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Zum Ende der Seite springen Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend
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ISIS ISIS ist weiblich
B-C


Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73

Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hy,
bin seit Januar krank, seit April gleichgestellt, Umschulung wurde von BFA genehmigt, betriebsbedingt gekündigt worden ohne zustimmung vom Integrationsamt...Klage eingereicht, Güteverhandlung am Do 25.10.07

Ist das unten stehende Gesetz für mich zutreffend?
Bitte um Hilfe
gruß isis

§1 ABs.2 Satz 3 KSCHG Satz 2
Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. 4Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.

(3) 1Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. 2In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. 3Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt im Sinne des Satzes 1 erscheinen lassen.
19.10.2007 18:14 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
B-C


Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
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Hallo isis,

so wie ich Deinen Fall bisher "kenne", ist das mit Sicherheit ein Ansatzpunkt...
Interessant zu wissen wäre auch, wie der Betriebsrat sich zur Kündigung verhalten hat... Ist Dir mitgeteilt worden ob und wie die Anhörung des BRs stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis?
19.10.2007 21:49 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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ISIS ISIS ist weiblich
B-C


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Beiträge: 73

Themenstarter Thema begonnen von ISIS
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wir haben keinen BR und auch keine SchB Vertr. , sowas ist bei uns von der Gesch. LT nicht gewünscht und die Mitarbeiter trauen sich natürlich net...
isis
19.10.2007 22:11 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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Vorstand Vorstand ist männlich
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Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76

RE: Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Isis,
natürlich gilt das Kündigungsschutzgesetz für Dich, wie für jeden anderen Arbeitnehmer!
Auch das Schwerbehindertengesetz findet Anwendung!
Schon vor dem 25.10. kann ich Dir sagen, das die Anhörung / Güteverhandlung zu Deinen Gunsten ausgehen wird. Das Integrationsamt ist um Zustimmung auch von kleinen Unternehmen, die nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, zu bitten. Ohne die Zustimmung wird das Arbeitsgericht die Kündigung für unrechtmäßig erlären müssen.
Liebe Grüße
Wolfgang
22.10.2007 13:18 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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ISIS ISIS ist weiblich
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RE: Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Danke Wolfgang,
beruhigt mich etwas, bin bei solchen Dingen net besonders mutigggg Baby
gruß isis
22.10.2007 22:35 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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