chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
potts 
Benutzer

Dabei seit: 29.08.2008
Beiträge: 5
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chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Hallo zusammen,
so, neu im Forum vielleicht dem ersten Beitrag (hoffentlich im richtigen Forum) eine kurze Vorstellung von mir: männlich, 32 Jahre alt, kaufmännischer Angestellter in einem Unternehmen, das heute verkauft wurde, mit Leib und Seele Fussballfan und Pfadfinder...
wesentlicher aber die Krankheit, von der ich im April durch eine Blutspende zufällig erfahren habe...Diagnose Hepatitis B, Behandlung mittlerweile durch eine spezielle Hepatitis-Klinik, diagnostiziert als chronisch - nach mehr und mehr Beschäftigung mit dem Thema kam jetzt kürzlich auch die Frage nach einem Behindertenausweis zum Tragen. Meine Ärztin schätzt einen GdB von ca 30 % - genaueres legt meines Wissens das Versorgungsamt fest. Unsere firmeninterne Schwerbehindertenvertretung rät absolut dazu, den Ausweis zu beantragen.
Irgendwie bin ich mir aber dennoch unsicher, ob ich diesen Schritt nun gehen soll. Es klingt merkwürdig, aber mit 32 Jahren einen solchen Ausweis zu beantragen ist ein seltsames Gefühl. Da ist viel Unsicherheit und Unwissenheit. Kann ich dadurch Nachteile haben? Vielleicht ist es absurd, aber ich versuche immer Vor- und Nachteile abzuwägen. Entdecke aber bisher nur "Vorteile" (wenn man es denn so nennen will), kann mir aber nicht vorstellen, dass es nicht auch Nachteile geben soll...vielleicht kann mir der ein oder andere hier weiterhelfen? Muss ich etwas beachten bei der Beantragung? Wann den Arbeitgeber informieren? Wie hierbei vorgehen? Woran denken? Was besser nicht tun?
Danke schonmal im Voraus, ich hoffe, ich hab jetzt nicht mit dem ersten Beitrag alle Regeln missachtet hier im Board.
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31.08.2008 23:16 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von potts am 31.08.2008 um 23:16 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
berndf 
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Dabei seit: 24.02.2007
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Chronische Hepatitis
ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
ehemals: chronische Hepatitis ohne Progression
mit geringer (klinisch-) entzündlicher Aktivität . . . . . . . . . . . . . 30
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, gering entzündliche
Aktivität
mit mäßiger (klinisch-) entzündlicher Aktivität . . . . . . . . . . . . . 40
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, mäßig entzündliche
Aktivität
mit starker (klinisch-) entzündlicher Aktivität . . . . . . . . . . . . . .
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, stark entzündliche
Aktivität
Ich würde einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen . Ohne den Arbeitgeber zu informieren. Erst mal sehen, was das Versorgungsamt macht.
Erst wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit über 50 Grad hast, dann erst den Arbeitgeber informieren.
Bernd
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01.09.2008 07:13 |
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Pelli
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Herkunft: Bad Münstereifel
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Zitat: |
Original von potts
Hallo zusammen,
so, neu im Forum vielleicht dem ersten Beitrag (hoffentlich im richtigen Forum) eine kurze Vorstellung von mir: männlich, 32 Jahre alt, kaufmännischer Angestellter in einem Unternehmen, das heute verkauft wurde, mit Leib und Seele Fussballfan und Pfadfinder... |
Hallo Potts, klar bist du richtig hier. Danke dass du noch kurz etwas zu dir geschrieben hast. Es ändert zwar nichts an den Ratschlägen, aber es macht das ganze für uns anschaulicher 
Zitat: |
Original von potts
wesentlicher aber die Krankheit, von der ich im April durch eine Blutspende zufällig erfahren habe...Diagnose Hepatitis B, Behandlung mittlerweile durch eine spezielle Hepatitis-Klinik, diagnostiziert als chronisch - nach mehr und mehr Beschäftigung mit dem Thema kam jetzt kürzlich auch die Frage nach einem Behindertenausweis zum Tragen. Meine Ärztin schätzt einen GdB von ca 30 % - genaueres legt meines Wissens das Versorgungsamt fest. Unsere firmeninterne Schwerbehindertenvertretung rät absolut dazu, den Ausweis zu beantragen. |
Versorgungsamt oder Kreisverwaltung. Je nachdem wo du wohnst. Mit 30 % hättest du schonmal einen Vorteil davon, also Antrag stellen. Deine Schwerbehindertenvertretung rät dir schließlich auch dazu.
Zitat: |
Original von potts
Irgendwie bin ich mir aber dennoch unsicher, ob ich diesen Schritt nun gehen soll. Es klingt merkwürdig, aber mit 32 Jahren einen solchen Ausweis zu beantragen ist ein seltsames Gefühl. Da ist viel Unsicherheit und Unwissenheit. Kann ich dadurch Nachteile haben? Vielleicht ist es absurd, aber ich versuche immer Vor- und Nachteile abzuwägen. Entdecke aber bisher nur "Vorteile" (wenn man es denn so nennen will), kann mir aber nicht vorstellen, dass es nicht auch Nachteile geben soll...vielleicht kann mir der ein oder andere hier weiterhelfen? Muss ich etwas beachten bei der Beantragung? Wann den Arbeitgeber informieren? Wie hierbei vorgehen? Woran denken? Was besser nicht tun? |
Das kann ich verstehen. Ich bin jetzt 31 Jahre alt und musste den Antrag schon vor einiger Zeit stellen. Ich hatte keine andere Wahl mehr, aber das ist hier nicht wichtig. Nachteile sind schnell geklärt. Eigentlich hast du keine Nachteile, weil du nicht verpflichtet bist deinen Ausweis vorzuzeigen oder ihn in Anspruch zu nehmen. Du entscheidest also darüber, wer davon weiß und wer nicht. Wenn du nicht willst, dass dein Arbeitgeber davon erfährt, musst du auch ihm nichts sagen.
Und nun die Vorteile. Die hängen vom Grad der Behinderung ab, den du bekommst. Deine Ärztin meinte schon 30 %, damit wärst du schon auf der ersten Hürde. Mit 30 % kannst du dich einem Schwerbehinderten mit 50 % gleichstellen lassen und somit genießt du Kündigungsschutz. Das ist wohl der größte Vorteil. Weiterhin kannst du einen Pauschbetrag von der Steuer abschreiben. Immerhin 310 Euro
Wenn du 50 % bekommst, hast du weitere Vorteile. Über mehr Urlaub bis hin zu höheren steuerlichen Abschreibungen. 50 % wären 570 Euro, mehr Prozente geben höhere Pauschbeträge.
Mit 50 % kommst du in den Genuß von Vergünstigungen wie verbilligter Eintritt etc. Dieser wird in der Regel immer ab 50 % gewährt (als für alle Schwerbehinderten).
Weitere Vorteile findest du unter Nachteilausgleiche auf Schwerbehinderung-Aktuell
Da kommt noch einige zusammen, was du aber nicht immer nutzen kannst. Für einiges brauchst du Merkzeichen, für die du aber keine Grundlage hast mit deiner Erkrankung.
Berndf hat dir die Prozente ja schon reinkopiert, da kannst du schauen ob du dich wiederfindest. Du solltest in der Begründung auch darauf Bezug nehmen.
Zitat: |
Original von potts
Danke schonmal im Voraus, ich hoffe, ich hab jetzt nicht mit dem ersten Beitrag alle Regeln missachtet hier im Board.  |
Nein, natürlich nicht. Du hast eine anständige Frage gestellt und die notwendigen Hintergrundinfos gegeben. Ales im Rahmen.
Ich empfehle dir auch dringend einen Antrag zu stellen und zu schauen was rauskommt. Dann kannst du immernoch entscheiden, ob du die Vorteile nutzt oder nicht. 30 % würden dir aber wie gesagt schon Aufgrund deines Kündigungsschutzes helfen, den man brachen kann wenn man immer wieder mal im Krankenhaus ist oder krank geschrieben wird.
Gruß Pelli
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Nicht die Krankheit ist entscheidend, sondern Ihre Folgen!
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01.09.2008 09:36 |
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Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Hallo Potts,
erstmal schön, dass Du hier her gefunden hast... :-)
Alles was meine Vorschreiber geschrieben haben ist im Großen komplett richtig... Nur möchte ich einiges noch ergänzen/erweitern..
Bernd schreibt: "Erst wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit über 50 Grad hast, dann erst den Arbeitgeber informieren."
Prinzipiell richtig, aber wenn Du bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellst, wir eh der Arbeitgeber befragt (und auch Deine Schwerbehindertenvertretung)... wie der "übliche" Verfahrensweg bei Euch ist, würde ich mit der SBV besprechen... in einigen Firmen gehört es (ohne Nachteile) zum "guten Ton", den Arbeitgeber zu informieren a la "Hallo, ich habe einen GdB von 30 und Gleichstellung beantragt...nicht, dass ihr Euch wundert, da wird wohl eine Abfrage bei Euch kommen"... in anderen lässt man des dann lieber wieder...wie gesagt, das hängt von der Firma ab und müsste die SBV wissen....
Von "Vorteilen" zu reden bei einer Schwerbehinderung bzw. körperlichen Einschränkung finde ich immer nen bissl "makaber" (auch wenn ich es manchmal so ausdrücke...lach)... es sind und bleiben Nachteilsausgleiche, die man durch den eingeschgränkten Gesundheitszustand erhält...
Mehr Urlaub z. B. klingt zum Beispiel erstmal, wie ein Vorteil...aber das man ihn meistens auch braucht...um mehr Regenerierungsphasen zu haben und damit seine Gesundheit zu schonen...des ist dann auch wieder ein Nachteilsausgleich....
Oder der erhöhte Steuerfreibetrag....den bekommt man ja aus gutem Grunde...die "Kosten", die eine dauerhafte Erkrankung mit sich bringt, sind ja nicht so wenig (Fahrtkosten zu Ärzten u. ä.) sodass dort der Steuerfreibetrag auch schon wieder ein Nachteilsausgleich ist....
Was den erweiterten Kündigungsschutz angeht, den man auf jeden Fall ab einem GdB von 50 erhält (oder eben bei Gleichstellung ab GdB 30)... so darf man sich nicht täuschen lassen.... man ist natürlich auch dann kündbar... selbst, wenn man im Krankenhaus ist oder lange Arbeitsunfähigkeitszeiten aufweist... es ist aber längst nicht mehr so leicht... Und der erweiterte Kündigungsschutz bezieht sich nur auf Kündigungsverfahren, die mit der Erkrankung in Verbindung stehen... gegen allgemeine Rationalisierung hat man kaum mehr Kündigungsschutz... außer, dass vielleicht man in einer Sozialauswahl ein bissl besser dasteht als Kollegen ohne GdB...
By the way, Pelli, man spricht nicht von Prozenten der Behinderung, sondern vom GdB = Grad der Behinderung...
Potts, auf jeden Fall kann ich Dich verstehen, dass Du Dich scheust einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung zu stellen in Deinem Alter... aber... Du hast nunmal diese Erkrankung und Einschränkungen im Vergleich zu anderen "in Deinem Alter" (und darauf wird immer geguckt...) und daher solltest Du sie anerkennen lassen... Man weiß nie, was einem im Leben noch "blüht" und wo diese Anerkennung dann tatsächlich mal "nützlich" sein kann (z. B. im Bezug auf das Arbeitsverhältnis)... Ich habe meinen ersten GdB mit 30 bekommen durch eine Krebserkrankung...3 Jahre später kam die Epilepsie hinzu...und nun "tummel" ich mich inzwischen bei einem GdB von 90 herum...und das mit 37 Jahren...
Alles Gute und liebe Grüße
Martin
P. S. ... Fußballfan? Von welchem Verein denn? *mal mit der grün-weißen WerderFahne schwenke...*ggg
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01.09.2008 10:46 |
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Pelli
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Dabei seit: 21.07.2008
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Zitat: |
Original von Schlumpfi
By the way, Pelli, man spricht nicht von Prozenten der Behinderung, sondern vom GdB = Grad der Behinderung...
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I know ... damit es verständlicher ist spreche ich aber oft von Prozenten, der Ausdruck wird von vielen Menschen eher verstanden als "Der Grad der Behinderung"... der Unterschied ist mir aber schon klar, wie ich auch beweisen kann... habe ja folgendes geschrieben 
Zitat: |
Original von Pelli
Und nun die Vorteile. Die hängen vom Grad der Behinderung ab, den du bekommst.
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Nicht die Krankheit ist entscheidend, sondern Ihre Folgen!
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01.09.2008 10:57 |
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Schlumpfi 
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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ein wenig "off topic", aber dohc wichtig hier zu schreiben:
Ich denke, man sollte schon die richtigen Bezeichnungen verwenden, damit keine Unstimmigkeiten oder Verwunderungen eintreten...wenn hier über Prozente gesprochen wird und dann der Bescheid über einen Grad der Behinderung kommt, ist es schon verwirrend...
In einem Rezept steht auch nicht ein Tütchen Zucker... das kann vieles sein... beim einem 1000gr, beim anderen 10gr... daher gibt man die korrekte Bezeichnung an (doofes Beispiel, mir fällt gerade kein anderes ein *lach)
Aber da diese Diskussion "off topic" ist zur gestarteten Fragestellung, bitte ich, solche Grundsatzdiskussionen gerne per Mail mit mir "auszufechten" *lach" ... hat bei Bernd und mir auch schon zu einem netten Austausch geführt... Mailadresse in meinem Profil...
Liebe Grüße
Martin
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01.09.2008 11:05 |
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berndf 
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RE: chronische Hepatitis B und der Behindertenausweis |
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Ich finde, er sollte erst mal ein Antrag auf Schwerbehinderung stellen, ehe wir hier zum Teil 2 kommen.
Wenn er einen Grad von 30 bekommt, kann er versuchen eine Gleichstellung zu bekommen. (Beim zuständigen Arbeitsamt wo du wohnst, nicht wo der Arbeitgeber ist)
Dann wird nach der Antragsstellung auch der Arbeitgeber darüber informiert.
Die zuständige Schwerbehinderung sollte dich bei der Antragsstellung beraten.
Alles andere wurde ja hier schon geschrieben.
bernd
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01.09.2008 16:15 |
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potts 
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jo, für den Anfang schonmal lieben Dank für Eure Beiträge! Ich werd das denn mal in die wege leiten - bei meinem zuständigen Versorgungsamt geht das sogar online, wobei ich derart sensible Daten ganz sicher nicht über das Internet preisgebe...
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01.09.2008 23:00 |
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Pelli
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Vorsicht Falle!!!
Du kannst den Antrag Online ausfüllen, aber abschicken musst du ihn mit der Post... war bei mir auch so, hab mich gefreut, dass das Online geht und dann musste ich ihn trotzdem mit der Post schicken...
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02.09.2008 09:55 |
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potts 
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wie gesagt, ich würde das eh nicht online machen.
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02.09.2008 19:01 |
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potts 
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so, seit gestern ist der Bescheid in meinem Briefkasten, GdB 40 - mit "Heilungsvorbehalt", d.h. in einem Jahr wird wohl noch einmal überprüft, wie es um meinen Gesundheitszustand steht. Ist das üblich? Was sind jetzt die nächsten Schritte? Werden Rentenstelle und Finanzamt automatisch informiert? Muß ich da etwas beantragen? Wie sag ich es meinem Arbeitgeber...mein Chef weiß zwar ohnehin Bescheid, aber die Personalabteilung bis dato nicht...wäre nett, wenn Ihr mir nochmal etwas auf die Sprünge helfen könntet, danke!
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14.12.2008 13:45 |
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potts 
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ich bin so frei und schieb mich nochmal nach oben, vielleicht findet sich ja doch jemand, der mir helfen kann?
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24.12.2008 00:27 |
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