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Klagen sollen kosten |
Chris
B-C
 
Dabei seit: 26.05.2006
Beiträge: 119
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Habe heute etwas gelesen und setze es z. Info mal hier rein....
Gebühren für Sozialgerichtverfahren.....
http://www.erlacher-hoehe.de/Arbeitsdateien_%20Web/PKHBegrenzG.pdf
http://www.erlacher-hoehe.de/Arbeitsdateien_%20Web/Sozialgerichtsgesetz_BTD
16-1028.pdf
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04.12.2006 19:00 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Chris am 04.12.2006 um 19:00 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
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Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung von sozialverträglich bemessenen Pauschalgebühren vor, die im Unterliegensfalle auch von Versicherten, Leistungsempfängern und Behinderten zu zahlen sind. ... mal wieder konträr und wird vermutlich ein Aufheulen auslösen, aber ich finde die Idee gar nicht soooo schlecht...
Gesetzesfassung:
.....Die Leistungen der Prozesskostenhilfe sind daher auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zu begrenzen. Dazu sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen:
- Zum einen werden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigiert, um der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht eine angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihrem einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen ist.
Schließlich werden die Vorschriften über das Verfahren verbessert, um sicherzustellen, dass die für den Bezug von Prozesskostenhilfe maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers einheitlich und zutreffend erfasst werden.
Ich bin ja im Allgemeinen für "Recht für alle", aber ich finde auch, daß aus verschiedenen Gründen jeder Mistkram vor Gericht geschleppt wird, was ja eigentlich nicht nötig wäre....wenn ich dran denke, daß um 30 cm Baumhöhen gestritten wird - hmpf.
Wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, dann zahlt ja die "Gegenseite" die Gebühren, sozusagen....aber "Lustklagen" werden mit der Eigenbeteiligung vermieden.
Außerdem lohnt sich bestimmt der Hinweis, daß viele Streitigkeiten von sogenannten Schiedsleuten bzw. Ombudsleuten beigelegt werden können - diese Verfahren sind (wenn ich mich recht erinnere) kostenlos bzw. kostengünstig und wenn man sich nicht mit dem Urteil abfinden kann, dann steht der Rechtsweg nach wie vor offen!
Die Schiedsleute gibts z.T. sogar branchenspezifisch 
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04.12.2006 23:31 |
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Vero 
B-C
 
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Beiträge: 14
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Hallo Biggi
Dake für die interessanten Links.
Du hast schon recht, damit werden die Klagen am Gericht weniger. Was mich nur so stört ist, daß man sich bei der Gerichtskostenhilfe total offen legen muß und das auch noch ein paar Jahre nach dem Prozeß. Das Gericht prüft nämlich, ob man in der Lage ist die Gerichtskosten zurückzuzahlen.
Wenn wir da mal gerade an unsere Probleme mit der Behinderung, oder der Rente denken, kommt da was auf uns zu.
Auf den Behörden sitzen Leute die unfähig sind und wir müssen dafür in die Tasche greifen.
Aber ändern können wir eh nichts.
LG Vero
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05.12.2006 14:19 |
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Jule 
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Dabei seit: 05.08.2006
Beiträge: 327
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Hallo Vero,
wenn man Prozesskostenhilfe beantragt ist es gesetzlich vorgeschrieben, alle Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Denn diese kann nur dann bewilligt werden, wenn Bedürftigkeit vorliegt.
LG Jule
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05.12.2006 16:14 |
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Biggi0001 
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Dabei seit: 11.10.2005
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Herkunft: Bonn
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Ich denke eigentlich auch, daß einige Leistungen durchaus als Darlehen gezahlt werden sollten - eine Rente o.ä. liegt ja meist nicht über dem pfändbaren Satz....und wenn's so ist, dann muss man halt in den sauren Apfel beißen.
Aber im Normalfall denk ich schon, daß die, die nicht können auch nicht zahlen müssen....aber wer kann, soll ruhig 
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05.12.2006 23:49 |
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Chris
B-C
 
Dabei seit: 26.05.2006
Beiträge: 119
Themenstarter 
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Sollten wir diesesmal die Sachlage so unterschiedlich betrachten? 
Die Kosten der Sozialgerichte steigen, da sie nun zuständig sind für die Hartz IV Verfahren, im Gegenzug sinken die Kosten bei den Verwaltungsgerichten, durch entfallen der Sozialhilfe.
Viele Hartz IV Bescheide sind fehlerhaft und werden erst korregiert, wenn geklagt wurde.
Für sozial Schwache ist weiterhin Prozesskostenhilfe vorgesehen, aber nur mit einer Beteiligung von 50 Euro.....wenn ich alles richtig verstanden habe und da liegt für mich das Problem, denn das Grundgesetz verlangt, effektiven Rechtschutz für jeden.
Es wird heute schon nur die Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn die Klage hinreichende Substanz hat und Erfolgaussichten bestehen.
Natürlich bin ich auch der Meinung, man kann nicht für jeden Mist die Gerichte einschalten und man sollte da, Kostenbeteiligung fordern!
Vielleicht bin ich aber z.Zt. nicht mehr aufnahmefähig und sehe alles mal wieder etwas anders.:o
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06.12.2006 12:52 |
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Vero 
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Beiträge: 14
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Hallo Chris,
ich sehe das genauso. Gerade die fehlerhaften Bescheide sind eine Schande.
Von meinem Sohn liegt ein Prozeß beim Verwaltungsgericht, der nun schon zwei Jahre offen ist. Es geht um 14 Tausend EUR, nur weil ein Sachbearbeiter der Meinung war, daß nur ein Gesellenlohn, statt der Meisterlohn zur Berechnungsgrundlage zum Arbeitslosengeld genommen wird. Er ist als Meister arbeitslos geworden, nach 6 Monaten hat er eine KfZ-Werkstatt eröffnet, die Förderung dafür wurde wieder nach dem fehlerhaft berechnenten ALG berechnet. Eine Kette ohne Ende und die Mühlen mahlen langsam!
Ich finde, wenn die Staatsdiener Fehler machen, müssen die Kosten dafür auch vom Staat übernommen werden.
Vero
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06.12.2006 15:10 |
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Hannes
unregistriert
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Zitat: |
Geschrieben von Vero
Ich finde, wenn die Staatsdiener Fehler machen, müssen die Kosten dafür auch vom Staat übernommen werden.
Vero |
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Hannes
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06.12.2006 18:19 |
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Kaffeekatze 
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Vero, Chris, ich denke die Standpunkte unterscheiden sich da gar nicht so grundlegend....keine Frage, jeder soll effektiven Rechtsschutz bekommen! Und auch dir, Vero, stimme ich zu, wenn der Staat was versumst, soll er es wieder geradeziehen.
Andererseits bin ich (mann, bin ich bockig heute :-)) schon der Meinung, daß eine "Beteiligung" von 50 Euro zumindest die Lustklager etwas vom Lustklagen abhält....letztendlich wird jeder bei entsprechendem Drang diese Kohle aufbringen können und bekommt sie ja im Falle eines für ihn positiven Urteils vermutlich zurück.
Mir gehts persönlich mehr um die Leute, die völlig sinn- und zwecklose Klagen anstrengen für irgendeinen Pipifax - ich sag mal ganz blank: wenn jemand auf etwas klagt, was er bei Woolworth für 20 oder 25 Euro kriegt, dieses aber unbedingt von der Krankenkasse bezahlt haben will, und klagt (man berechne mal die auflaufenden Gerichts-, Anwalts- und Aufwandskosten, die dann entstehen!!) dann soll dieser jemand ruhig erst mal die 50 Kröten abdrücken...das übersteigt nämlich jedes Maß und jeden Sinn, oder seh ich das jetzt völlig falsch.
Die Prozesskostenbeihilfe wird "natürlich" nur bei begründeter Erfolgsaussicht bezahlt - aber auch hier haben wir natürlcih den Fall, daß es meistenteils davon abhängt, wie man die Sache erklärt und darstellt - wenn ich da gut drin bin, dann kriege ich meinen Prozess um das 20-Euro-Teil, fürchte ich. Eine "anwaltliche" Prüfung der Erfolgsaussichten findet doch vor der Bewilligung gar net statt, oder irre ich mich da?
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www.synergy-radio.de
schwerbehinderung-aktuell.de
Achtung - alle Hinweise und Ratschläge beruhen auf Erfahrung und Recherche.
Es findet keine Rechts- oder medizinische Beratung statt, dies ist auch nicht beabsichtigt.
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07.12.2006 15:13 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Kaffeekatze am 07.12.2006 um 15:13 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Chris
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Ich bin auch bockig:-)
hab doch gesagt, nicht jeder Mist muss verhandelt werden....
LG
Chris
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07.12.2006 16:18 |
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Träne 
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Zitat: |
Geschrieben von Kaffeekatze
Eine "anwaltliche" Prüfung der Erfolgsaussichten findet doch vor der Bewilligung gar net statt, oder irre ich mich da? |
Die Anwälte sollten schon prüfen, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Sonst werden die zur Kasse gebeten und das zu Recht, finde ich.
Solch einen Fall gab es schon. Könnt ihr hier nachlesen.
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Viele Grüße Träne
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07.12.2006 17:37 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 07.12.2006 um 17:37 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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08.12.2006 00:08 |
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Träne 
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Du solltest nicht mehr um diese Zeit Beiträge schreiben Biggi. :-)
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Viele Grüße Träne
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08.12.2006 21:33 |
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