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Verschlimmerungsantrag - was genau angeben? |
Andrea 
B-C
 
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 12
Herkunft: NRW
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Verschlimmerungsantrag - was genau angeben? |
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Ein spätes Hallo an Alle 
Ich habe seit 12/05 einen GdB von 30 bezogen auf einseitige hochgradige Schwerhörigkeit, Tinnitus und Clusterkopfschmerzen (ohne Befristung).
Vor einem Jahr ist ein Augenschaden hizugekommen, weshalb ich nun einen Verschlimmerungsantrag stellen möchte.
Müssen in dem Antrag nur Angaben zu den neuen gesundheitlichen Schäden gemacht werden oder alles andere - was ja schon begutachtet wurde - noch einmal aufgeführt werden?
Es kann sein, dass die von einem Neurologen diagnostizierten Clusterkopfschmerzen gar keine sind/waren, sondern die Symptome einer anderen Erkrankung , die mit dem Augenschaden zusammenhängt. Es ist nicht 100%ig sicher, aber wahrscheinlich. Soll ich diese Vermutung mit angeben oder es den Ärzten überlassen, dies in ihren Berichten an das Versorgungsamt gfs anzuführen?. Ich habe seit einem Jahr keine Clusterkopfschmerzanfälle mehr, was aber auch nicht ungewöhnlich ist, da sie nur periodisch im Winter aufgetreten sind. Theoretisch können sie noch kommen, was ich aber eigentlich nicht mehr glaube.
Ich möchte nichts falsch machen und mir deshalb Ärger einhandeln und wäre für Ratschläge dankbar.
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Herzl. Gruß
Andrea
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11.11.2007 23:52 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andrea am 11.11.2007 um 23:52 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Jule 
B-C
 

Dabei seit: 05.08.2006
Beiträge: 327
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RE: Verschlimmerungsantrag - was genau angeben? |
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Hallo Andrea,
bei einem Verschlimmerungsantrag solltest du alle neu hinzugekommenen Erkrankungen aufführen ..., die alten liegen ja bereits beim Versorgungsamt vor.
Zu deiner Frage, was die Vermutung betrifft ...
Hier würde ich nichts dergleichen erwähnen, denn mit Vermutungen kann das Amt nichts anfangen ..., entscheidend ist, was die Ärzte dokumentieren.
Ich wünsch Dir viel Erfolg.
LG Jule
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12.11.2007 12:19 |
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Kaffeekatze 
Administrator
     
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Beiträge: 305
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Zitat: |
Müssen in dem Antrag nur Angaben zu den neuen gesundheitlichen Schäden gemacht werden oder alles andere - was ja schon begutachtet wurde - noch einmal aufgeführt werden? |
Im Verschlimmerungsantrag wird ausdrücklich nur nach neu aufgetretenen/sich verschlimmerten Erkankungen seit dem letzten Bescheid gefragt.
Also, wenn du z.B. Tinnitus hast, der sich jedoch "aktenkundig" nicht verschlimmert hat, weglassen 
Es grüßt die Kaffeekatze
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schwerbehinderung-aktuell.de
Achtung - alle Hinweise und Ratschläge beruhen auf Erfahrung und Recherche.
Es findet keine Rechts- oder medizinische Beratung statt, dies ist auch nicht beabsichtigt.
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12.11.2007 14:51 |
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Andrea 
B-C
 
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Hallo Ihr Zwei und merci für Eure Antworten 
Aber was ist dann hiermit gemeint? (Zitat aus dem Verschlimmerungsantrag-Formular) :
Zitat: |
Sollen nach dem SGB IX alle bei Ihnen bestehenden Gesundheitsstörungen berücksichtigt werden?
0Ja 0Nein
Bei „Nein“ geben Sie bitte unter Nr. 3 die Gesundheitsstörungen an, die neben den bisher zugrundegelegten berücksichtigt werden sollen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren behandelnden Arzt über den Antrag zu unterrichten. Beachten Sie bitte, dass die nicht zu berücksichtigenden Gesundheitsstörungen auch nicht in die Bewertung des Grades der Behinderung einbezogen werden können. |
Wenn "alle " bestehenden Gesundheitsstörungen berücksichtigt werden sollen gehören die "bereits bekannten" doch auch dazu ? Oder kreuze ich besser nein an was dann bedeutet, dass unabhängig von den "bereits bekannten" Gesundheitsstörungen nur die "neu angeführten" nicht aber andere dem VA nicht bekannten Störungen berücksichtigt werden 
Dann habe ich noch ein (oder mehrere ) Fragen zu den Unterlagen, die wenn vorhanden beizufügen sind:
Es geht um meinen Augenschaden. Dieser ist bei einer Vorsorge-OP entstanden durch einen Behandlungsfehler in einer Augenklinik - wurde allerdings erst 2 Tage nach der OP als Beschwerden auftraten von meinem Augenarzt offiziell festgestellt . Gegen diese Klinik läuft z.Zt. ein außergerichtl. Verfahren. Es macht ja sicher keinen Sinne, Unterlagen von dort mit einzureichen - zumal aus deren Sicht ja alles in Odnung war/ist.
Es ist alles i.M. etwas kompliziert für mich, denn mein Tinnitus beeinträchtigt mich im Denken und Begreifen, dass ich alles nicht so richtig blicke. Von daher bitte ich um Nachsicht falls meine Fragen aus Eurer Sicht vlt. dumm oder überflüssig wirken. Ich hatte früher nie solche Probleme 
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Herzl. Gruß
Andrea
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12.11.2007 19:29 |
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Andrea 
B-C
 
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Hallo zusammen,
ich möchte den thread noch einmal hochschubsen, da Eure Antworten für meinen Antrag bzw. für mich wichtig wären (falls jemand doch noch etwas weiß ) ?
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Herzl. Gruß
Andrea
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21.11.2007 12:54 |
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Biggi0001 
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Andrea, Du machst das genau richtig - hochschubsen, wenn nix kommt, manchmal übersieht man was oder wollte noch geantwortet haben, aaaaber  
Also, zur ersten Frage, ich versuche das mal zu übersetzen, das Amtsdeutsch ist ja für viele ein Hemmnis, sich überhaupt mit dem Antrag auseinander zu setzen....
Zitat: |
Sollen nach dem SGB IX alle bei Ihnen bestehenden Gesundheitsstörungen berücksichtigt werden? (= Gutachten von den Ärzten angefordert werden, die Unterlagen von Sachbearbeitern und Gutachtern durchgeackert werden etc.) |
Die Frage ist nicht so dumm wie sie im ersten Moment erscheinen mag - es gibt Menschen, denen ist es z.B. lieber, daß bei einer Gesundheitsstörung nichts "aktenkundig" wird - aus den verschiedensten Gründen, sei es weil sie sich Sorgen um den Datenschutz machen, ggf. irgendwo mal den Bescheid vorzulegen gedenken - oder sei es einfach, daß jemand nicht möchte daß z.B. sein Hausarzt möglicherweise(!) erfährt, daß er noch bei anderen Ärzten war/ist etc etc..
Zitat: |
"Wenn nicht, dann bitte die Gesundheitsstörungen angeben, DIE neben den bisher zugrundegelegten berücksichtigt werden sollen |
Sozusagen nochmal, um alle Fehler auszuschließen - die Gesundheitsstörungen auflisten, die man berücksichtigt haben will ... und natürlich wird ein bestehender Bescheid/Befund vom "letzten Mal" mit einbezogen - hier ist jedoch zu beachten, daß sich Erkrankungen seltenst "aufaddieren".
Beispiel für das Gleiche ist noch lang nicht das Gleiche (wenn man für "Beulen" einen GdB bekäme):
Keine Erhöhung:
Du rennst dir das Knie an, hast da jetzt ne dicke Beule und sagst "au Backe, das sieht aber ätzend aus und tut weh und ich kann das Knie nimmer richtig beugen" - Stimmt. ---- Ob du nun aber möglicherweise ne zweite Beule am Schienbein dazukriegst, spielt dann schon keine Rolle mehr und mehr als wehtun kann's eh nicht, denn wehtun ist eh schon meistens pauschal mit drin. In diesem Falle würden beide Beulen sozusagen unter einen Hut geschoben, der GdB würde nicht erhöht.
Erhöhung:
Du haust dir das Knie an und hast da ne Beule und kannst das Knie nicht mehr richtig beugen. Jetzt haust du noch das ANDERE Knie an und der gleiche Effekt - ne Beule am Knie und Schwupps! kannst du nicht mehr sitzen, weil du BEIDE Beine nicht mehr beugen kannst --> GdB höher 
Zitat: |
Beachten Sie bitte, dass die nicht zu berücksichtigenden Gesundheitsstörungen auch nicht in die Bewertung des Grades der Behinderung einbezogen werden können. |
Ist klar - für Auskunft verweigern gibbet keinen GdB.
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Zitat: |
Es geht um meinen Augenschaden. Dieser ist bei einer Vorsorge-OP entstanden durch einen Behandlungsfehler in einer Augenklinik - wurde allerdings erst 2 Tage nach der OP als Beschwerden auftraten von meinem Augenarzt offiziell festgestellt . Gegen diese Klinik läuft z.Zt. ein außergerichtl. Verfahren. Es macht ja sicher keinen Sinne, Unterlagen von dort mit einzureichen - zumal aus deren Sicht ja alles in Odnung war/ist. |
Einmal das - weiterhin müsste der Augenschaden erwartbar dauerhaft vorhanden sein und nicht korrigierbar (z.B. durch Brille, etc.). Ein "neutraler" Augenarzt würde sicherlich die verbliebene Sehfähigkeit testen und beurteilen können - und darum gehts ja.
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21.11.2007 14:25 |
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Andrea 
B-C
 
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Hallo Biggi 
..... das hast du sehr anschauilich beschrieben *lol* .... merci . Deine Ausführungen haben mir jetzt Klarheit verschafft und ich weiß, was ich nun genau ausfüllen muss.
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Herzl. Gruß
Andrea
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21.11.2007 16:58 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andrea am 21.11.2007 um 16:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Andrea 
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Hallo Biggi ,
tja ...inzwischen musste ich mich leider ins Krhs. legen und habe den Antrag erst heute bearbeiten und online absenden können.
Etwas ist für mich aber noch unklar. Es geht um die Einverständniserklärung bzgl. der Auskünfte und Unterlagen:
Zitat: |
Mein Einverständnis gilt auch für Unterlagen, welche Ärzte und Einrichtungen von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben. Die beteiligten Ärzte entbinde ich ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Auskünfte und Unterlagen im Feststellungsverfahren verwendet werden. |
Da gibt es einen Passus im Antrag, dass man seine Einverständniserklärung auch einschränken kann......
Zitat: |
Falls ich diese Einverständniserklärung widerrufen oder einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben. |
....von der ich nicht so recht weiß, wie diese gesonderte Erklärung auszusehen hat oder aussehen darf (?)
Es geht um den Augenschaden und die Klinik, welche ihn verursacht hat. Der Bericht liegt ja meinem Aa vor.
Ebenfalls war ich in einer Uni-Klinik, um mir eine Zweitmeinung einzuholen. In diesem Bericht sind einige Fehler enthalten, welche die ganze Sache in ein falsches Licht rücken, auch der liegt meinem Aa vor. Außerdem wird dort behauptet, dass ich zum 2. vereinbarten Termin nicht erschienen wäre was nicht stimmt. Ich habe ihn mit nachvollziehbarer Begründung abgesagt.
Von diesen beiden Unterlagen/Berichten möchte ich nicht, dass sie dem Versorgungsamt vorgelegt werden. Und das möchte ich mit der o.g "schriftl. Einschränkung" bewirken. Ich weiß aber nicht wie ich das zu Papier bringen soll. Das Kind beim Namen nennen oder irgendwie anders? Hm.... ich bin da etwas überfragt. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.
Ich habe in den letzten 3 Jahren so viel Pech gehabt mit Ämtern, Rentenversicherngsträger, Krankenkasse u.s.w. und möchte nicht, dass eine Art Formfehler o.Ä. dazu führt, dass ich noch mehr Schwierigkeiten bekomme.
Ich würde mich freuen, wenn du eine Idee, Anregung oder besser noch Erfahrungen dazu hättest.
Den Antrag habe ich heute online abgeschickt und muss ihn und weitere Unterlagen ect. nebst dieser "Einschränkung der Erklärung" auch noch auf dem Postweg einreichen.
Herzl. Grüße
Andrea
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Herzl. Gruß
Andrea
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10.12.2007 22:24 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andrea am 10.12.2007 um 22:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
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Hi Andrea - wenn du deine Einverständniserklärung einschränken möchtest, würde ich IMMER für Klartext bei der Begründung, warum die Einschränkung gemacht wird, plädieren.
Allerdings kann es dann passieren, daß die gesamte "Augen-Sache" rausgenommen wird, wenn keine anderweitigen Befunde diesbezüglich vorliegen, die den Schaden bestätigen und welches Ausmaß/welche Auswirkungen er hat.
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11.12.2007 01:05 |
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Andrea 
B-C
 
Dabei seit: 05.11.2007
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Hallo Biggi,
danke für deine schnelle Antwort und deinen Rat. Ich denke, ich lasse die Einschränkung weg. Wenn es deswegen Schwierigkeiten geben sollte kann ich immer noch nach einem Bescheid Widerspruch einlegen und die Angelegenheit erklären bzw. aufklären. In dem BEricht der Uni-Klinik sind Fehler,welche man eindeutig widerlegen kann.
Einen Befundbericht gibt es auf jeden Fall von meinem Augenarzt worin steht,was es genau für ein Schaden ist und das er von Dauer sein wird.
Herzl. Grüße
Andrea
__________________
Herzl. Gruß
Andrea
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11.12.2007 12:31 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andrea am 11.12.2007 um 12:31 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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11.12.2007 17:56 |
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