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Zum Ende der Seite springen Rückstufung von Pflegestufe 3 in 1-Bestandsschutz
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Ottocar


Dabei seit: 14.12.2007
Beiträge: 1

geschockt Rückstufung von Pflegestufe 3 in 1-Bestandsschutz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mein 37 jähriger Sohn ist seit 2 Jahren in einer kirchlichen Einrichtung, die Rente, das Pflegegeld und Kindergeld geht seit dieser Zeit an das Sozialamt und von dort werden die Kosten für die Unterbringung und Taschengeld gezahlt.Da wir eine starke soziale Bindung haben, holen wir ihn alle 2 Wochen von Freitag- Sontag nach Hause und verbringen auch den Urlaub und die Festtage wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten bis Neujahr gemeinsam, meist 50 -60 Tage im Jahr.
Gerrit ist 100 schwerbehindert und in seinem Ausweis hat er die Merkzeichen B,a.G und H. Seit DDR-Zeiten galt er als schwerpflegebedürftig und 2002 wurde er in die Stufe 3 eingestuft.In 2007 erfolgte eine Nachbegutachtung, da wurde er in Stufe 1 zurückgestuft. Nach Einspruch bei der AOK erfolgte nochmals eine Nachbegutachtung durch den MDK mit dem gleichen Ergebnis.Nun ist in der modernen Einrichtung nicht so ein hoher Pflegebedarf erforderlich wie in unserem Eigenheim.Dort gibt es Fahrstuhl, Türöffner, ebenerdige Dusche und eine von vorn zu öffnende Badewanne. So etwas haben wir zu Hause natürlich nicht und wir müssen unseren Sohn teilweise zu zweit die Treppe herunterführen, bzw. beim Baden ständig dabei sein, ohne Hilfestellung geht da nichts.Ich will jetzt die Hilfestellungen nicht weiter ausführen, aber an seinem Zustand hat sich gegenüber 2002 nur geändert, dass er fast selbständig isst, natürlich muß die Nahrung vorbereitet werden.
Meine konkreten Fragen an das Forum lauten: 1.gibt es evtl. für solch einen Fall einen sog. Bestandsschutz, also dass ich die Rückstufung nicht in Kauf nehmen muß??? 2. Ist es gerechtfertigt, dass das Sozialamt das Kindergeld vollständig einkassiert, oder steht uns als Eltern evtl. ein prozentualer Anteil zu , etwa 55/365 ???
Mfg
Ottocar
17.12.2007 11:43 Ottocar ist offline Beiträge von Ottocar suchen Nehmen Sie Ottocar in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
Co-Admin


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Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg

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Hallo Ottocar,

einen Bestandschutz gegen Rückstufungen gibt es nicht.

Zu Deiner zweiten Frage gibt es sogar ein Urteil. Siehe AZ 13 K 2752/06.

__________________
Viele Grüße Träne
17.12.2007 17:10 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Cat
Moderator


Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 33

RE: Rückstufung von Pflegestufe 3 in 1-Bestandsschutz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo ottocar,

erging nach der neubegutachtung durch den mdk ein widerspruchsbescheid (gegen den ein weiterer widerspruch nicht möglich ist)? oder habt ihr lediglich eine benachrichtigung erhalten? wo wurde die erneute begutachtung durchgeführt, wahrscheinlich nicht bei euch zu hause?
wieviel prozent des pflegegeldes erhaltet ihr für die tage, an denen ihr euren sohn zuhause/im urlaub etc. betreut bzw. zahlt dann das sozialamt ein höheres taschengeld? müsste nicht auch das sozialamt interesse an einer richtigstellung haben oder wird nach dem motto "ist doch euer bier, wenn ihr ihn nachhause holt" verfahren?

lg cat
17.12.2007 21:30 Cat ist offline E-Mail an Cat senden Beiträge von Cat suchen Nehmen Sie Cat in Ihre Freundesliste auf
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