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Zum Ende der Seite springen Merkzeichen G ?
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heinz77 heinz77 ist männlich
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Merkzeichen G ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo.

Als neuer gleich mal eine frage.

Ich bin 52 jähre beziehe seit 1997 eine BU rente und habe einen GDB von 30.

War jetzt zur reha und im entlassungsbericht steht.

Leistungsbild aus Ärztlicher Sicht.

1.Aufgrund der unveränderten klinischen Symptomatik bleibt der Patient arbeitsunfähig.Arbeitsunfähigkeit erreicht der P. für die zuletzt ausgeübte
Nebetätigkeit aktuell und voraussichtlich auch mittelfristig nicht.


2.Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ebenfalls unter dreistündiges Leistungsbild.Insbesondere ist auch die zumutbare gehstrecke auf deutlich unter 4x500 Meter reduziert.

Die DRV hat mir schon mitgeteilt das ich jetzt Erwerbsunfähig bin und Anspruch auf die volle rente habe.(Myelopathie)

Nun zur Frage,habe beim zuständigen Versorgungsamt einen verschlimmerungsantrag gestellt mit dem Markenzeichen G.

Habe ich eine reelle chance das zu bekommen.
22.11.2007 12:21 heinz77 ist offline Beiträge von heinz77 suchen Nehmen Sie heinz77 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Heinz - der Grad der Behinderung hat nichts mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu tun - sind zwei verschiedene Sachen.

Ob Du Aussicht auf "mehr GdB" hast, kann man so nicht so einfach sagen.

Myelopathie ist ja eine Schädigung der Halswirbelsäule (http://de.wikipedia.org/wiki/Zervikale_Myelopathie)...ohne jetzt genaueres zu wissen, wie stark ausgeprägt das ist, welche "Nebenwirkungen" dir entstehen etc. - offenbar hält immerhin der Arzt das Merkzeichen G für angemessen ... "Wegstrecke deutlich unter 2000 Mtr." - das hilft schon mal.

Aber um mit der blanken Info "Myelopathie" etwas mehr dazu sagen zu können, müsste man Hellseher sein. smile- es geht in Deinem Fall wohl eher weniger um die eigentliche Diagnose, sondern die Auswirkungen, die die Myelopathie auf Dich bzw. deine Bewegungsfähigkeit bzw. deine Teilhabe am sozialen Leben hat.

Voraussetzung für G ist im Allgemeinen:

Funktionsbeeinträchtigungen an den unteren Gliedmaßenoder an der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich allein einen GdB von wenigstens 50 bedingen. (Alternativ: Funktionsbeeinträchtigungen an den unteren Gliedmaßen mit einem GdB unter 50, wenn sich diese sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. Versteifung des Hüft-, Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arteriellen Verschlußkrankheiten mit einem GdB von 40.

oder

Innere Leiden, z.B. mit Beeinträchtigung der Herzleistung oder Einschränkung der Lungenfunktion, die für sich allein einen GdB von wenigstens 50 bedingen - und bei geistig behinderten Menschen, die sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können.

oder

Störung der Orientierungsfähigkeit, z.B. starker Einschränkung der Sehfähigkeit, bei geistiger Behinderung oder aber auch bei Epileptikern (hier ist die Stärke und Häufigkeit der Anfälle das Kriterium)

Das ist jetzt nur die Kurzversion, die ausführlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen G findest du z.B. HIER

LG, Biggi

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22.11.2007 13:23 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
heinz77 heinz77 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von heinz77
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Hallo

danke das hilft schon mal.

ausserdem kommt noch eine ausgeprägte Gonarthrose hinzu worauf ich ja 1997 30 gdb erhielt.

im entlassungsbericht (Gutachten?) der reha steht max. 50 bis 100 meter dann muss eine pause von 5 minuten eingelegt werden,und nach 250 metern ist erst mal für 30 minuten schluss.

und das die mir dann sofort die volle erwerbsminderungsrente zugestehen ist doch auch ein indiz.

alle unterlagen sind beim versorgungsamt,wie lange kann das dann dauern?

Heinz.
22.11.2007 14:39 heinz77 ist offline Beiträge von heinz77 suchen Nehmen Sie heinz77 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Heinz,

nochmals: der Grad der Erwerbsminderung hat nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun. In so fern ist das null und kein Indiz, tut mir leid, das so grade heraussagen zu müssen.

Du siehst das ganz simpel daran, daß ein GdB von 30 rechtlich gesehen "nix" ist ... keine "Schwer"behinderung im rechtlichen Sinne - trotzdem bist du seit 1997 erwerbsgemindert smileUmkehrschluss auch : ein hoher GdB bedingt nicht zwangsläufig eine Erwerbsminderung.

Wie lang das dauern kann, ist unterschiedlich je nach Auslastung der Verwaltungen - ich kenne Fälle, da ist der Bescheid (bei eindeutiger Aktenlage natürlich) nach drei bis vier Wochen da gewesen, andere haben auch schon locker 6 Monate gewartet (Berlin ist mir da beispielsweise mal eben in den Kopf gekommen).

Bitte habe aber auch Verständnis für die Verwaltungen - berufstätige Antragsteller oder auch Arbeitssuchende werden manchmal(!!) vorgezogen, wenn die Entscheidung über den GdB nachweislich zeitkritisch -meist auf Kündigungsschutz etc. bezogen- ist.

Ist aber auch egal - falls Dir ein höherer Grad der Behinderung zustehen würde und falls man dir dann auch noch das G zuerkennt, gilt das immer rückwirkend zum Antragsdatum. Somit geht dir nichts durch die Lappen.

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