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Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulagen) |
Kaffeekatze 
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Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulagen) |
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Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter
kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulagen)
gem. § 23 Abs. 4 BSHG
(jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII)
zum Download
Vorbemerkung
Die Träger der Sozialhilfe haben in ihren jeweiligen Gesundheitsämtern einen medizinischen Dienst, der ihnen bei Bedarf fachkundige Beratung und Begutachtung sowohl im Einzelfall wie auch in grundsätzlichen Fragen bietet. Auch bei der Entscheidung zur Gewährung von Mehrbedarf für krankheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung nach § 23 (4) des Bundessozialhilfegesetzes (jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII) ist ein solcher fachlicher medizinischer Rat für den Sozialhilfeträger in der Regel erforderlich.
Dieser Begutachtungsleitfaden soll zur Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung bei der Begutachtung beitragen und sowohl dem Sozialamt als auch dem/der Hilfesuchenden die medizinischen Kriterien nachvollziehbar machen.
Viele Jahre waren die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge von 1974 für die Gewährung von Krankenkostzulagen nach dem BSHG (jetzt SGB XII) für Sozialhilfeträger und Begutachtung maßgeblich. Dabei ging die Grundlage dieser Empfehlungen auf den Wissensstand von weit vor 1974 zurück.
Im Laufe der Jahre ergaben sich mit teilweise gravierend veränderten und neuen Erkenntnissen in der Ernährungswissenschaft und Medizin Veränderungen in der medizinischen Beurteilung. In den Bundesländern und Kommunen entwickelte sich eine teilweise sehr unterschiedliche Beurteilungspraxis. Die ärztliche Begutachtung vor Ort musste den jeweils aktuellen Stand der Erkenntnisse berücksichtigen. So war auch die fachliche Diskussion unter den ärztlichen Gutachtern bemüht, die Beurteilungskriterien nach dem neuesten Erkenntnisstand von Medizin und Ernährungswissenschaft auszurichten und im Sinne einer möglichst nach gleichen Kriterien erfolgenden Begutachtung zu gemeinsamen Begutachtungsleitlinien zu kommen.
Inzwischen hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997 eine Schrift mit aktualisierten Empfehlungen herausgegeben die „Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulage in der Sozialhilfe“, 2., völlig neubearbeitete Auflage 1997 (im Folgenden: „Empfehlungen“).
Diese Schrift des Deutschen Vereins ist insgesamt gesehen eine nützliche Hilfe für die in dieser Materie Tätigen. Für die Begutachtung sind allerdings einige Abweichungen von den Schlussfolgerungen der „Empfehlungen“ erforderlich. Bestimmte Vorschläge erscheinen nach neuestem Wissensstand nicht haltbar, besonders aber sind manche Erkenntnisse der in der Schrift enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Gutachten nicht
folgerichtig umgesetzt (z. B. bezüglich lipidsenkender, purinreduzierter, natriumdefinierter Kost, Diabetes mellitus). Hierzu finden sich weitere Angaben im Folgenden.
Aus diesem Grunde entschloss sich die Arbeitsgruppe zur Erstellung dieses Begutachtungsleitfadens, der den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Lehrmeinung und Literatur einschließlich der Gutachten in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge berücksichtigt. Die Ergebnisse mehrerer ärztlicher Arbeitsgruppen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu dieser Thematik, sowie praktische Erfahrungen von Gesundheitsämtern in der Zusammenarbeit mit Sozialämtern zur Gewährung von Mehrbedarfszuschlägen flossen ebenfalls in diesen Leitfaden ein.
Der vorliegende Begutachtungsleitfaden soll eine Orientierungshilfe für die Begutachtung in den Gesundheitsämtern darstellen, kann aber nicht die Beurteilung in Einzelfall ersetzen, bei der begründete Abweichungen denkbar sind.
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14.09.2006 15:42 |
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