Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Hallo,
Ich bin neu hier, und hoffe dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich hatte hatte im Juni eine TMMR OP (Gebärmutterhalskrebs) dabei wurden Gebärmutter, beide Eierstöcke und Lymphknoten entfernt, danach eine Chemo/Radio Therapie.
Nun habe ich nur 50 % Schwerbehinderung bekommen.
Ich hatte aber von der Frauenärztin gehört das es mindestens 60 % dafür gibt.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Ich habe auch immer noch Probleme mit Blase/Darm und linkes Bein nach der Radio.
Vielen Dank
Kerstin
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18.12.2008 18:36 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von nitsrek1204 am 18.12.2008 um 18:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Manitoba 
Benutzer

Dabei seit: 30.12.2007
Beiträge: 216
Herkunft: Wetzlar, Hessen
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RE: Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Hallo Kerstin,
um Deine schwere Krankeit tut es mit wircklch leid. Aber ich glaube, falls es hier nicht auch betroffene gibt, daß Dir da kaum einer weiterhelfe kann. Es Gibt aber ein super Portal, das nennt sich Krebs-Kompass. Bitte in Google eingeben. Dort wirst Du so viele Ansprechpartner haben, das es kaum glauben kannst. Ich persöhnlich wünsche Dir natürlich gute Besserung und alles Liebe und Gute für die Zukunft. Wenn Dir das Forum in irgendeienerweis weiterhelfen konnte, lass es uns bitte wissen. Würde mich über einen Erfolg für Dich sehr freuen.
Alles Liebe und Gute wünscht Dir
Wolfgang
PS: Falls wir keinen Kontakt mehr haben sollten wünsche ich Dir schon einmal im voraus ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Start in neue Jahr. 
__________________
mfG
Wolfgang
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18.12.2008 21:24 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Manitoba am 18.12.2008 um 21:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Jule 
B-C
 

Dabei seit: 05.08.2006
Beiträge: 366
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Hallo Kerstin,
ob es sich lohnt, Widerspruch einzulegen..., das kann dir niemand im Voraus sagen ... ich würde es an deiner Stelle riskieren .... denn zu verlieren hast du nichts ....
Wie der Widerspruch auszusehen hat , das kannst du hier im Forum nachlesen.
Ich wünsche dir viel Glück.
Liebe Grüße Jule
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20.12.2008 21:15 |
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Jule 
B-C
 

Dabei seit: 05.08.2006
Beiträge: 366
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20.12.2008 21:17 |
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nitsrek1204
Dabei seit: 18.12.2008
Beiträge: 3
Themenstarter 
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RE: Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Hallo Wolfgang,
Danke im Krebsforum bin ich schon. Jeder hat eine andere Krankheit und die meisten haben auch 50 % obwohl es meiner Meinung nach nicht richtig ist, es müssten 60 % sein. Mal sehen.
Ich wünsche Dir auch ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2009.
LG
Kerstin
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21.12.2008 11:44 |
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nitsrek1204
Dabei seit: 18.12.2008
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Hallo Jule,
Danke Dir, ich glaub ich versuchs einfach, wer nicht wagt der nicht gewinnt 
Dir auch ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
LG
Kerstin
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21.12.2008 11:45 |
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Yabbo 
Benutzer

Dabei seit: 26.12.2008
Beiträge: 4
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RE: Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Hallo,
da ich selber davon betroffen bin und mich viel erkundigt habe, kann ich Dir folgendes sagen:
Der GdB setzt sich nicht immer ganz alleine aus der Krankheit zu sammen.
Hier spielt das Alter bei einigen Krankenheitsbildern auch eine wichtige Rolle.
Dein Krankheitsbild ist eins davon.
Die 50 GdB sind für Dein geschildertes Krankenbild schon mal richtig.
Wenn Du aber noch im Gebärfähigen Alter bist, d.h. bis 32 (vielleicht auch 35, bin mir da nicht ganz sicher), dann bekommst Du 60 GdB. Denn hier wird das Alter berücksichtigt. Denn leider kannst Du nach so eine OP keine Kinder mehr bekommen 
Wenn sich nach den statistischen 5 Jahren, keine weiterer Turmor bildet (was Dir zu wünschen wäre), dann wird nur der Verlust der Organe berücksichtigt. Was bedeutet, dass sich der GdB verringert.
Solltest Du aber noch sehr jung sein, spielt dürfte auch dann noch das Alter eine Rolle spielen (bin mir aber nicht ganz sicher).
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26.12.2008 23:52 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Yabbo am 26.12.2008 um 23:52 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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schmidt.61 
Benutzer

Dabei seit: 21.02.2008
Beiträge: 31
Herkunft: brandenburg
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RE: Gebärmutterkrebs wieviel % |
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Hallo,
Was die Altersgrenze für einen noch zu berücksichtigenden Kinderwunsch betrifft, gehen die Sachverständigen lt. den Kommentaren zu den Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit mittlerweile bis an die 50 Jahre heran.
Es gibt dazu einen Beschluß vom April 1986, " Bei Verlust der Eierstöcke oder der Gebärmutter ist der GDB nach den "Anhaltspunkten" (26.13) auch vom Lebensalter der Frau abhängig. Tritt der Verlust in jüngerem Lebensalter ein, wird die Frau aber dann älter als 50 Jahre, so stellt sich die Frage, ob allein das Älterwerden eine wesentliche Änderung im Sinn des §48 SGB X darstellt. Hierzu hat auch der Beirat im April 1986 festgestellt, daß das Älterwerden der Frau für sich allein gesehen noch keine wesentliche Änderung in den Verhältnissen darstellen könnte. (Das heißt, wenn man wegen Punkt 26.13 einen GDB erhalten hat, kann er nicht herabgesenkt werden, nur weil man älter und nicht mehr fruchtbar wäre/ist).
Im Wesentlichen seien drei Fälle zu unterscheiden:
1. Waren für die Erstfeststellung des GDB h o r m o n e l l e Ausfallerscheinungen maßgebend und bilden sich diese mit dem Älterwerden zurück, dann liegt eine wesentliche Besserung vor (Rückstufung des GDB?)
2.Haben außergewöhnliche psychoreaktive Störungen zur GDB-Beurteilung geführt und haben sich diese gebessert, so liegt ebenfalls eine wesentliche Änderng vor (Rückstufung?)
3. Ist allerdings lediglich wegen der regelhaften (Psychischen) Auswirkungen eines nicht zu realisierbaren Kinderwunsches ein GDB eingesetzt worden, so ist in der Regel der GDB beizubehalten, weil sich meist nicht nachweisen läßt, daß solche Auswirkungen im Alter nicht mehr oder in geringerem Maße vorhanden sind
Beschluß des Sachverständigenbeirats vom 23.4.1986
Der GDB für einen malignen Gebärmuttertumor hängt vom Stadium ab.
Bei T1a N 0 M 0 gibt es für 5 Jahre (Heilungsbewährung 50 GDB), danach wird herabgestuft. Da aber noch andere Organe entnommen wurden, müßte er viel höher angesetzt werden (80), deshalb würde ich das Argument mit dem Kinderwunsch auch ausdrücklich betonen im Antrag, damit man nicht auf unter 30 gestuft werden kann nach Ablauf der Heilungsbewährung.
Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine, ich selbst habe dieses ausführlich in meinem Verschlechterungsantrag angegeben (Ausfall der Eierstöcke wegen OP).
Viel Glück und Gesundheit.
LG, Heike
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27.12.2008 21:38 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von schmidt.61 am 27.12.2008 um 21:38 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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