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Grundsicherung volljähriges behindertes Kind |
Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 297
Herkunft: Ba-Wü
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Grundsicherung volljähriges behindertes Kind |
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Hallo zusammen,
Grundsicherung für Schüler ... hab ich zufällig gefunden
hier http://www.bvkm.de/0-10/recht,aktuelle_u...alle_grusi.html
meine Maus bald 19 könnte Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, wenn sie zu Hause wohnen würde ... wie ist das jetzt ... da sie im Internat/Heim ist und Eingliederungshilfe erhält, die die Kosten fürs Internat übernehmen.
SBA 100 H B G
Sollte Sie Grundsicherung beantragen oder hat das irgendwelche Konsequenzen?
Wäre echt Dankbar für einen Tipp.
LG Nele
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11.11.2007 20:17 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Nele am 11.11.2007 um 20:17 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Hallo Nele,
zu verlieren ist eigentlich nichts.
Ich kann Dir erstmal nur kurzfristig antworten, vielleicht hilft Dir erstmal diese Broschüre weiter.
Broschüre zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (PDF-Datei)
Sollte die Grundsicherung aufgrund von § 41 Abs. 3 SGB XII abgelehnt werden, kann dennoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII) bestehen.
__________________
Viele Grüße Träne
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11.11.2007 21:54 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 11.11.2007 um 21:54 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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