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"Hörgeräteversorgung" |
sternschnuppe 
Moderator
   

Dabei seit: 14.09.2006
Beiträge: 633
Herkunft: sternenhimmel
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Zitat: |
Seit dem Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes der Gesetzlichen Krankenversicherung im April 2007 wurden für die Kostenübernahme der Hilfsmittel neue Bestimmungen erlassen. Ins Gesetz wurde aufgenommen, dass "für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsaufwand Ausschreibungen nicht zweckmäßig" sind. Es wurden keine Vorgaben gemacht, ab wann ein erhöhter Dienstleistungsaufwand vorliegt. |
Resolution zur Finanzierung von Hörgeräten
Es sind die Urheberrechte zu beachten! // Träne
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*Gehörlos*
Frohes Weihnachten & Guten Rutsch
Neuen Jahr 2008
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10.12.2007 08:07 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von sternschnuppe am 10.12.2007 um 08:07 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Paulchen
Benutzer

Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 3
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RE: "Hörgeräteversorgung" |
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Das ist ne glatte Diskriminierung seitens der Krankenkassen,ebenso konnte ich noch nichts über die Ausführungsbestimmungen des persönlichen budgets herausbekommen;d.h.wieweit das auf soziale Leistungen wie ALG 1 oder 2 angerechnet wird.
momentan steck ich da in einem Teufelskreis,ohne HG,welche meine beidseitige hochgradige Innenohrschwerhörigkeit etwas kompensieren,kein job,aber wie die Geräte vom ALG bezahlen?Es müssten mal die Leute,welche so eiskalt über das Schicksal anderer befinden,mal in die gleiche situation kommen.
Oder besser ein zitat von R.v.Weizsäcker:
Nicht behindert zu sein ist ein Privileg,das einem jederzeit wieder genommen werden kann
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10.12.2007 18:02 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Paulchen am 10.12.2007 um 18:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 292
Herkunft: Ba-Wü
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Hallo Paulchen,
ich hoffe das hilft dir weiter ... schau hier:
http://www.kv-gehoerlos-ffo.de/Webseiten/budget.htm
LG Nele
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10.12.2007 18:51 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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RE: "Hörgeräteversorgung" |
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Zitat: |
Original von Paulchen
...d.h.wieweit das auf soziale Leistungen wie ALG 1 oder 2 angerechnet wird.
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Hallo Paulchen,
auf das Arbeitslosengeld 1 wird überhaupt (außer Nebeneinkommen über dem Freibetrag von 165,00 Euro) nichts angerechnet.
Und bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist es soweit ebendso, denn das persönliche Budget ist zweckbestimmt. Es ist dafür bestimmt, das sich die behinderten Menschen (also wir) sich ihre Sachleistungen "selbst" einkaufen. Das heißt konkret, das es nicht angerechnet wird.
Auszug aus dem SGB II
§11 Abs. 3 Satz 1
Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
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Viele Grüße Träne
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10.12.2007 20:12 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 10.12.2007 um 20:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.561
Herkunft: Bonn
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11.12.2007 17:19 |
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Cat
Moderator
   
Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 33
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Zitat: |
Original von Nele
Hallo Paulchen,
ich hoffe das hilft dir weiter ... schau hier:
http://www.kv-gehoerlos-ffo.de/Webseiten/budget.htm
LG Nele |
Hallo Nele und Paulchen,
Wie mir seit gestern erst bekannt ist, fallen Hörgeräte, ein Rollstuhl etc. nicht in die Kategorie der budgetfähigen Leistungen. Dies ergibt sich aus der Budgetverordnung:
Zitat: |
BudgetV § 1 Anwendungsbereich
Die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, der Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger richten sich nach den folgenden Vorschriften. |
Im angesprochenen §17 Abs 2-4 SGB IX heißt es nämlich:
Zitat: |
2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten gebunden. |
"alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe" ist so zu verstehen, daß die vom Budget eingekaufte Leistung (wie z.B. Hilfe bei der Grundpflege) täglich (neu) benötigt werden muß , nicht nur einmalig, wie der Erwerb eines Hörgerätes oder Rollstuhles (als "einmalig" zählt auch, wenn das betreffende Hilfsmittel bspw. aller 2 Jahre erneuert werden muß o.ä.).
Derartige Hilfsmittel fallen nach wie vor unter die Hilfsmittelverordnung, können und müssen also durch einen behandelnden Arzt verordnet werden.
Ich bedaure es, durch diese Information vielleicht ein paar Hoffnungen zerstören zu müssen, aber so sieht die rechtliche Lage nun mal aus. Ich lerne fast täglich Neues hinzu und demnach, liebe Nele, ist die verlinkte Website nicht ganz auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Cat
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13.12.2007 10:03 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 13.12.2007 um 10:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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