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Merkzeichen G ? |
heinz77 
Benutzer

Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 2
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Hallo.
Als neuer gleich mal eine frage.
Ich bin 52 jähre beziehe seit 1997 eine BU rente und habe einen GDB von 30.
War jetzt zur reha und im entlassungsbericht steht.
Leistungsbild aus Ärztlicher Sicht.
1.Aufgrund der unveränderten klinischen Symptomatik bleibt der Patient arbeitsunfähig.Arbeitsunfähigkeit erreicht der P. für die zuletzt ausgeübte
Nebetätigkeit aktuell und voraussichtlich auch mittelfristig nicht.
2.Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ebenfalls unter dreistündiges Leistungsbild.Insbesondere ist auch die zumutbare gehstrecke auf deutlich unter 4x500 Meter reduziert.
Die DRV hat mir schon mitgeteilt das ich jetzt Erwerbsunfähig bin und Anspruch auf die volle rente habe.(Myelopathie)
Nun zur Frage,habe beim zuständigen Versorgungsamt einen verschlimmerungsantrag gestellt mit dem Markenzeichen G.
Habe ich eine reelle chance das zu bekommen.
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22.11.2007 12:21 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von heinz77 am 22.11.2007 um 12:21 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
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Hallo Heinz - der Grad der Behinderung hat nichts mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu tun - sind zwei verschiedene Sachen.
Ob Du Aussicht auf "mehr GdB" hast, kann man so nicht so einfach sagen.
Myelopathie ist ja eine Schädigung der Halswirbelsäule (http://de.wikipedia.org/wiki/Zervikale_Myelopathie)...ohne jetzt genaueres zu wissen, wie stark ausgeprägt das ist, welche "Nebenwirkungen" dir entstehen etc. - offenbar hält immerhin der Arzt das Merkzeichen G für angemessen ... "Wegstrecke deutlich unter 2000 Mtr." - das hilft schon mal.
Aber um mit der blanken Info "Myelopathie" etwas mehr dazu sagen zu können, müsste man Hellseher sein. - es geht in Deinem Fall wohl eher weniger um die eigentliche Diagnose, sondern die Auswirkungen, die die Myelopathie auf Dich bzw. deine Bewegungsfähigkeit bzw. deine Teilhabe am sozialen Leben hat.
Voraussetzung für G ist im Allgemeinen:
Funktionsbeeinträchtigungen an den unteren Gliedmaßenoder an der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich allein einen GdB von wenigstens 50 bedingen. (Alternativ: Funktionsbeeinträchtigungen an den unteren Gliedmaßen mit einem GdB unter 50, wenn sich diese sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. Versteifung des Hüft-, Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arteriellen Verschlußkrankheiten mit einem GdB von 40.
oder
Innere Leiden, z.B. mit Beeinträchtigung der Herzleistung oder Einschränkung der Lungenfunktion, die für sich allein einen GdB von wenigstens 50 bedingen - und bei geistig behinderten Menschen, die sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können.
oder
Störung der Orientierungsfähigkeit, z.B. starker Einschränkung der Sehfähigkeit, bei geistiger Behinderung oder aber auch bei Epileptikern (hier ist die Stärke und Häufigkeit der Anfälle das Kriterium)
Das ist jetzt nur die Kurzversion, die ausführlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen G findest du z.B. HIER
LG, Biggi
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22.11.2007 13:23 |
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heinz77 
Benutzer

Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 2
Themenstarter 
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Hallo
danke das hilft schon mal.
ausserdem kommt noch eine ausgeprägte Gonarthrose hinzu worauf ich ja 1997 30 gdb erhielt.
im entlassungsbericht (Gutachten?) der reha steht max. 50 bis 100 meter dann muss eine pause von 5 minuten eingelegt werden,und nach 250 metern ist erst mal für 30 minuten schluss.
und das die mir dann sofort die volle erwerbsminderungsrente zugestehen ist doch auch ein indiz.
alle unterlagen sind beim versorgungsamt,wie lange kann das dann dauern?
Heinz.
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22.11.2007 14:39 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von heinz77 am 22.11.2007 um 14:39 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
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Hallo Heinz,
nochmals: der Grad der Erwerbsminderung hat nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun. In so fern ist das null und kein Indiz, tut mir leid, das so grade heraussagen zu müssen.
Du siehst das ganz simpel daran, daß ein GdB von 30 rechtlich gesehen "nix" ist ... keine "Schwer"behinderung im rechtlichen Sinne - trotzdem bist du seit 1997 erwerbsgemindert Umkehrschluss auch : ein hoher GdB bedingt nicht zwangsläufig eine Erwerbsminderung.
Wie lang das dauern kann, ist unterschiedlich je nach Auslastung der Verwaltungen - ich kenne Fälle, da ist der Bescheid (bei eindeutiger Aktenlage natürlich) nach drei bis vier Wochen da gewesen, andere haben auch schon locker 6 Monate gewartet (Berlin ist mir da beispielsweise mal eben in den Kopf gekommen).
Bitte habe aber auch Verständnis für die Verwaltungen - berufstätige Antragsteller oder auch Arbeitssuchende werden manchmal(!!) vorgezogen, wenn die Entscheidung über den GdB nachweislich zeitkritisch -meist auf Kündigungsschutz etc. bezogen- ist.
Ist aber auch egal - falls Dir ein höherer Grad der Behinderung zustehen würde und falls man dir dann auch noch das G zuerkennt, gilt das immer rückwirkend zum Antragsdatum. Somit geht dir nichts durch die Lappen.
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22.11.2007 15:00 |
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