Wie werde ich volle EM-Rente wieder los? |
Hans Wurst 
Benutzer

Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 9
Herkunft: Hessen
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Wie werde ich volle EM-Rente wieder los? |
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Liebe Leidensgenossen und -innen,
ich habe mich zwar gerade erst angemeldet; darf ich trotzdem mal mein Problem schildern?
chronologisch:
27.01.08: Schlaganfall
14.02.08: Schwerbehindertenausweis beantragt (durch Klinik)
14.03.08: Klinik beantragt Reha bei DRV
18.03.08: Reha abgelehnt (= Rentenantrag, aber das wußte ich da noch nicht)
30.03.08: Reha von GKV genehmigt
29.03.08: GdB 70 + Merkzeichen G, B festgestellt
30.04.08: Reha beendet
24.07.08: DRV: Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit
30.07.08: GKV reklamiert Dispositionsrecht nach § 51 SGB V (ohne mein Wissen)
13.08.08: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragt
18.08.08: Untersuchung durch Arbeitsmediziner auf eigenen Wunsch
19.08.08: Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.08.08 befristet 1 Jahr
25.08.08: ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen
18.09.08: Widerspruch gegen Rentenbescheid
24.09.08: Feststellung der vollen Fahrtauglichkeit durch Neurologen
06.10.08: Feststellung der Arbeitsfähigkeit in Teilzeit durch Hausarzt
01.11.08: DRV bietet "Teilhabe am Arbeitsleben" an
09.11.08: Antrag auf BEM bei der DRV
26.11.08: Ladung zur ärztlichen Untersuchung durch DRV
02.12.08: BEM von DRV abgelehnt
Das sind die Ereignisse im Telegrammstil. Mir wurde also die volle EM-Rente nach Aktenlage bewilligt. Aber anders als prognostiziert könnte ich meinen Lebensunterhalt jetzt wieder selbst verdienen; denn die Folgen des Schlaganfalls haben sich recht gut zurückgebildet. Mein Arbeitsverhältnis ruht z.Zt. wegen der Zeitrente; mein AG steht aber auf dem Standpunkt, daß solange ein Sozialversicherungsträger Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, das BEM nicht durchgeführt werden kann. Lt. Auskunft unserer Schwerbehindertenvertretung ist der AG im Recht. Ich frage mich jetzt allerdings, warum die DRV jetzt eine Untersuchung einfordert, da ist doch bestimmt irgentwo ein Pferdefuß? Das ist meine Frage, was meint ihr???
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Liebe Grüße von
Hans Wurst
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08.12.2008 17:12 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Hans Wurst am 08.12.2008 um 17:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Hans Wurst 
Benutzer

Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 9
Herkunft: Hessen
Themenstarter 
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RE: Wie werde ich volle EM-Rente wieder los? |
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Tja, ich weiß, daß das eine verzwickte Sache ist; O-Ton SoVD: "So einen Fall hatten wir noch nicht..."
Aber ich habe etwas neues angeleiert und den IFD (Integrationsfachdienst) um Hilfe gebeten. Und hier scheints tatsächlich noch eine völlig andere Lösung zu geben. Genaues weiß ich erst nächste Woche, dann poste ich es hier.
Vorerst liebe Grüße
Hans Wurst
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11.12.2008 09:29 |
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Hans Wurst 
Benutzer

Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 9
Herkunft: Hessen
Themenstarter 
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RE: Wie werde ich volle EM-Rente wieder los? |
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So, ich bin die Rente los bzw. die volle wird in eine teilweise EM-Rente umgewandelt und zwar rückwirkend ab 1. August. Damit dürfte die GKV gezwungen sein, der DRV die zuviel gezahlte Rente zu erstatten und mir die Differenz auszuzahlen. Zusätzlich wird mein AG den Krankengeldzuschuß nachzahlen. Stellt sich nur die Frage, ob ich dem Sozialamt die erhaltenen Hartz-IV-Leistungen aus den Nachzahlungen zurück zahlen muß 
In diesem Sinne
beschaulichen Jahreswechsel wünscht
Hans Wurst
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27.12.2008 12:31 |
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Schlumpfi 
Moderator
   

Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 736
Herkunft: Jesberg (Hessen)
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Selbstverständlich musst Du zu viel gezahlte öffentliche Leistungen auch zurückerstatten....
Die staatliche Hilfe wird nach der tatsächlichen Bedürftigkeit gerechnet.... als Du sie beantragt hast, warst Du tatsächlich bedürftig.... da du nun aber rückwirkend doch nicht bedürftig warst, musst du das zurückzahlen.... da du ja auch verpflichtet bist, die Änderung deiner Einkommensverhältnisse (auch rückwirkend) mitzuteilen...
Lieben Gruß
Martin
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30.12.2008 17:40 |
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Hans Wurst 
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Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 9
Herkunft: Hessen
Themenstarter 
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Danke, lieber Martin,
dann kann ich mich schon mal seelisch drauf vorbereiten.
Rutsche gut!
Liebe Grüße
Hannes
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30.12.2008 18:46 |
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