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Antrag auf Vergünstigung von KFZ Steuer (50%) |
Biggi0001 
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Herkunft: Bonn
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Antrag auf Vergünstigung von KFZ Steuer (50%) |
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Antrag auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer
Einen Antrag auf Vergünstigung (Ermäßigung in Höhe von 50 v.H.) bei der Kraftfahrzeugsteuer können schwerbehinderte Menschen stellen die
das Merkzeichen „G“ = gehbehindert und
das Merkzeichen „Gl“ = gehörlos –auch ohne G-
mit orangefarbigem Flächenaufdruck im Ausweis haben (§3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz)
Diese schwerbehinderten Menschen haben ein Wahlrecht zwischen einer Kfz-Steuerermäßigung
von 50 %
„Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln –Kauf einer Gebührenmarke notwendig-
Beantragung:
Antragsvordruck auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer ausfüllen,
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis –ohne Wertmarke-
Schwerbehindertenausweis
Kfz-Schein
Alle vorgenannten Unterlagen –zusammen- dem für die Kfz-Steuer zuständigen Finanzamt vorlegen und Steuerermäßigung eintragen lassen.
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18.07.2006 21:31 |
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