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Palli2000 Palli2000 ist männlich
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Dabei seit: 18.06.2008
Beiträge: 4

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Hallo,

nachdem ich nun schon eine Weile mitlese hier, habe ich auch mal ein für uns wichtiges Anliegen.

Wir, das heißt:

Ich: 37, 100 % Behindert aufgrund einer Trisomie 21, chronischer Niereninsuffizienz mit Dialyse und einigen anderen Einschränkungen aufgrund meiner angeborenen Behinderung.
Meine Frau: 23, arbeitssuchend,
Mein Sohn: 4 Jahre

Mittlerweile haben wir den 3 Antrag auf eine größere Wohnung gestellt, da wir in einer 2 Zimmer Wohnung mit insgesamt 57 m² leben.
Die ersten beiden Absagen konnten wir vielleicht noch nachvollziehen.
Den letzten Antrag haben wir nach der Diagnose der chronischen Niereninsuffizienz gestellt. Das Jobcenter hat auch alle Unterlagen dazu, weswegen ich auch schon aufgefordert wurde, die Rente zu beantragen.

Heute kam nun zu unserem Wohnungsersuchen wieder die Absage mit der Begründung, das ein Wohnraum von 50 m² für 3 Personen angemessen und ausreichend ist.

Auf meine Begründung, das ein weiterer Raum für mich sehr wichtig ist, da die Dialyse sehr anstrengend ist und ich keine Rückzugsmöglichkeit in der jetzigen Wohnung habe, geht man gar nicht ein.

Hat vielleicht jemand noch einen Tip für mich ?

Gruß

Björn
13.12.2008 18:46 Palli2000 ist offline E-Mail an Palli2000 senden Beiträge von Palli2000 suchen Nehmen Sie Palli2000 in Ihre Freundesliste auf
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Flora2
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Dabei seit: 18.11.2008
Beiträge: 26

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Hallo Björn,
Du bist im Recht. 57 qm für drei Personen, und das bei schwerer Krankheit, ist nicht in Ordnung. Allgemein sagt man, bei drei Personen sind 75 qm angemessen. Björn,das Problem ist nur, dass die Jobcenter versuchen, rumzutricksen. ALso manchmal muss man sich wehren, und das ist gar nicht so einfach. Leider kommt es vor,dass gerade Behinderte schlecht behandelt werden.
Ich rate dir daher, dir Hilfe zu suchen. Hast du einen Behindertenverband ? Oder privat jemand, der euch unterstützt ? Es gibt auch in Städten meist einen Behindertenbeauftragten,, an den kannst du dich auch wenden. Die Adresse kann man z. B. im Rathaus bekommen.
Viel Erfolg.

Grüßle
Flora
14.12.2008 08:54 Flora2 ist offline E-Mail an Flora2 senden Beiträge von Flora2 suchen Nehmen Sie Flora2 in Ihre Freundesliste auf
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paraplegiker paraplegiker ist männlich
M


Dabei seit: 13.07.2008
Beiträge: 151
Herkunft: Engers am Rhein

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Aus den Wohnungshilferichtlinien (gleiche Werte auch für Sozialwohnungen mit WBS oder Wohngeld, Hartz 4) Den Mehrbedarf z.B. für Rollstuhlfahrer habe ich aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen, weil es hier darum nicht geht:

Richtgrößen für Wohnflächen in m2
1 Personenhaushalt 48,50
2 Personenhaushalt 62,00
3 Personenhaushalt 76,00
4 Personenhaushalt 95,00
5 Personenhaushalt 113,50
6 Personenhaushalt 124,00

Das sagt doch alles!

Herbert
14.12.2008 12:23 paraplegiker ist offline E-Mail an paraplegiker senden Homepage von paraplegiker Beiträge von paraplegiker suchen Nehmen Sie paraplegiker in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von paraplegiker: fgqrecht@engers.de
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Palli2000 Palli2000 ist männlich
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Beiträge: 4

Themenstarter Thema begonnen von Palli2000
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Hallo Flora und Herbert,

danke Euch beiden für eure Antworten.
Die Vorgaben sind die eine Sache. Dann gibt es ja noch die Ausführungsvorschriften. Genau dort ist geregelt, dass eben in Berlin diese 50 m² für drei Personen ausreichend sind. Es soll wohl auch so im Berliner Sozialgesetzbuch geregelt sein. leider habe ich die entsprechenden §§ noch nicht gefunden, geschweige denn, überhaupt das "Berliner Sozialgesetzbuch" als solches. Mir sagte jemand, dass dort stehen soll, dass sich die 50 m² auf die Hauptwohnräume beziehen soll. Und nach meiner Kenntnis zählen dann Bad und Küche nicht dazu. In dem Fall hätten wir dann so ca. 30 m². Das schärftste ist ja, als ich dies der Dame mitteilte, sagte sie mir, das wäre Mietrecht, was aber nichts mit dem Sozialrecht zu tun hätte.

Das mit dem Rumtricksen habe ich ja schon mit dem Mehrbedarf gemerkt. 6 Monate mußte ich kämpfen, um 61 € mehr zu bekommen.

Ich hatte mich hier schon mal an eine Sozialstation gewandt. Als die nette Dame meine Schreiben gesehen hatte, sagte sie mir, besser könne sie es auch nicht schreiben und wir müßten jetzt die Antwort auf unseren Widerspruch abwarten, bevor siie uns im nächsten Schritt, dem Sozialgericht, unterstützen könnte.

Bei anderen Stellen ist es momentan sehr schwer, da ich die Dialyse noch nicht so gut vertrage. Das heißt, wenn alles gut läuft, bin ich Dienstags oder Donnerstags (jeweils nach der Dialyse) Fit und kann Termine wahr nehmen. Zur Zeit ist es aber häufiger so, das es eben nicht so gut läuft und ich im Prinzip an diesen beiden Tagen vor mich hin dämmer und gar nicht in der Lage bin irgendwelche Termine wahr zu nehmen, geschweige denn mal richtig beim Amt auf dem Tisch zu hauen.

Leider habe ich ja auch keinen Rechtsschutz mehr, da wir seit einem halben Jahr soviel Kosten wie möglich einsparen mußten, da ich ja einiges bezahlen mußte und Arbeit sich ja erledigt hatte.

Das mit dem Behindertenbeauftragten werde ich mal versuchen Dienstag in Erfahrung zu bringen. Vielen Dank für den Tipp.

Entschuldigt, wenn ich soviel Texte, aber das erste mal in meinem Leben, kann etwas mal nicht alleine Regeln. Unter dieser Situation hier leidet auch die Familie, was mich am meisten fertig macht.

Danke Euch.

Gruß

Björn
14.12.2008 16:35 Palli2000 ist offline E-Mail an Palli2000 senden Beiträge von Palli2000 suchen Nehmen Sie Palli2000 in Ihre Freundesliste auf
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paraplegiker paraplegiker ist männlich
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Hallo Björn,

ein "Berliner Sozialgesetzbuch" gibt es nicht, noch nie gehört und wenn, dann geht Bundesrecht immer noch über Landesrecht. Anscheinend will man Dich einfach abwimmeln.

Ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht da zwar nur, wenn ein "Dringender Bedarf" besteht, der für 3 personen und 50 qm in Berlin noch nicht gegeben ist. Aber der behinderungsbedingte Flächenmehrbedarf ist dabei nicht berücksichtigt - und das gilt nicht nur für Rollifahrer, sondern es können auch andere behinderungsbedingte Gründe sein (wie bei Dir). Näheres zum dringenden Bedarf in Berlin siehe hier. Da steht auch, dass Du zu den Betroffenen zählst: "Schwerbehinderte, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der anerkannten Leiden für sie objektiv ungeeignet sind"
Herbert
14.12.2008 17:10 paraplegiker ist offline E-Mail an paraplegiker senden Homepage von paraplegiker Beiträge von paraplegiker suchen Nehmen Sie paraplegiker in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von paraplegiker: fgqrecht@engers.de
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Flora2
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Hallo Björn,
Leider habe ich ein Problem damit, LINks einzustellen. Aber ich sag dir, wo du die Vorschrift findest, besser gehts gar nicht, steht beim Jobcenter !. Klick mal an das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf , dort in der Leiste links " Leistungsgewährung ", und dann "Kosten der Unterkunft " . Dort findest du dann genau das Merkblatt mit der Richtlinie. und da steht :
Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein

f = wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse....dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum ( ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung steht:
für 3 Personen = 2 Wohnräume mit insgeamt 50 qm Wohnfläche der Wohnung.


So weit.
ALso genau, wie du geschrieben hast. Nur stimmt es nicht, dass das mit dem Sozialrecht nichts zu tun hätte. Und das kannst du jetzt beweisen, ein Berliner Jobcenter selber schreibt das ! Ich würde das ausdrucken und gleich einen neuen Antrag stellen, mit Kopie dieser Vorschrift. .Trotzdem versuch auch, den Behindertenbeauftragten um HIlfe zu bitten. VIelleicht gehts dann etws schneller.

Du wirst auch das schaffen, da bin ich sicher, lass mal jetzt den Kopf nicht hängen.

Grüßle
Flora
14.12.2008 20:17 Flora2 ist offline E-Mail an Flora2 senden Beiträge von Flora2 suchen Nehmen Sie Flora2 in Ihre Freundesliste auf
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Flora2
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Hallo Björn, wollte dir noch einen Tip geben.
Die Seite " www.tacheles-sozialhilfe.de " ist sehr gut für Fragen zum ALG II . Dort könntest du z. B,. auch fragen, ob du wegen der Dialyse sogar noch mehr Wohnraum haben könntest,. z. B. auf jeden Fall ein drittes Zimmer. Viele Betroffene lesen mit, und auch Mtarbeiter der Jobcenter, die guten WIllen haben. Die geben gute Ratschläge.

Grüßle
FLora
14.12.2008 21:06 Flora2 ist offline E-Mail an Flora2 senden Beiträge von Flora2 suchen Nehmen Sie Flora2 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Flora2,

nochmal vielen Dank. Das ist das was noch gefehlt hat.

Hab jetzt auch einen Beschluss des LSG Berlin gefunden:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 14. Senat
Az.: L 14 B 768/08 AS ER

Dort ging es um einen ähnlichen Fall wie unserem und die Richter meinten auch, das die Ausführungsvorschrift nicht eindeutig ist bezügl. des Wohnraumes.

Ich werde die ganzen Infos die ich jetzt bekomme in den Widerspruch mit reinlegen.
Soweit mein Rechtsverständis ist, kann das Jobcenter die ganzen Sachen nicht ignorieren, sondern muß ja in irgendeiner Form darauf reagieren.

Tacheles kenne ich. Dort werde ich es auch nochmal probieren.

LG

Björn
14.12.2008 22:33 Palli2000 ist offline E-Mail an Palli2000 senden Beiträge von Palli2000 suchen Nehmen Sie Palli2000 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Björn,
lass Dich von diesen wiederlichen Amtsschimmeln ja nicht ins Boxhorn jagen, Du bist voll im Recht und hast einen Anspruch auf eine grössere Wohnung. Meine Vorschreiber haben Dir ja jetzt alle Möglichkeiten aufgezeigt. Viele Sachbearbeiter haben leider überhaupt keine Ahnung, was die mit ihrem Unwissen anderen antun.
Schütte sie mit Gesetzestexten und Befunden zu. Wenn die nähmlich sehen, daß sich einer in der Materie auskennt und das auch noch richterlich bestätigt wurde, werden die nähmlich ziehmlich kleinlaut.

Ich glaube fest daran, Daß Du Erfolg haben wirst.

Alles Gute
Wolfgang Freude

__________________
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Wolfgang
15.12.2008 21:00 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ermunternden Worte.

Das was Du gesagt hast, entspricht genau dem, was ich erreichen will.
Nach allem was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, bekomme ich solangsam neuen Biss.

Ich werde das Forum auf jeden Fall auf dem laufenden halten.


Gruß


Björn
15.12.2008 21:18 Palli2000 ist offline E-Mail an Palli2000 senden Beiträge von Palli2000 suchen Nehmen Sie Palli2000 in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Björn,
das ist genau die richtige Einstellung, viele Menschen lassen sich von irgendwelchen amtlichen Bescheiden einschüchtern, und sind der Meinung die werden schon Recht haben, dem ist aber leider nicht so. Da sitzen so viele Nieten, die in der privaten Wirtschaft nicht die geringste Chance auf einen Arbeitsplatz hätten. Also immer daran denken, das sind ganz " normale " Menschen, naja zumindest die Hälfte davon und die machen auch viele Fehler. Sei froh, daß Du hier bei uns gelandet bist. Hier gibt es viele kompetente Mitglieder, die einem bei fast jedem Problem weiterhelfen können.

Alles Gute
Wolfgang

__________________
mfG
Wolfgang
15.12.2008 21:29 Manitoba ist offline Beiträge von Manitoba suchen Nehmen Sie Manitoba in Ihre Freundesliste auf
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