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Zum Ende der Seite springen Kündigung
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ISIS ISIS ist weiblich
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Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73

Kündigung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
mein Umschulungsbescheid ist durch (habe berichtet), habe jetzt vom AG die Kündigung erhalten, weil meine Abteilung geschlossen wird. Bin immer noch im Krankenstand, Schulbeginn ab 26.11.07, und habe Gleichstellung mit Schwerbehinderung. Es ist ein privater Arbeitgeber, hatte dieses Jahr noch keinen Urlaub weil krank,Frage:
1 Urlaubsgeld muss ausgezahlt werden?
2. Abfindung wg. beriebsbedingter Kündigung?
3. Kündigung rechtswirksam, da Gleichgestellt?
In der Kündigung war kein Datum wie Kündigung zum..... war etwas seltsam. Mein direkter chef ist auch weg, also qualifiziertes Zeugnis kann ich wohl auch in den Wind schreiben....
Das böde is, wenn ich Kündigung akzeptiere, bekomm ich eine Sperre, falls ich nach der Umschulung keine Arbeit bekomme....
Habe den Integrationsfachdienst darauf angesetzt, die will erst mal da anrufen für mich, dann evl. Versorgungsamt informieren...
Habt Ihr noch Rat für mich?
Gruß Isis
08.10.2007 19:57 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
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Hallo Isis,

wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden kann, dann muss dieser selbstverständlich abgegolten werden. Urlaubsgeld ist normalerweise eine tariflich vereinbarte Sache bzw. ist auch dann auszuzahlen, wenn man erkrankt ist, soweit mir bekannt ist.

Eine Gleichstellung schützt leider nicht in jedem Falle vor einer Kündigung, auch eine Schwerbehinderung nicht - um es genau zu sagen, handelt es sich um einen "erweiterten" Kündigungsschutz, nicht um einen völligen Schutz.

Erste Info bez. Kündigung auch hier: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrat...ndigungsschutz/

Die Rechtswirksamkeit kann letztlich nur ein Anwalt beurteilen, da hierbei eine ganze Menge Umstände eine Rolle spielen - Formgerechtheit der Kündigung z.B., Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung etc. - wenn Du Rechtsschutz hast, erkundige Dich auf alle Fälle sofort bei einem Anwalt, Arbeitsrechtsschutz ist hoffentlich im Vertrag mit drinne (mal nachgucken smile)

Der AG weiß von der Gleichstellung?

Weiterhin: hat er das Integrationsamt VOR Ausspruch der Kündigung informiert bzw. dessen "Einverständnis" eingeholt?


Zum Thema "Abfindung" ist zu sagen, daß es - soweit mir bekannt ist - keinen "rechtlichen Anspruch" darauf gibt - Abfindungen sind immer "Verhandlungssache", könnte man sagen. Ein qualifiziertes Zeugnis allerdings steht dir selbstverständlich zu - auch wenn der direkte Chef weg ist.

Das mal für's erste smile

Liebe Grüße,
Biggi

__________________
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10.10.2007 20:32 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
ISIS ISIS ist weiblich
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Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73

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Vien Dank Biggi,
habe heute mit Anwältin telefoniert und eine Klage durch die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht eingereicht. Da ich keinen Arbeitsrechtsschutz habe, kann ich die Kündigungsschutzklage selst einreichen, brauche für die Anhörung auch keinen Anwalt, das alles ist kostenlos für mich. Interessant wirds, wenn keine Einigung erfolgt, schau mer mal....
Die Klage ist mit meiner Gleichstellung begründet, da das Intgrationsamt nicht um Stellungnahme gebeten wurde
Gruß
isis
11.10.2007 13:35 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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ISIS ISIS ist weiblich
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Beiträge: 73

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Hallo,
habe jetzt Tewrmin vor Gericht zur Güteverhandlung, bin ganz aufgeregt....
ma schaun was da raus kommt, hat jemand tips für mich?
Gruß isis
15.10.2007 11:15 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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