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Nachteilsausgleich ab wann? |
Kroeti 
Benutzer

Dabei seit: 16.04.2007
Beiträge: 2
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Nachteilsausgleich ab wann? |
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Wird einem der Zusatzurlaub ab Antragstellung beim Versorgungsamt oder ab Ausstellung des Ausweises gegeben? Der Ausweis gilt ja auch rückwirkend ab Antragstellung.
Danke für Eure Antworten
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26.04.2007 00:54 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Kroeti am 26.04.2007 um 00:54 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Kroeti,
der Zusatzurlaubsanspruch für schwerbehinderte Menschen ist im SGB IX § 125 geregelt.
Der Zusatzurlaubsanspruch entsteht mit Datum der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Wird die Schwerbehinderteneigenschaft Mitten im Jahr anerkannt, wird der jährliche Zusatzurlaub auch nur anteilig gewährt...
Lies einfach mal hier:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-238/i.h
tml
Achtung: Wenn Du jetzt zum Beispiel die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit Wirkung vom z. B. 1.6.06 erhalten hast, steht Dir zwar rein theoretisch der halbe Zusatzurlaubsanspruch für das Jahr 2006 zu, allerdings ist das Urlaubsjahr 2006 i. d. R. abgelaufen und der Anspruch verfallen (es sei denn im Tarifvertrag steht, dass der "normale Urlaub z. B. bis zum 30.6. des Folgejahres genommen werden kann - dann kann das auch für den Zusatzurlaub gelten...).
Hast Du jetzt eine Anerkennung ab 1.1.07 bekommen steht Dir selbstverständlich der volle Zusatzurlaub zu...
Hoffe, diese Antwort bringt Dich weiter, ansonsten einfach noch mal nachfragen.
Lieben Gruß
Martin
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26.04.2007 10:37 |
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