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Fahrtkostenübernahme? |
Taolja
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 2
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Hallöchen,
Ich bin Edith 45 Jahre, und mein Mann Wolfgang 54 Jahre alt.
Wir sind selbständig mit einem Taxi-Mietwagenbetreib und
befördern zumeist Kranke oder behinderte Menschen.
Nun zu meiner ganz besonderen Frage.
Ein Fahrgast von uns - wobei dieses Wort nicht richtig ist, denn wir fahren ihn schon 22 Jahre und er ist somit ein Freund von uns hat folgendes Problem.
Er muss wöchentlich 3 x zur Krankengymnastik und 3 x zur Massage.
Auf Grund seiner Schwerbehinderung ist es ihm nicht möglich ein eigenes Kraftfahrzueg zu führen, geschweige denn öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Bisher wurden diese Kosten komplett von der Krankenkasse getragen.
Nun ist folgendes eingetreten: die Kasse erstattet die Kosten von Wohnung zur Behandlungsstätte, die Rentenversicherung den restlichen Weg zur Arbeitsstätte oder umgekehrt. Er muss selbst einen anrechenbaren Eigenanteil tragen, wobei die Rentenversicherung angeblich einen bestimmten Betrag zur Verfügung gestellt hat, aber die genauen Zahlen nicht nennt.
Es wurde ihm nur gesagt, falls die bereitgestellte Summe aufgebraucht ist, werden die Zahlungen eingestellt.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass er nur in Verbindung mit den Gymnastik- und Massagebehandlungen seine Arbeit ausführen kann, da sich hiermit sein Zustand zumindest nicht verschlechtert.
Im Internet habe ich nun stundenlang nach Paragrafen oder Hinweisen gesucht, um die Rechtsgrundlage für diese Regelung bzw. Einschränkung zu finden - leider ohne Erfolg.
Könnte jemand von euch uns dabei helfen?
Vielen Dank
Taolja (Tamay - Olivja - Janina)
Edith
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29.09.2007 14:38 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Taolja am 29.09.2007 um 14:38 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Edith,
ich habe deinen Beitrag geteilt - der Teil mit der Vorstellung ist jetzt in der Rubrik "Vorstellung" und deine Frage, die Du oben wiederfindest, ist jetzt hier drinne - damit möchte ich verhindern, daß diese Frage möglicherweise überlesen wird.
Ganz bestimmt kommen da noch ein paar Antworten zu!
Viele Grüße aus Bonn,
Biggi
__________________
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29.09.2007 17:11 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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RE: Fahrtkostenübernahme? |
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Zitat: |
Original von Taolja
Nun ist folgendes eingetreten: die Kasse erstattet die Kosten von Wohnung zur Behandlungsstätte, die Rentenversicherung den restlichen Weg zur Arbeitsstätte oder umgekehrt. Er muss selbst einen anrechenbaren Eigenanteil tragen, wobei die Rentenversicherung angeblich einen bestimmten Betrag zur Verfügung gestellt hat, aber die genauen Zahlen nicht nennt. |
Hallo Taolja,
die Rentenversicherung stellt der Krankenkasse einen bestimmten Betrag zur Verfügung und nennt die genaue Summe nicht? Und die Krankenkasse sagt ihm, wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, ist Schluss?
Sehr verzwickt die Sache. 
__________________
Viele Grüße Träne
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29.09.2007 18:15 |
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