn ihr in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft lebt!
Im Übrigen ist hier anzuraten eine anwaltliche Beratung! Diese kann Kostenfrei erfolgen (genau wie eine Prozesskostenregulierung) im Rahmen des so genannten "Armenrechtes". Die ARGE macht das "Spielchen" sehr gerne, wie schon oben gesagt, um die Statistiken zu bereinigen!
Also: Anwalt besuchen!!!
Liebe Grüße
Wolfgang
02.08.2007 15:41 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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Vorstand, vielen Dank für den wertvollen Hinweis mit dem "Armenrecht" ... hier auch ein Link zum Nachlesen: http://www.rechtsanwalt-gausmann.com/beratungshilfe.htm



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Ehrlich gesagt, sehe ich hier noch keinen Grund gleich zum Anwalt zu laufen. Desweiteren wird PkH (Prozesskostenhilfe) nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Anträge, PkH-Rechner etc. gibt es unter www.armenrecht.de

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Viele Grüße Träne
04.08.2007 15:54 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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